28 März 2008

Überraschung im Theaterprozess

Völlig überraschend haben die Nebenklägervertreter in dem Halberstädter Theaterverfahren im letzten Hauptverhandlungstermin beantragt, die Beweisaufnahme zu schließen, weil es sich angeblich nicht mehr um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt.

Die Begründung des Antrages ist schwer nachzuvollziehen und zum Teil objektiv falsch. Beobachter sehen in diesem Antrag lediglich eine taktische Maßnahme, um damit davon abzulenken, dass die wahren Ziele der Nebenklage an der eigenen Vorgehensweise gescheitert sind.

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