Der OWi-Richter schreibt in sein Urteil, dass der Betroffene für das Wetter viel zu schnell gefahren sei. Deshalb sei es zum Unfall gekommen. Leider hat er vergessen, ins Urteil zu schreiben, wie das Wetter war.
Ich liebe Selbstläufer!
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
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