25 April 2012

Brandenburger Leberwurst

Was mag das sein, die Brandenburger Leberwurst? Ein Genußmittel oder ein Brechmittel? Man weiß es nicht so genau.

Jedenfalls meint das hohe Gericht, ich solle die von mir "behauptete" Terminkollision glaubhaft machen. Offenbar erwartet man die Übersendung der Kopie der Ladung des anderen Gerichtes.

Ich teile mit, dass ich als Mittel der Glaubhaftmachung die in der StPO zulässige anwaltliche Versicherung wähle und deshalb anwaltlich versichere, dass eine Kollision vorliegt und dass der andere Termin zuvor anberaumt wurde.

Und schon schnappt der Leberwurst-Effekt zu, man gibt sich beleidigt, und teilt nun plötzlich mit, der Termin könne nicht verlegt werden, weil er schon mehrfach verlegt worden sei (was zu verhindern gewesen wäre, wenn man nur einmal den Telefonhörer gegriffen hätte und den Termin abgestimmt hätte - das Verfahren wäre längst Geschichte!).

Beleidigte Leberwürste müssen mehr arbeiten als andere, weil dienstliche Stellungnahmen zu Befangenheitsgesuchen machen Arbeit.

Jeder, wie er es braucht.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Warum machen Sie sich mehr Arbeit? Sie hätten nur die andere Ladung zukommen lassen müssen und sich damit viel Arbeit und Stress erspart.

Christian hat gesagt…

Warum macht man sich mehr Arbeit? Aus Prinzip. Um die Damen und Herren in den Amtsstuben zu erzeihen, damit diese sich an das Gesetz halten und nicht blöde, ja sogar willkürliche und vom Tagesbefinden abhängige Forderungen stellen.

Denn: Sie wissen es eigentlich besser...

Christian hat gesagt…

Warum macht man sich mehr Arbeit? Aus Prinzip. Um die Damen und Herren in den Amtsstuben zu erzeihen, damit diese sich an das Gesetz halten und nicht blöde, ja sogar willkürliche und vom Tagesbefinden abhängige Forderungen stellen.

Denn: Sie wissen es eigentlich besser...

Lore hat gesagt…

Brandenburger Leberwurst - das graue Geheimnis! :-D

kj hat gesagt…

1. Habe nix in der StPO gefunden das anwaltliche Versicherung eine Form der Glaubhaftmachung ist. Ist wohl lediglich Rechtsprechung.

2. Die Glaubhaftmachung entbindet nicht von der Darlegung, z.b. warum der andere Gerichtstermin nicht verlegt werden kann, weil wichtiger, warum kein Vertreter dorthin geschickt werden kann etc.

3. Kann mir vorstellen, das eine solche Konfliktstrategie um Nebensachen die Fronten verhärten und nicht für Milde beim Gericht sorgt. Sinnvoller wäre es da zu fighten, wo es dem Mandanten und nicht dem Ego des Verteidigers dient.

 

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