30 Juni 2008

Verarschter Beschuldigter

Der Polizeibeamte schildert in seinem Vermerk mit aller Dramatik, dass schon beim Anhaltevorgang die Hektik des Fahrzeugführers feststellbar ist, weil dieser sich mehrmals und schnell wechselnd umschaut und nur knapp hinter dem vor ihm stehenden Fahrzeug zum Stehen kommt.

Dann vergisst er beim Aussteigen den Gang einzulegen oder die Handbremse zu ziehen, so dass sein Fahrzeug fast auf das Vorderfahrzeug rollt. Der Angehaltene ist nach Feststellungen des Polizeibeamten augenscheinlich sehr nervös und sprunghaft, den Weg zum Streifenwagen legt der Fahrzeugführer fast laufend zurück.

Dem Polizeibeamten fällt weiter auf, dass der Fahrzeugführer eine blasse Hautfarbe hat und dass seine Augen wässrig und gerötet sind.

U.a. aufgrund dieser Gesamtumstände wird der Fahrzeugführer nunmehr von dem Polizeibeamten gefragt, ob er in den letzten 24 Stunden vor Fahrtantritt Alkohol- und / oder andere Betäubungsmittel zu sich genommen hat. Noch bevor der insoweit natürlich bedauernswerte Polizeibeamte weiter sprechen kann, antwortet der Fahrzeugführer, dass er vorgestern das letzte Mal gekifft habe.

Da für den Polizeibeamten jetzt, ja genau jetzt, quasi wie frisch gefallener Schnee, der Verdacht einer Straftat besteht, belehrt er nun den Beschuldigten über seine Rechte im Strafverfahren.

Ein deutscher POK, der sicher wusste, was er tat, als er nach den sich aufdrängenden Anzeichen ohne Belehrung eine Frage stellte und, ach so putzig, durch die völlig überraschende spontane Antowort so perplex ist, dass er zunächst erst gar nicht weitersprechen konnte.

Und nach Feierabend war der Polizeibeamte sicher stolz, einen Beschuldigten ohne Belehrung schön verarscht zu haben.

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