05 September 2012

Krampfhaft

Den Strafbefehl hätte man nie beantragen, geschweige denn erlassen dürfen. Die Beweislage gegen die Angeklagte war so gut wie Hertha BSC im Fußball, also gleich Null!

Dass sich dann die nichts ahnende Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gewunden hat wie ein Aal und noch alle möglichen Beweismöglichkeiten angedacht hat, um keinen Freispruch beantragen zu müssen, habe ich noch verstanden.

Dass dann aber die Vorsitzende auch noch angefangen hat, krampfhaft nach Möglichkeiten zu suchen, was man noch machen könne, um vielleicht den Freispruch doch noch zu verhindern, war dann doch eher albern.

Mein Gedanke an einen Befangenheitsantrag habe ich verworfen, es hätte noch länger gedauert. Gewirkt hat dann der Hinweis auf die Verschwendung von Steuergeldern, da hatten sie dann ein Einsehen -vielleicht hatten sie aber auch die Nase von dem pöbelnden Verteidiger voll.

Der Zweck heiligt die Mittel, es gab den Freispruch, die Mandantin war schlicht dankbar.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

kj hat gesagt…

1. Hertha hat am Wochenende gewonnen.

2. Wahrscheinlich ist die Beweislage in einem Viertel aller Strafbefehle zu dünn, Anwälte sind teuer, es wird darauf spekuliert, das lieber die Geldstrafe hingenommen wird.

3. Es lag nicht an dem Verteidiger sondern an der Tatsache, das eine offensichtliche Schuldige mangels Beweise freigesprochen werden musste. Da haben manche Probleme mit.

RA Jens Glaser hat gesagt…

Ich weiß, dass Du ein sehr guter Verteidiger bist. Da kennst Du Dich aus. Leider hast Du keine Ahnung vom Fussball. Aber man kann ja nicht alles wissen...

 

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