09 April 2012

Es war gar keine Vergewaltigung

Zugegeben, Überschriften sind das halbe Leben, aber manch einer vertut sich so, dass das Gegenteil dessen herauskommt, was eigentlich gemeint ist. So teilt ein Kollege in seinem Blog mit:

Vergewaltigung einer betrunkenen Schülerin: Angeklagter freigesprochen

Das ist natürlich falsch, denn tatsächlich müsste es sinngemäß heißen: Vergewaltigung konnte nicht nachgewiesen werden, deshalb Freispruch!

Aber manchmal irrt man sich, auch beim Finden von Überschriften.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

Kand.in.Sky hat gesagt…

ein angebliches Geständnis folgte nicht. Da hat wohl sein Verteidiger eingeschritten.
Hoffentlich hat er sich dabei was geholt.Andererseits: Warum vergreift man sich an Kindern? Wohl u.a. weil sie rein sind.

RAinBraun hat gesagt…

Na, da ist die Überschrift doch schon geändert. ;-)

 

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