23 Januar 2009
Hut ab vor dem Rücktritt
Wer Öffentlichkeit sucht, muss sie auch aushalten.
Von mir jedenfalls ein "Chapeau" für den Kollegen, der so dokumentiert, sich nicht von denen diszilpinieren zu lassen, die es am wenigsten nötig haben, Steine zu werfen.
Sex mit einer Toten?
Quelle: spiegelEr galt als Vorzeigewissenschaftler, war ein erfolgreicher Forscher, der sich mit längst versunkenen Welten beschäftigte. Doch Michael F. führte ein Doppelleben - sein morbides Hobby wurde einer jungen Frau schließlich zum Verhängnis. Er soll sie ermordet, die Leiche geschändet haben.
Michael F. studierte Geologie und Paläontologie in Stuttgart, schrieb seine Examensarbeit über Flugsaurier und deren Zahnwechsel und promovierte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Seither arbeitet er als Projektleiter an einem renommierten Museum, sitzt im Vorstand der "Paläontologischen Gesellschaft", hält Vorträge, gilt als versiert auf seinem Fachgebiet.
Im Juli vergangenen Jahres geriet das vorbildliche Leben des Michael F. aus den Fugen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun gegen den 37-Jährigen Anklage wegen Mordes und Störung der Totenruhe erhoben.
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22 Januar 2009
Sie wollen anonym surfen?
Wegen des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist spätestens seit dem 01.01.2009 nachvollziehbar, wer mit wem per E-Mail in Verbindung gestanden oder das Internet genutzt hat. Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern, Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym an die Presse weiter geben will.
Tollpatschige Polizei versucht den Schwarzen Peter loszuwerden
Wenn denn dann etwas von diesen Informationen etwas in der Zeitung steht, in welcher auch immer, sollte man sich an die eigene polizeiliche Nase fassen.
Quelle: bildblogAus einer Pressemitteilung der Polizei vom 21.1.2009:
Die Polizeidirektion Schwalm-Eder ermittelt aktuell in einem Tatkomplex wegen Besitz/Verschaffung und Verbreiten von kinderpornographischen Schriften. (…)
Wir bitten ausdrücklich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt, aus ermittlungstaktischen Gründen, um die weiteren Ermittlungen und damit die Aufklärung weiterer Straftaten nicht zu gefährden, keine weiter gehenden Detailinformationen gegeben werden. Aus dem gleichen Grund bitten wir Sie, von diesem Sachverhalt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht öffentlich zu berichten. (…)
Diese Pressemitteilung wurde gestern anfragenden Journalistinnen und Journalisten, die lokal von Durchsuchungsmaßnahmen Kenntnis erhalten hatten, übermittelt – verbunden mit der ausdrücklichen Bitte, von einer Veröffentlichung einstweilen abzusehen, um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Da sich offenbar ein Presseorgan* nicht in der Lage sah, dieser – sicher verständlichen Bitte – zu entsprechen und somit eine unbekannte Anzahl von Verfahren gefährdet hat, sollen auf diesem Wege alle Medien auf den gleichen Stand gebracht werden. Von weiteren Nachfragen bitten wir derzeit abzusehen und auch für eine evtl. Veröffentlichung zu bedenken, dass die Durchsuchungen noch immer nicht abgeschlossen sind und jede weitere Publikation dazu führen kann, dass Besitzer und Verbreiter kinderpornografischer Dateien aktuell vor den Strafverfolgungsbehörden und deren geplantem Zugriff gewarnt werden.
*) Überraschung! Bei dem "Presseorgan", das nach Einschätzung der Polizei "eine unbekannte Anzahl von Verfahren gefährdet" und womöglich dafür gesorgt hat, dass "Besitzer und Verbreiter kinderpornografischer Dateien aktuell vor den Strafverfolgungsbehörden und deren geplantem Zugriff gewarnt werden", handelt es sich um… "Bild".
Wenn denn dann Ermittlungen tatsächlich gefährdet sind, ist die Polizei nicht gehindert, keine Pressemitteilung herauszugeben.
Bewährung für Fahrerlaubnisbeschaffer
Im Bestechungsprozess um Führerscheine für ausländische Fußballprofis hat das Göttinger Landgericht am Donnerstag Bewährungsstrafen verhängt. Ein 57 Jahre alter Fahrlehrer aus dem Kreis Northeim erhielt wegen Bestechung und Urkundenfälschung eine Strafe von zwei Jahren. Ein 42-jähriger ehemaliger Regionalleiter des TÜV Nord wurde wegen Bestechlichkeit zu anderthalb Jahren verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.
Die Prozessbeteiligten hatten vor Verfahrensbeginn Absprachen getroffen. Dabei war den Angeklagten im Gegenzug zu weitreichenden Geständnissen kein höheres Strafmaß als das nun verhängte zugesichert worden. Der Fahrlehrer gestand, dem TÜV-Mitarbeiter in fünf Fällen für falsche Prüfbescheinigungen jeweils 500 Euro gezahlt zu haben. Der inzwischen gekündigte TÜV-Regionalleiter bestätigte die Zahlungen und erklärte, in einem Fall sei es um eine Bescheinigung für den Bremer Superstar Diego gegangen. Außerdem gab der Fahrlehrer zu, in insgesamt elf Fällen Unterlagen für die Führerscheinprüfungen gefälscht zu haben.
Der Vorsitzende Richter August-Wilhelm Marahrens sprach von einer angemessenen Bestrafung. Das Verfahren und die Verfahrensabsprache seien «Beleg dafür, dass der populistische Vorwurf, die Großen hänge man und die Kleinen lasse man laufen, nicht zutrifft». Bei der Urteilsfindung seien die Geständnisse und die Vorstrafenfreiheit der Angeklagten berücksichtigt worden. Die Angeklagten seien ehrbare Bürger gewesen, bis «die Fußballleidenschaft über sie kam», sagte der Richter.
Quelle: ddp
21 Januar 2009
ALARM: "Bernd das Brot" wurde entführt
Der Star des ARD/ZDF-Kinderkanals (Ki.Ka) "Bernd das Brot" ist von seinem angestammten Platz am Erfurter Rathaus von Hausbesetzern entführt worden. Das Fehlen der über zwei Meter großen Kunststofffigur wurde am Mittwoch in der Stadtverwaltung bemerkt, hieß es aus der Kulturdirektion.
BGH zur Frage, ob 19 Monate Standzeit beim Gebrauchtwagenkauf als Mangel zu bewerten ist
Der Bundesgerichtshof verhandelt am Vormittag über die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern. Es geht um die Frage, ob ein Auto mangelhaft ist, weil es vor dem Verkauf 19 Monate stillgelegt war. Ein Mann, der beim Händler einen Chevrolet Van gekauft hatte, wollte das Geschäft aus diesem Grund rückgängig machen. Das Landgericht Konstanz gab ihm im Januar 2008 Recht: Auch bei einem Gebrauchtwagen müsse der Käufer nicht mit einer derart langen Standzeit rechnen.
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Wieder Kinderpornografie im Visier der Ermittler
Großeinsatz gegen Kinderpornografie: In einer bundesweiten Razzia haben laut «Bild»-Zeitung Fahnder rund 470 Wohnungen in ganz Deutschland durchsucht. Ziel der Operation sei die bislang größte bekannte illegale Tauschbörse für Filme und Fotos gewesen. Allein in Nordrhein-Westfalen seien bei 75 Tatverdächtigen Computer und andere Speichermedien sowie Handys beschlagnahmt worden. Ausgelöst worden sei die Aktion durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kassel gegen einen 33-Jährigen aus Hessen.
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20 Januar 2009
Bruder gehäutet, zersägt und zerhackt
Elf Jahre nach dem brutalen Mord an seinem Bruder ist ein Niederländer zu 20 Haft verurteilt worden. Zudem wurde der 52-Jährige wegen des Erwürgens seiner Frau, die ihm bei der ersten Tat geholfen hatte, für schuldig befunden, wie ein Gericht im nordniederländischen Haarlem am Dienstag mitteilte. Den Angaben zufolge tötete der Mann mit Hilfe seiner Frau und deren Freundin seinen Bruder im November 1997 mit Hammerschlägen auf den Kopf. In den darauffolgenden Wochen sei die Leiche dann im Schlafzimmer gehäutet, zersägt und zerhackt worden, hieß es in der Anklage.
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"Negerwitz" von Landeshauptmann Gerhard Dörfler
Quelle: rooster24Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler hat auf einer internationalen Pressekonferenz einen „Negerwitz“ erzählt. Dörfler nahm bei der Präsentation einer TV-Sendung die Begrüßung des farbigen Sängers Roberto Blanco zum Anlass für folgende „humoristische“ Einlage:
„Eine “Negermama” und eine weiße Mutter sitzen im Zug von Klagenfurt nach Wien und stillen ihre Babies. Das weiße Baby hört plötzlich auf zu trinken, zeigt auf das Negerbaby und sagt: ‘Mama, ich möchte auch Kakao.’”Dass ein solcher „Witz“ statt schallendem Gelächter betretenes Schweigen erntet, wollte der Landeshauptmann nicht so ganz einsehen. Der vom Ausbleiben der Lacher völlig überforderte Dörfler legte noch eines drauf: “Anscheinend habe ich den Witz schlecht erzählt, weil ihn niemand verstanden hat.”
Neue Begehrlichkeiten bei Online-Durchsuchung
Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der "Industrialisierung" von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet "Paroli bieten zu können", erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin. Dazu sei es erforderlich, vor oder nach der Verschlüsselung "auf dem System" zu sein. Die Ermittler müssten "auf dem Gerät sein", um die Kommunikation von Computerkriminellen überwachen zu können.Quelle: heise
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Entschuldigtes Ausbleiben bei Nichtbeiordnung eines Pflichtverteidigers trotz notwendiger Verteidigung
Ein weiterer Grund, immer die Beiordnung zu beantragen, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben sein könnte, unabhängig davon, ob der Mandant selbst zahlt oder nicht, denn abrechnen muss man gerade nicht, wenn man beigeordnet war, aber der Mandant bezahlt hat.
Ein weiterer Grund in solchen Fällen ist, dass es keinen Richter etwas angeht, ob der Angeklagte seinen Verteidiger bezahlen kann oder nicht.
McFick heißt wieder Amnesia
McFick gibt es nicht mehr, das Bordell am Westring heißt jetzt wieder Amnesia. Hat McFit mit seinen Anwälten Erfolg gegen die "Konkurrenz" gehabt?
Björn Köllen, Pressesprecher von McFit, wusste selbst noch nicht von seinem Glück, dass „unsere Konkurrenz“ McFick sich offenbar wieder Amnesia nennt. „Das ist mir neu.“
Ob die Re-Umbenennung auf das Bestreben der Anwälte der Berliner Fitnesskette zurückzuführen sei, weiß Köllen nicht. „Keine Ahnung. Ich weiß nur, dass unsere Anwälte an der Sache dran sind.“
19 Januar 2009
Dieter Bohlen als Zeuge im Strafprozess
Dieter Bohlen soll heute in einem Raubprozess vor dem Lübecker Landgericht als Zeuge aussagen. Es geht um einen gut fünf Jahre zurückliegenden Einbruch in die Villa des Musikproduzenten. Der Angeklagte und seine Komplizen sollen das Haus in Tötensen ausgeraubt haben, während Bohlen als Jurymitglied in der Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» in Köln vor der Kamera stand. Bei dem Einbruch erbeuteten die Täter auch einen USB-Stick mit der Rohfassung von Bohlens Buch «Hinter den Kulissen».
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Gewahrsamszelle bei der Polizei wird erneut zur Todeszelle
Quelle: focusEin 28 Jahre alter Mann ist in der Haftzelle der Polizei im thüringischen Ilmenau möglicherweise an den Folgen einer Alkoholvergiftung gestorben. Gegen die zwei Polizisten, die den Mann in Gewahrsam genommen hatten, wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Sie hätten möglicherweise ihre Pflicht verletzt und keinen Arzt hinzugezogen, der die Haftfähigkeit des Mannes hätte prüfen müssen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt am Sonntag. Der Mann war komplett hilflos aufgefunden worden. Die Ergebnisse eines toxikologischen Gutachtens werden erst in einigen Tagen erwartet.
Die Beamten waren in der Nacht zum Samstag zu einer alkoholisierten Person gerufen worden. Der einschlägig bekannte 28-Jährige war dann in Gewahrsam genommen worden. Bei einer Kontrolle der Zelle wurde er dann leblos aufgefunden. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen.
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