21 August 2009

Wenn die Staatsanwältin zweimal klingelt, ...

... dann erschöpft sich die Raektion des Gerichtes in einem höflich gehüstelten Gelächter nach dem Motto: Kann ja jedem mal passieren.

Ok, finde ich eine angemessene Reaktion, wenn, wie heute, das Handy der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft anfängt, respektlos zu bimmeln.

Nicht angemessen finde ich, dass andere Beteiligte in der Regel gnadenlos zusammengeschissen werden, wenn sie das Abstellen des Handys mal vergessen haben.

Aber auch solche Kleinigkeiten zeigen, dass Gerichte der Staatsanwaltschaft noch immer oft deutlich näher stehen, als der anderen Seite. Gut, dass genau diese Kleinigkeiten hin und wieder einen flüchtigen Blick hinter die Maske der angeblichen Neutralität zulassen.

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