21 Dezember 2009

Vollmachtvorlage zum hundertsten Mal

Ein netter Anruf einer Mitarbeiterin einer Staatsanwaltschaft bei uns im Sekretariat, dass man mir die angeforderte Ermittlungsakte nur zusenden kann, wenn eine schriftliche Vollmacht zugesandt wird.

Höfliche Antwort unserer Sekretärin, dass wir dieses Begehren gern schriftlich hätten, um dazu dann Stellung beziehen zu können. Ja, das werde man tun.

Gut, dass dieses "Problem" mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit dazu beitragen wird, dass die Verfolgung eines Teiles der Vorwürfe wegen demnächst eintretender Verjährung nur noch schwerlich möglich sein wird.

Danke!


DEIN RECHT IST MEIN JOB


STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung







2 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

Hallo Werner,

welcome back bei JuraBlogs, auch (noch) ohne SexCrime! ;-)

Werner Siebers hat gesagt…

Ich schreibe jetzt nur noch übers Essen, den Sex des Alters :-))))

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de