Das Recht auf Schweigen passt einigen Mandanten gar nicht in den Kram, sie wollen unbedingt quatschen, weil sie glauben, dass sie jeden von allem überzeugen können, insbesondere von ihrer Unschuld. Dass solches Gequatsche fast immer nach hinten losgeht, wollen sie nicht begreifen.
Ich lese in einer Ermittlungsakte die Schilderung zweier Zeugen über einen Vorgang im Straßenverkehr, der denjenigen, der Fahrer des anderen Fahrzeugs gewesen ist, locker viel Geld und die Fahrerlaubnis kosten kann, wenn man den Zeugen glauben wird.
Die Zeugen fahren ein Auto, bei dem man vorher weiss, dass man ihnen wohl glauben wird, denn dass diese stocksolide und damit aus Sicht des durchschnittlichen Amtsrichters per se glaubwürdig sind, ergibt sich schon aus: Mercedes B-Klasse (Nein, ich habe keine Vorurteile).
Aber die Beschreibung der Zeugen des Fahrers des anderen Fahrzeugs ist so allgemein gehalten, dass ich die Akte eigentlich schon abgehakt habe, wäre da nicht noch eine Seite mit einem Vermerk, aus dem sich ergibt, dass mein lieber Mandant zeitlich nach meiner Legitimation bei der Polizei erschienen ist, mitgeteilt hat, dass er am fraglichen Tag Fahrer des Fahrzeugs war und völlig unschuldig ist.
Brechreiz bei mir, nun ja, jeder ist seines Glückes Schmied. Dass Schweigen Gold sein kann, versteht nicht jeder. Leider!
Siehe auch die Kollegen Nebgen und Braun.
Siehe auch die Kollegen Nebgen und Braun.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung







