Wie man es nicht machen darf, zeigt gerade der Verteidiger des angeblichen Todesschützen aus dem Amtsgericht Dachau:
München (dpa) - Der Todesschütze von Dachau hat nach fünf Tagen sein Schweigen gebrochen und mit seinem Pflichtverteidiger gesprochen. Reue habe er dabei bislang nicht gezeigt, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» unter Berufung auf den Anwalt Wilfried Eysell.
Quelle: focus
Und dass der Mandant seinen Verteidiger insoweit von der Verschwigenheitsverpflichtung entbunden hat, wenn es um "seine Reue" geht, klingt mehr als unwahrscheinlich.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
8 Kommentare:
Irgendwas muss man der Presse ja sagen, sonst kommt der eigene Name doch nicht in die Zeitung. Noch interessanter wird es, wenn das Fernsehen da ist...
Viele Verteidiger sollten sich mal fragen, was es dem Mandanten nutzt, wenn sie so dummes Zeug erzählen.
Ähm, zur Ehrenrettung: Die Kanzlei Eysell u. Koll. ist eine sehr angesehene und hochprofessionelle Strafverteidigerkanzlei. Ich gehe davon aus, dass Herr Eysell insoweit von der Schweigepflicht entbunden war. Dass nicht in jedem Presseartikel neben der Sachaussage auch noch ein disclaimer des RA ("ich betone ausdrücklich, dass mein Mandant mir gestattet hat...") steht, ist wohl auch klar, da hätten die Schreiberlinge zu viel zu tun und es würde zu viel Platz für Annoncen verschwendet.
Ich bin erstaunt, dass in blogs von Anwälten immer wieder gerne auf andere RAe eingedroschen wird mit der Behauptung, es sei wegen dieser oder jener Äußerung gegenüber der Presse die Schweigepflicht verletzt worden, ohne dass man außer einer Vermutung viel zu bieten hätte.
Klar, dass sich der Herr Pflichtverteidiger von seiner Schweigeverpflichtung hat befreien lassen für die Formulierung:
Reue liegt bei ihm nicht vor. Entweder kann er nicht bereuen, oder er ist noch nicht so weit“, zitiert die Zeitung den Anwalt.
Und woher wissen Sie nun andererseits wieder, dass das nicht der Fall war ("Ich bereue nichts. Das können Sie den Schmierfinken gerne sagen")?
Abgesehen davon, dass ein Mandant wohl nicht einen 20seitigen Äußerungskatalog ("mein Anwalt darf folgende Äußerungen wörtlich oder sinngemäß von sich geben") unterschreibt.
Dass Sie als engagierter Strafverteidiger gleich entgegen der Unschuldsvermutung eine Straftat Ihres Kollegen behaupten,wundert dann vielleicht nicht nur Anonym 08:46
Selbst wenn ein Mandant mich von der Schweigepflicht entbindet, mich geradezu anfleht, seine Sicht der Dinge den Medien mitzuteilen: ich mache es nicht. Was soll es dem Mandanten nützen? Im vorliegenden Fall dürften der Umstand mangelnder Reue und die weiteren Äußerungen langfristig wohl eher schaden (Tatmotiv? Mordmerkmal? Besondere Schwere der Schuld? Entlassung auf Bewährung?).
Ich würde Strafverteidiger wie Rolf oder Herrn Siebers bevorzugen, die nur das an die Presse weitergeben würden, was beide, sowohl als Mandant als auch Strafverteidiger für sinnvoll erachten. Wenn der Mandant darüber streiten, was der Presse mitgeteilt wird, hilft nur die Trennung und auch über die Meinungsverschiedenheit nicht öffentlich zu debattieren.
Alles andere ist unprofessionell.
Gibt es eigentlich einen Link, wie
sich ein Staranwalt verhalten sollte?
Mir würde da noch ein bis drei Punkte mehr einfallen.
"Gibt es eigentlich einen Link, wie
sich ein Staranwalt verhalten sollte? "
Ja hier:
www.wie-sich-ein-staranwalt-verhalten-sollte.de
*facepalm*
Eine "sehr angesehene und hochprofessionelle" Kanzlei sollte eigentlich wissen, dass Schweigen Gold ist.
Der Mandant kann gar nicht wirksam darin einwilligen, dass man ihm den wichtigsten Strafmilderungsgrund öffentlich abspricht.
Ein mutmaßlicher Mörder in Untersuchungshaft ist hochgradig emotionalisiert und kann daher ohnehin keine objektiven Aussagen zu seinem Gefühlsleben treffen.
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