26 Dezember 2005

Der schuldunfähige Haftrichter, StV 2003, S. 643

Weil es sich mal wieder jährt, erinnere ich an einen Fall Ende 2001, in dem ich einen Haftrichter wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amte anzeigen musste. Der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Lüneburg ist mit der Überschrift "Statt Glosse" veröffentlicht worden im Strafverteidiger 2003, Seite 643. Wirklich lesenswert!

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Haftrichter damals nach § 170 II StPO eingestellt, da der Beschuldigte zur Zeit der unterlassenen Amtshandlung schuldunfähig gewesen sein soll.

Der Haftrichter hatte sich dahingehend eingelassen, dass er wegen eines "Burn-Out-Syndroms" meinen Haftprüfungsantrag und meine Haftbeschwerde nicht hatte bearbeiten können.

In dem Einstellungsbescheid heißt es u.a.:

"Dass eine Veränderung der Persönlichkeit des Beschuldigten ... eingetreten war, haben seine Mitarbeiterinnen ... bestätigt. Die Zeuginnen ... haben bekundet, dass er unkonzentriert und überlastet gewirkt habe. Durch die Vielzahl der von ihm zum Schluß nicht mehr erledigten Akten hätten in seinem Zimmer chaotische Zustände geherrscht."

Ich frage mich von Zeit zu Zeit, ob das Amtsgericht Uelzen das einzige Gericht in Deutschland ist, in dem man einen erkennbar schuldunfähigen Richter weiter über die Frage der Inhaftierung von Menschen schalten und walten lässt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

...nun gut, DER hatte es zugegeben ;-) und Zeugen haben es bestätigt ...was ist mit den "unerkannt ..."? DAS macht mir viel mehr Angst, da Richter insgesamt überlastet sind... Und es ist dabei egal, ob Straf- oder Zivilrichter! Und ich kann den Spruch "och...machen Sie doch 'n Vergleich" nicht mehr hören! Sogar Drohungen "...wenn Sie keinen Vergleich machen, dann mache ich Ihnen ein Urteil und setz die Kosten hoch". Bei letzterem saß Mandant neben mir...augenscheinlich nicht besonders betucht...der hatte solche Angst, dass er sofort einknickte...er hätte kein Geld für eine Berufung gehabt, obwohl er Recht hatte! Die Frage, die ich mir daher stelle ist, wann und wie kann man sich endlich - außer mit aussichtslosen Befangenheitsanträgen- gegen sowas wehren? Bei sowas wünschte ich mir, wir hätten amerikanische Verhältnisse...DA werden Richter vom Volk gewählt...!

 

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