05 April 2012

Ich fasse es nicht


Das Recht auf Schweigen passt einigen Mandanten gar nicht in den Kram, sie wollen unbedingt quatschen, weil sie glauben, dass sie jeden von allem überzeugen können, insbesondere von ihrer Unschuld. Dass solches Gequatsche fast immer nach hinten losgeht, wollen sie nicht begreifen.

Ich lese in einer Ermittlungsakte die Schilderung zweier Zeugen über einen Vorgang im Straßenverkehr, der denjenigen, der Fahrer des anderen Fahrzeugs gewesen ist, locker viel Geld und die Fahrerlaubnis kosten kann, wenn man den Zeugen glauben wird.

Die Zeugen fahren ein Auto, bei dem man vorher weiss, dass man ihnen wohl glauben wird, denn dass diese stocksolide und damit aus Sicht des durchschnittlichen Amtsrichters per se glaubwürdig sind, ergibt sich schon aus: Mercedes B-Klasse (Nein, ich habe keine Vorurteile).

Aber die Beschreibung der Zeugen des Fahrers des anderen Fahrzeugs ist so allgemein gehalten, dass ich die Akte eigentlich schon abgehakt habe, wäre da nicht noch eine Seite mit einem Vermerk, aus dem sich ergibt, dass mein lieber Mandant zeitlich nach meiner Legitimation bei der Polizei erschienen ist, mitgeteilt hat, dass er am fraglichen Tag Fahrer des Fahrzeugs war und völlig unschuldig ist.

Brechreiz bei mir, nun ja, jeder ist seines Glückes Schmied. Dass Schweigen Gold sein kann, versteht nicht jeder. Leider!

Siehe auch die Kollegen Nebgen und Braun.


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Strafvereitelung für die Steuerfahnder?

Wenn jemand, z.B. ein Rechtsanwalt durch Akteneinsicht, davon weiß, dass gegen eine Person ein Haftbefehl existiert, der demnächst vollstreckt werden soll, und dann diese Person davor warnt, muss damit rechnen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, z.B. wegen Strafvereitelung oder Vollstreckungsvereitelung, wenn schon ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Kommt das auch bei den Datenschnüfflern zum Tragen, die zur Zeit selbstauferlegtes "Schweizverbot" haben?

Für die drei zur Festnahme ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder sind die Schweizer Haftbefehle offenbar "nicht völlig überraschend" gekommen.Das sagte ein mit dem Fall vertrauter Spitzenbeamter der "Süddeutschen Zeitung". Die Steuerfahnder seien schon seit einiger Zeit nicht mehr in die Schweiz gereist, "um solche Risiken zu vermeiden". Sie hätten Kenntnis von den drei Rechtshilfeersuchen der Schweizer Bundesanwaltschaft gehabt und seien auch frühzeitig über die am 15. März in Bern erlassenen Haftbefehle informiert worden.
"Es ist unsere Fürsorgepflicht, die Fahnder zu schützen", erklärte der Beamte.
Quelle: newsticker

Wird wohl nichts passieren, denn § 258 StGB und die verwandten Normen schützen lediglich die deutsche Strafrechtspflege, so dass die Herrschaften ihr Geschäft, das manch einer als schmutzig ansehen könnte, wohl außerhalb der Schweiz weiter betreiben können.





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04 April 2012

Camping-Ente

Ich bin neidisch auf die, die Urlaub haben und sich nicht über Ostern mit Revisionen und anderen Dauerbrennern beschäftigen müssen. Ok, aber ob ich mir so einen Enten-Osterurlaub antun würde, weiß ich auch nicht so genau:



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Vorsicht bei Vorlage von Attesten bei Gericht


Mancher Prozessbeteiligter -ob Straf-, Zivil- oder anderer Prozess- wird mal krank, obwohl ein Gericht einen Termin anberaumt hat. Das kann passieren. 

Aber Achtung! Vorsicht Falle!

in der Vorlage des Attestes liegt zugleich die Entbindung des ausstellenden Arztes von seiner Schweigepflicht, jedenfalls die Krankheit betreffend, die Grundlage des Attestes ist. Der Richter, der jetzt den Arzt anruft, kann mit geschickten Fragen deutlich mehr herausbekommen, als dem Erkrankten vielleicht lieb sein kann.

Ob es ausreicht, dem Arzt mitzuteilen, dass man das Attest bei Gericht einreicht, ihn aber ausdrücklich nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbindet, und auch dem Gericht das Attest mit dem Hinweis vorlegt, dass damit keine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht verbunden ist, habe ich noch nicht ausprobiert. 

Spannend wärs schon!






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Frechheit siegt nicht mehr

2006 hat er noch Schlagzeilen gemacht und war aus dem Knast "entwichen", Minuten, nachdem er eingeliefert wurde. Eine schöne Geschichte!

Jetzt allerdings, mit 63, geht er schnurstracks in die Riege der Knast-Methusalems ein, denn bei 3 Jahren und 9 Monaten ist mit vorzeitiger Entlassung wohl nicht zu rechnen, und ein Therapiebeginn mit 65 klingt auch recht spät.

Leicht gebückt sitzt der kräftige Mann auf der Anklagebank. 63 Jahre ist er inzwischen alt. Bärtig, wortkarg. Geständig ohne Drumherum, ohne Schönfärberei.
Betrug mit Kapitalanlagen, Mietbetrug bei Wohnungen und Autos, unbezahlte Einkäufe unter vermeintlichen Firmennamen - alles hat der gebürtige Wattenscheider schon hinter sich. "Einen Betrüger, wie er im Buche steht" hat ihn ein Staatsanwalt einmal genannt. Seit 1968 reiht sich Strafe an Strafe, später dann Haft an Haft.2010 kaum entlassen, wird er sogleich rückfällig, ergaunert Waren wie Dienstleistungen für rund 20000 Euro. Und wieder führt sein Weg zurück in die Justizvollzugsanstalt - nach dem Urteil des Schöffengerichts diesmal für drei Jahre und neun Monate.Ein Unverbesserlicher? "Er ist mit offenen Augen ins offene Messer gelaufen", meint sein Verteidiger Werner Siebers im Prozess im Braunschweiger Amtsgericht. In zehn Anklagen ballen sich seine betrügerischen Lebensstrategien, mit denen sich der 63-Jährige über Wasser hielt, seit er vor zwei Jahren vorzeitig und laut Siebers unvorbereitet vor die Knasttür gesetzt wurde.In Haft auf Drogen-Ersatzstoffe umgestellt, locken nach der Entlassung wieder die Freiheit und das Kokain. Auch dazu braucht er offenbar das Geld. "Ich habe versucht, wieder Fuß zu fassen, und habe es einfach nicht hingekriegt." Das ist einer der wenigen Sätze, die der 63-Jährige vor Gericht sagt. Sein Anwalt erklärt die Taten mit einem "gewissen Maß an Realitätsverlust".Immer wieder geht es um Betrug - in Braunschweig, Magdeburg, Peine, Goslar und Königslutter. In großen Elektro-Märkten legt der Arbeitslose Einkaufsermächtigungen vermeintlicher Firmen vor. Gezahlt werde nachträglich auf Rechnung, so seine Masche. Auf diese Weise erbeutet er Fernsehgeräte, Notebooks, Handys oder Staubsauger für viele Tausende Euro. In einem Großhandel versorgt er sich mit Kleidung, Fahrrad, Laserdrucker und Lebensmitteln: Bei acht Einkäufen innerhalb von Tagen ordert er Waren für rund 1500 Euro. Er nutzt das Lastschriftverfahren. Gedeckt ist das Konto nicht.An einer Tankstelle füllt er dank einer bargellosen Kundenkarte einen Monat lang für viele Hundert Euro seinen Tank und seinen Magen - bis am Monatsende die Rechnung kommt, die er nicht begleichen kann.In Braunschweig logiert er in Gästehäusern, ohne ans Bezahlen zu denken. Als er vor der von ihm gebuchten Zeit verschwindet, bleiben Rechnungen über rund 1500 Euro offen. Zuletzt lässt er von einer Firma für 9700 Euro Computer liefern und installieren.Die Staatsanwaltschaft geht von gewerbsmäßigem Betrug aus. Gewerbsmäßig, weil sich der 63-Jährige dadurch eine dauerhafte Einnahmequelle verschafft habe.So bieder seine Erscheinung im Gerichtssaal, so eloquent muss er in anderen Rollen auftreten. Dafür spricht eine filmreife Szene, in der er 2006 - während der Fußballweltmeisterschaft - in der Justizvollzugsanstalt am Rennelberg die Hauptrolle spielte:Gerade hat ihn ein Kripobeamter in der U-Haft abgeliefert, als ein Justizbediensteter den geschniegelten Mann im feinen Zwirn an der Gefängnisschleuse mit einem Anwalt verwechselt. "Rein oder raus?", fragt er ihn. "Raus", nutzt der damals 57-Jährige die unverhoffte Chance. Und macht sich auf den Weg, um bei einem Freund das Achtelfinalspiel Deutschland gegen Schweden zu sehen. Allerdings nicht, ohne zuvor seinen Ermittler bei der Kripo beruhigt zu haben: Er werde freiwillig ins Gefängnis zurückkehren - nach dem Fußballspiel.
Quelle: Braunschweiger Zeitung: 4. April 2012, Braunschweig Lokal, Seite 15




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03 April 2012

Der runde Tisch

Es gibt ihn wirklich, im Amtsgericht Braunschweig.


Ist aber nicht nur praktisch. Der Bildschirm für die Protokollkraft versperrt den Blick auf den Richter/die Richterin. Um die Ecke schauen am runden Tisch heißt es dann.


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So schlimm war es dann doch nicht

Ich kam zwar auch aus dem Keller, dort sind die Haftzellen. Aber ohne Handfesseln!



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Die Mauern kommen zurück

Den Unwählbaren aus Bayern fällt imm wieder etwas ein, was einen mal schmunzeln und mal grübeln lässt.

Jetzt meldet sich der Rechtsaußen der Innenpolitik, unser aller Minister Friedrich, und will Grenzkontrollen innerhalb der EU zurückholen.

"Wir brauchen Binnen-Kontrollen nicht nur bei einzelnen Ereignissen wie Fußballspielen oder großen Kongressen, sondern auch wenn Mitgliedsländer ihre Pflichten nicht mehr erfüllen", sagte der CSU-Politiker der "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). "Die offenen Grenzen bedeuten viel für unser Europa-Gefühl", unterstrich Friedrich. "Das kann aber nicht bedeuten, dass wir die Sicherheit außer Acht lassen", betonte der Minister.
"Wenn Länder wie Griechenland bei der Kontrolle der Außengrenzen versagen, müssen wir die Binnengrenzen vorübergehend wieder kontrollieren können", so Friedrich. Die offenen Grenzen im Schengen-Raum dürften "kein Einfallstor für illegale Migrationsbewegungen werden". Deshalb trete er zusammen mit seinem französischen Amtskollegen Claude Guéant dafür ein, das Schengen-Regelwerk anzupassen.
Quelle: newsticker

Die grenznah ansässigen Kollegen können sich dann über Mehrarbeit und Einnahmen freuen, weil dann sicher auch neue Verbote geschaffen werden, warum man wann was und wen nicht über welche Grenze verbringen darf. Die Jungs mit den Seppelhüten und Lederhosenträgern sind immer wieder für Überraschungen gut.



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02 April 2012

So klein ist die Welt

10 einzelne Anklagen musste der Staatsanwalt verlesen, um insgesamt 55 Taten ging es. Das dauerte schon mal. Dann Erklärungen der Verteidigung für den Angeklagten.

Plötzlich merkte man, dass einer der Schöffen etwas los werden wollte. Und dann kam es: Einer der Geschädigten aus der zweiten Anklage war sein Sohn. Damit war klar, dass er - ohne dass es eines Befangenheitsantrages bedurft hättte - von Gesetzes wegen als Schöffe ausgeschlossen war.

Also Aussetzung des Verfahrens, jetzt hoffen wir, schnell genug einen Ersatzschöffen zu finden, um das Verfahren unter Verzicht auf die Einhaltung der Ladungsfrist heute noch neu beginnen und zum Abschluss bringen zu können, denn der Angeklagte hat ein besonderes Interesse daran, dass der Sack so schnell wie möglich zugemacht wird.

Die Hoffnung trägt uns alle. Und der arme Staatsanwalt kann sich schon warmlaufen, wieder 10 Anklagen mit 55 Einzeltaten!

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Umgedreht oder aus dem Tiefschlaf gerissen

Diese Hinweise von Berufungskammern in Zivilsachen auf die beabsichtigte Verwerfung der Berufung klingen eigentlich immer so endgültig und hin und wieder drängt sich dann der Eindruck auf, man kämpfe gegen Windmühlenflügel, wenn man sich nochmals ins Zeug legt und versucht, das Gericht "umzudrehen".

Aber manchmal gelingt es doch, so jetzt gerade geschehen in einer Sache, bei der allerdings auch die Vermutung aufkommen könnte, dass bis dahin das hohe Gericht weder die Akte noch die Berufungsbegründung richtig gelesen hat.

Wenn dem so wäre, ist es immerhin angenehm, zu erkennen, dass man wenigstens bereit war, sich im letzten Moment wecken zu lassen.


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01 April 2012

Lena in Emden - Festnahmelotto hat ein Ende, 18-Jähriger gesteht angeblich

Den falschen angeblichen Täter verhaftet, dann wieder freigelassen, angeblich alles richtig gemacht (kein Aprilscherz). Jetzt soll ein weiterer festgenommener junger Mann ein Geständnis abgelegt haben.

Man kann nur hoffen, dass es ein richtiges Geständnis war.

Im Fall des Mädchenmordes von Emden hat der am Samstag festgenommene 18-Jährige die Tötung der elfjährigen Lena gestanden. Das teilte die Polizei Emden am Sonntagnachmittag auf einer Pressekonferenz mit. Neben dem Geständnis würden auch "weitere Sachbeweise" vorliegen, erklärten die Behörden. Der 18-Jährige war aufgrund von neuen Hinweisen aus der Bevölkerung festgenommen worden.Gegen den Mann wurde am Sonntag vom Landgericht Emden Haftfehl erlassen. Das Ergebnis eines DNA-Tests habe zudem bestätigt, dass ein zunächst festgenommener 17-Jähriger unschuldig sei. Dieser war am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden.Die Ermittler gehen davon aus, dass das Mädchen am vergangenen Wochenende getötet wurde, um eine vorangegangene Sexualstraftat zu verdecken. Die elfjährige Lena aus Emden wollte mit einem gleichaltrigen Freund zum Entenfüttern radeln und wurde schließlich am vergangenen Samstagabend tot in dem Parkhaus aufgefunden. Der Fundort soll den bisherigen Ermittlungen zufolge auch der Tatort sein.


Quelle: newsticker



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Neues Tummelfeld für Strafverteidiger ( Braunschweig und bundesweit ): Datenhehlerei

Neue Straftatbestände treffen immer auf die Zustimmung bestimmter Gruppen. Nein, ich mache mich hier jetzt nicht für die Gewerkschaft der Polizei stark, aber jeder neue Straftatbestand fördert den Arbeitsanfall bei Strafverteidigern. Soweit lobe ich mir Hessen, die Heimat der Kollegin Alexandra Braun, denn dort geht es mit dem Wunsch der Einführung des neunen Straftatbestandes der "Datenhehlerei" voran.

Hessen will erreichen, dass in Deutschland der Straftatbestand Datenhehlereieingeführt wird. Einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Focusbestätigte der Sprecher des Justizministeriums, Hans Liedel am Freitag. Ebenso wie beim Handel mit geklauter Ware soll das Hehlen mit digitalen Daten mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer hohen Geldstrafe geahndet werden.
Der Vorstoß richtet sich gegen den Verkauf gestohlener digitaler Identitäten wie Zugängen zu Facebook, zum Internet-Telefonie-Anbieter Skype oder zu Kreditkartenkonten, E-Mail-Postfächern und DHL-Packstationen über geschlossene Internetforen. Laut dem Branchenverband Bitkom sei bei vier von zehn Internetnutzern der PC mit Schadprogrammen infiziert. Bei sieben Prozent der Nutzer würden Zugangsdaten zum Onlineeinkauf ausgespäht, sechs Prozent würden in sozialen Netzwerken und Foren zu Opfern.
Quelle: heise + focus



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Freude für jeden Rechtsanwalt, der in Steuerstrafsachen ( Braunschweig )tätig ist: Haftbefehl gegen Steuerfahnder

Eigentlich konnte man vermuten, es handele sich möglicherweise um einen verfrühten Aprilscherz, aber für  die Betroffenen, die vielleicht gerade ihren Sommerurlaub in Italien mit einer gemütlichen Hinfahrt im Cabrio durch die Schweizer Berge geplant haben, dürfte sich der verfrühte Aprilschmerz in einen späten Märzschmerz verwandelt haben.
Im Februar 2010 verhandelten deutsche Steuerfahnder über den Kauf einer CD mit Schweizer Bankdaten von deutschen Steuerbetrügern. Nun hat die Schweiz gegen die Beamten aus Nordrhein-Westfalen Haftbefehl erlassen. Der Vorwurf: Wirtschaftsspionage.Nach Angaben der Schweizer Bundesanwaltschaft gibt es konkrete Hinweise auf Wirtschaftsspionage. Der Haftbefehl gegen die Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen hängt zusammen mit der Verurteilung eines Datendiebes aus der Schweiz, einem ehemaligen Mitarbeiter der Großbank "Credit Suisse". Der Mann wurde im Dezember 2011 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu Schadenersatz in Höhe von 180.000 Franken verurteilt.
Schon damals sagten Schweizer Anwälte voraus, dass die deutschen Behörden ins Visier der Schweizer Ermittler geraten könnten, weil es sich bei dem Verurteilten um einen Mittelsmann handelte, der als so genannter "agent provocateur" eine Straftat beging, die von den deutschen Behörden initiiert wurde. Nach Informationen des ARD-Hörfunk-Studios Schweiz wurden offenbar mehrere Rechtshilfeersuchen von der Schweiz an die deutschen Behörden entsandt, die unbeantwortet blieben.



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Kündigungsschutzklage gegen Schlecker?

Ob es Sinn machen würde, darüber nachzudenken, ist zum jetzigen Zeitpunkt wohl offen. Ob es Sinn macht, es zu lassen, solange noch nicht sicher ist, ob es Sinn macht, muss jeder selbst entscheiden. Wer als Gekündigter sich jetzt gegen eine Klage entscheidet, sollte sich aber später nicht darüber beklagen, wenn andere, die klagen, etwas damit erreicht haben.


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Das Amtsgericht Oschersleben durch das Auge von Rechtsanwalt S. ( Strafverteidiger )

In Oschersleben ist man ganz schnell, und hat auch ein -unscheinbares- Amtsgericht.


Und da steppt hin und wieder der Bär.




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