25 August 2009

Einnordungsvernehmung

Einnorden wird u.a wie folgt definiert: jemanden auf die richtige Spur bringen; jemandem die Regeln und Verhaltensweisen einer Gruppe beibringen; jemanden bedrängen / zusetzen / antreiben; versuchen, jemanden zu etwas zu zwingen.

Ich weiß jetzt auch nicht, wie ich darauf komme, so etwas heute zu schreiben. Vielleicht hängt es damit zusammen, dass das LKA Sachsen-Anhalt und die Staatsanwaltschaft Stendal Belastungszeugen während laufender Hauptverhandlung wenige Tage vor deren Aussage vor Gericht nachvernimmt, ohne das Gericht oder die Verteidigung darüber zu informieren und die Zeugen zu Beginn der Vernehmungen aus heiterem Himmel wie frisch gefallener Schnee betonen, dass ihnen nichts versprochen wurde.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Na clever!
Hätte auch ne Idee von Ihnen sein können, oder?!

 

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