02 April 2012

Umgedreht oder aus dem Tiefschlaf gerissen

Diese Hinweise von Berufungskammern in Zivilsachen auf die beabsichtigte Verwerfung der Berufung klingen eigentlich immer so endgültig und hin und wieder drängt sich dann der Eindruck auf, man kämpfe gegen Windmühlenflügel, wenn man sich nochmals ins Zeug legt und versucht, das Gericht "umzudrehen".

Aber manchmal gelingt es doch, so jetzt gerade geschehen in einer Sache, bei der allerdings auch die Vermutung aufkommen könnte, dass bis dahin das hohe Gericht weder die Akte noch die Berufungsbegründung richtig gelesen hat.

Wenn dem so wäre, ist es immerhin angenehm, zu erkennen, dass man wenigstens bereit war, sich im letzten Moment wecken zu lassen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung



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2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn du dem Gericht erzählt hättest das es 6,3 % mehr Geld in den nächsten 24 Monaten gibt dann wehre man viel früher wach geworden.

Werner Siebers hat gesagt…

Na ja, aber eine Berufungsbegr+ündung zu beginnen mit: "Bitte lesen, dann gibt es mehr Geld" wär vielleicht auch nicht so schlau, oder? ;-)

 

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