Nun, als übernatürliches Wesen mag ich die Frau Staatsanwältin weniger ansehen, aber prozessual zulässige Anträge eines inhaftierten Angeklagten und seiner Verteidiger als "Aprilscherz" oder "Verkasperung" zu bezeichnen, passt auf die anderen wörtlichen Übersetzungen schon ganz gut.
Werden wir mal schauen, wie das der Dienstherr und die zuständige Strafkammer bewerten werden; vielleicht wird die Dame dann doch noch zum
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
1 Kommentar:
Beim Dienstherr wegen sowas zu petzen ist ganz schön kindisch.
Zudem liegt kein Dienstvergehen vor, so das der Dienstherr nix machen kann. Das Verkaspern bezog sich auf die Anträge und nicht die Ehre der Person. Die Bezeichnung eines Verhaltens kann zwar auch im Einzelfall beleidigend sein, im Bereich der juristischen Auseinandersetzung dürften aber zur Wahrnehmung berechtigter Interesse auch eine deutlichere Sprache geäußert werden, egal ob die Meinung gerechtfertigt ist oder nicht. Verkaspern und Aprilscherz ist zulässige Meinungsäußerung.
Die Bezeichnung Teufel finde ich schlimmer, würde ich hier aber auch noch gelten lassen.
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