Vergewaltigung einer betrunkenen Schülerin: Angeklagter freigesprochen
Das ist natürlich falsch, denn tatsächlich müsste es sinngemäß heißen: Vergewaltigung konnte nicht nachgewiesen werden, deshalb Freispruch!
Aber manchmal irrt man sich, auch beim Finden von Überschriften.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
ein angebliches Geständnis folgte nicht. Da hat wohl sein Verteidiger eingeschritten.
Hoffentlich hat er sich dabei was geholt.Andererseits: Warum vergreift man sich an Kindern? Wohl u.a. weil sie rein sind.
Na, da ist die Überschrift doch schon geändert. ;-)
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