24 April 2012

Hab ich was verpasst?

Das fiel der Protokollführerin beim Amtsgericht Salzgitter sofort auf, dass ich in der Verhandlung eigentlich nichts zu suchen hatte. Gut aufgepasst! 

Hintergrund meines Erscheinens war die "Nachbetreuung" eines Mandanten, der vor Monaten wegen BTM-Handels bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Heute sollte er nun gegen seine vermeintlichen Lieferanten aussagen.

Um die Beiordnung als Zeugenbeistand nicht zu gefährden, ließ ich mich zunächst als Zuschauer nieder, mein Mandant beantragte dann die Beiordnung eines Zeugenbeistandes; da ich nun zugegen war, wurde ich auch beigeordnet.

Erste Hürde umschifft, weil man möglicherweise seinen Beiordnungsantrag um die Ohren bekommen kann, wenn man schon von vornherein als Zeugenbeistand auftritt.

Dann als Zeugenbeistand dem Gericht den Hinweis erteilt, dass der Zeuge nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wegen der "Rückbelastungsgefahr" nach § 55 StPO darüber belehrt werden muss, dass er ein Auskunftsverweigerungsrecht trotz rechtskräftiger Verurteilung hat und dass das nach der Mosaiktheorie des BGH umfassend sein dürfte. Viel Prozessuales am Hochreck, ist aber angekommen!

Das Gericht folgte dem, der Mandant wurde belehrt, verweigerte die Auskunft und konnte gehen. Danach war ihm deutlich wohler und er war dankbar, dass ich ihn vor einem heißen Eiertanz bewahrt hatte.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

6 Kommentare:

Bernd hat gesagt…

Gibt es eigentlich auch Zahnärzte-Blogs, in denen Zahnärzte am Ende eines Tages jeden Patienten notieren, der ihnen für die unfallfreie Ausübung ihres Berufs seinen ewigen Dank ausgesprochen hat?

Werner Siebers hat gesagt…

Man muss hier nicht lesen!

Anonym hat gesagt…

Ja, es gibt Zahnärzteblogs die durchaus über ihre interessanteren Fälle, typische Konstellationen und besondere Schwierigkeiten und Fehlerquellen berichten.
In einem dieser Blogs wurde u.a. mal von einem Patienten berichtet dem man eine Totalsanierung angedeihen ließ, zur letzten "Sitzung" fehlte dann allerdings wieder ein Großteil der Vorarbeit, man war handfest in Meinungsverschiedenheiten mit Polizisten verwickelt, da beginnt dann wieder der Teil wo Herr Siebers mit seinem Blog und seiner Arbeit interessant wird. ;)

Anonym hat gesagt…

Tolle aufmerksame Protollführerin :-)

Anonym hat gesagt…

Tolle aufmerksame Protollführerin :-)

Mirco hat gesagt…

Rückbelastungsgefahr. Kann man daraus nicht ein weites Auskunftsverweigerungsrecht stricken? Alle meine Bekannten haben nicht nur Dreck woauchimmer, sie kennen auch meinen Dreck und werden leicht ärgerlich.

 

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