28 April 2012

Ermittlungen wegen angeblicher Schwarzarbeit - keine Verteidigung ohne Rechtsanwalt

Man kann es den (potentiellen) Mandanten nicht oft genug sagen: Keine "Selbstverteidigung" bei Ermittlungsverfahren! 

Ihr werdet - nicht immer, aber ... - über den Tisch gezogen, Ihr werdet gar nicht, falsch oder zu spät belehrt, Euch wird das Wort im Munde umgedreht, es kommt zu unberechtigten Durchsuchungen oder Beschlagnahmen usw., usw., usw. ...

Besonders auffällig sind solche Ermittlerfehler, wenn Rundschläge veranstaltet werden, an denen alle möglichen Behörden beteiligt sind, so zum Beispiel in der hiesigen Region in den letzten Tagen wegen des angeblichen Verdachtes von "Schwarzarbeit".

Kontrolliert wurden in dieser Woche 921 Firmen und 2.208 Personen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landeswirtschaftsministeriums. Ziel der mehrtägigen Aktion, die von Polizei, Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, Ausländerbehörden und Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften unterstützt wurde, war die Aufdeckung von Leistungsmissbrauch und Verstößen gegen Melde- und andere Pflichten. Vorwiegend wurden Baustellen, Handwerksfirmen, Gaststätten, Tankstellen, ein Zirkus und Spielhallen unter die Lupe genommen.


Quelle: Braunschweiger Zeitung


Solche konzertierten Aktionen fordern immer wieder Opfer falscher und schindludriger Ermittlungsarbeit. Wenn die Horden also die Baustellen stürmen: Schweigen und vom www.speziali.st oder seinen Kollegen verteidigen lassen.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Denke die Durchsuchungen kommen mit oder ohne Anwalt, angekündigt werden Sie ja nur bei Politikern wie Herrn Wulff.

Mund halten und gar nix zur Sache sagen ist sicher nie verkehrt.
Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen beantragen und erklären, das eine Stellungnahme nach Akteneinsicht erfolgt.
Um vorherige Einstellung des Verfahrens notfalls gegen Auflagen bitten (ohne dies begründen).

Akteneinsicht wird trotz Anspruch nach der EMRK in Deutschland nur über einen Anwalt gewährt. Auf die gegen Deutschland und die Türkei ergangenen Entscheidungen hinweisen und Pflichtverteidiger zur Akteneinsicht beantragen.

Oft stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren von sich aus ein.
Die dann vielleicht schon teuren Anwaltskosten muss man dann selber tragen. Je nach Einzelfall ist die Beauftragung eines Anwalts dann vorschnell.

 

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