12 Dezember 2009

Spätes Rechtsmittel - Ausnutzen des Beamtenschlafes

Weil bei TWITTER auf subtile Art die Frage gestellt wurde, warum nachdenkende Verteidiger Rechtsmittel in der Regel erst am Tage des Fristablaufes nach 18.00 Uhr per Fax einlegen, hier einige Worte dazu:

Es ist bekannt, dass nicht wenige Richter persönlich beleidigt sind, wenn man ihre Urteile nicht rechtskräftig werden lässt und bei der Staatsanwaltschaft anrufen und dort darum bitten, ebenfalls ein Rechtsmittel einzulegen, wenn die Verteidigung eines eingelegt hat.

Bei schnellen Gerichten erfährt die Staatsanwaltschaft auch im normalen Geschäftsgang von der Einlegung eines Rechtsmittels, ohne dass es der Einflussnahme einer beleidigten Leberwurst bedarf. (Verteidiger erfahren meist erst nach vielen Wochen, wenn die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel eingelegt hat, da werden Gerichte dann zur Schneckenpost).

Nun hat es aber einen ungemeinen Vorteil, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits kein Rechtsmittel eingelegt hat, denn dann kann es in der nächsten Instanz für den Mandanten nur besser und jedenfalls nicht schlechter werden (reformation in peius).

Und da es schlicht ausgeschlossen ist, in Deutschland eine Konstellation anzutreffen, dass

a. ein Justizbediensteter, der den Faxeingang beobachtet
b. der zuständige Richter
c. ein zuständiger und/oder arbeitswilliger Staatsanwalt

alle gleichzeitig an demselben Tag nach 18.00 Uhr noch im Dienst sind und bereit, zu arbeiten, kann man als Verteidiger bei einem per Fax am Tage des Fristablaufes nach 18.00 Uhr eingelegten Rechtsmittel sicher sein, dass man jedenfalls durch sein Rechtsmittel kein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft mehr provozieren kann. (Wenn schon vorher ein solches von der Staatsanwaltschaft eingelegt wurde, ist das späte Rechtsmittel jedenfalls unschädlich).

Ein Kollege nennt das: Ausnutzen des Beamtenschlafes!

Resümee: Wer als Verteidiger ein Rechtsmittel so früh einlegt, dass der Gegner darauf reagieren kann und damit die taktische Position des Mandanten im Rechtsmittelverfahren schwächt, begeht einen Kunstfehler und darf sich nicht wundern, in der Rechtsmittelinstanz dann ersetzt zu werden.

Der Sinn von TWITTER erschließt sich langsam aber sicher: Diskussion angestoßen!

DEIN RECHT IST MEIN JOB

STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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