15 März 2009

Gianrico Carofiglio - Ein Staatsanwalt fühlt als Rechtsanwalt

Wenn man denn mal Zeit hat auch etwas anderes zu lesen als Akten, aus denen mindestens ein Liter Blut fließt, kann es passieren, dass man plötzlich Bücher liest über jemanden, der das beschreibt, was man sonst selbst jeden Tag hat: den Alltag eines Strafverteidigers.

Zugegeben, in dieser



Umgebung ist eigentlich alles vergnüglich. Aber für den Interessierten, der nicht nur Schweres verdauen möchte, sind die Romane über den Strafverteidiger Guido Guerrieri durchaus lesens- und empfehlenswert.

06 März 2009

Ein guter Grund, weniger zu bloggen

Bevor bestimmte Kreise in Jubel ausbrechen, es sind nur zwei Wochen, aber ich fühle mich wieder zu Hause, und richtig schön warm ist es auch.

04 März 2009

Rocker machen Rocker platt?

Der Spekulationen gibt es viele, doch die wahren Hintergründe könnten im Dunkel bleiben.

Roger M. ist in der Türsteherszene eine bekannte Größe.

Der Motorrad-Rocker ist ein Mann, der sich zu wehren weiß. Doch dem Angriff mehrerer anderer Rocker war er nicht gewachsen. Die Polizei glaubt: Sie wollten ihn töten.

Montagabend am Hildeboldplatz nahe des Klapperhofes. Ein Zeuge beobachtet, wie eine Person in einen VW Bully gezerrt und vermutlich entführt wird.

Die Polizei rast mit großem Aufgebot heran, vernimmt mehrere Rocker von den Hell‘s Angels, die sich am Tatort aufhalten.

Hierbei erfahren sie: Der 30-Jährige Hell‘s Angel Roger M. ist tatsächlich verschleppt worden. Der Verdacht fällt auf die Frechener Gruppe der Hell‘s Angels.

Beamte umstellen das Haus der Gruppe in Frechen-Buschbell, nehmen die Personalien von sechs anwesenden Mitgliedern auf. Und: Vor dem Haus steht ein VW Bully, der möglicherweise das Tatfahrzeug ist.

Dann bekommen die Beamten den Tipp, wo sie Roger M. finden können. Sie fahren Richtung Bonn, entdecken den schwerst verletzten Mann.

Er wird in eine Bonner Klinik gebracht, liegt auf der Intensivstation, kann nicht sprechen. Die Polizei ist sicher: Die Verletzungen sind derarzt schwer, dass von einer Tötungsabsicht ausgegangen werden muss.

Roger M. wollte in der nächsten Woche eine amerikanische Bar am Klapperhof eröffnen. Er war mit Renovieren beschäftigt, auch Montagabend, als er überfallen wurde.

Das Motiv für die Tat ist noch unklar. Es könnte um Drogengeschäfte gehen.
Quelle: express

Fremdgehen kann teuer werden

Das OLG Zweibrücken hat deutliche Worte gefunden für den Fall, dass ein Ehepartner schon während einer intakten Ehe eine intime Affäre beginnt.
Eine Affäre der Ehefrau während der Ehe kann sie bei einer späteren Trennung den Unterhalt kosten. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hervor.

Da die Ehefrau in diesem Fall die eheliche Solidarität verletze, sei es widersprüchlich, wenn sie gestützt auf die Ehe Unterhaltszahlungen einfordere, so die Richter.

Das Gericht hob mit seinem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt/Weinstraße auf und wies die Unterhaltsklage einer getrennt lebenden Ehefrau in vollem Umfang ab. Die Klägerin hatte ohne Wissen ihres Mannes noch während der Ehe eine intime Beziehung aufgenommen und lebt heute mit ihrem neuen Partner zusammen. Von ihrem Ehemann verlangte sie Trennungsunterhalt, den ihr das Amtsgericht auch bewilligte.

Das OLG befand dagegen, die Zahlung von Unterhalt sei für den betrogenen Ehemann grob unbillig. Für das Scheitern der Ehe sei in erster Linie die Ehefrau verantwortlich. Anders wäre der Fall, wenn sie das intime Verhältnis erst begonnen hätte, nachdem sie sich schon von ihrem Ehemann abgewandt hatte. Dafür gebe es aber keine Anhaltspunkte, sodass eine intakte Ehe vorgelegen habe.

Quelle: ärztezeitung

Sprachengewirr mit Schimpfworterklärung

"Päderast heißt nicht wie im Deutschen Pädophiler, sondern eigentlich Tunte oder Schwuler, wird aber allgemein als Schimpfwort genutzt: Man kann allgemein sagen: Arschloch!"

Man lernt im Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz viel dazu, nicht nur die hier verwurzelte eigene Strafprozessordnung, vielmehr auch einiges aus anderen Sprachen, heute aus dem Bulgarischen und der Zigeunersprache.

Selbstjustiz greift um sich

All die Idioten, die mit ihrem Schwanz-und-Rübe-Ab-Gefasele den Mob auf der Straße erreichen und von dort dafür gelobt werden, dass endlich mal wieder die Wahrheit gesagt wird, erreichen, dass jetzt schon völlig Unbeteiligte andere Abstechen, weil diese in einen bestimmten Verdacht geraten sind oder tatsächlich Straftaten begangen haben.
Tödliche Konfrontation im Hamburger Problemstadtteil Steilshoop: Dort hat ein 18-Jähriger seinen 48-jährigen Nachbarn erstochen, weil der kinderpornografische Bilder besaß.

Der junge Mann habe die Tat gestanden, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Bei einer Durchsuchung in der Wohnung des 48-Jährigen hatten Beamte am Freitag Kinderpornos entdeckt. Nach seiner Aussage habe der 18-Jährige den Nachbarn in der Nacht zum Montag wegen seiner kinderpornografischen Neigungen zur Rede gestellt und mit einem Messer bedroht. Als der Nachbar antwortete, dass er wegen einer Behinderung sowieso nicht belangt werde, habe er zugestochen.

Eine Anwohnerin hatte den Toten am Montag in dessen Wohnung gefunden.
Quelle: spiegel

Was dazu passt: Pranger in Heinsberg

Althaus-Verfahren dem Ansehen der Justiz abträglich?

Auch die Österreichischen Juristen tun sich offenbar nicht so leicht, wenn Strafverfahren kurz, knapp, schnell und wenig spektakulär ausgedealt werden.
Das überraschende Schnellurteil gegen Thüringens Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung ist bei Juristen auf Kritik gestoßen. Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, sagte der «Süddeutschen Zeitung», das Vorgehen sei dem Ansehen der Justiz in Österreich abträglich. Das Gericht in Irdning hatte Althaus zur Zahlung von 33 000 Euro verurteilt. Außerdem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld an den Witwer der 41-Jährigen zahlen, die bei dem Zusammenstoß auf der Piste starb.
Quelle: dpa

03 März 2009

So besoffen kann man eigentlich gar nicht sein

Viel Einsehen hat eine 42-Jährige Frau aus dem Kreis Gifhorn nach einer ausgiebigen Feier gezeigt.

Mit 2,36 Promille Alkohol im Blut kam sie am Montagabend schwankend zur Polizei und gab ihren Führerschein ab, teilten die Beamten am heutigen Dienstag mit.

Die Frau erzählte den staunenden Polizisten, sie käme von einer Feier im Nachbardorf, wo sie reichlich Sekt, Wein und Eierlikör getrunken habe. Auf der Rückfahrt stellte sie fest, dass sie sich nicht mehr fahrtüchtig fühlte.

Deswegen steuerte sie direkt die nächste Polizeistation an. Die Beamten machten einen Alkoholtest - und zur nächsten Feier wird die Frau nun nicht mit dem Auto fahren.

Quelle: newsclick

Das könnte einer der wenigen Ausnahmefälle sein, in dem trotz erheblicher Alkoholisierung aufgrund des Nachtatverhaltens von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen werden könnte.

Dumme Sprüche rächen sich

"Das gehört in die Weihnachtszeit, das ist Spekulatius, wer sollte sowas manipulieren?", so meinte ein Staatsanwalt noch im September 2008, als im Mordfall Jasmin Stieler bei Braunschweig die Vermutung geäußert wurde, dass angebliche Belastungsbeweise manipuliert worden sein könnten.

Und jetzt? Der angebliche Tatverdacht gehört in die Weihnachtszeit, er zerbröckelt wie Spekulatius, die Anklage wurde nicht zugelassen, der Haftbefhl aufgehoben.

Bricht jetzt der Biernotstand aus?

Solange alkoholfreies Weißbier davon nicht betroffen ist, wäre es mir egal, wenn aber doch, würde mir was fehlen. Aber der gemeine Biertrinker sollte jetzt einen Hamster-Vorrat anschaffen, sonst muss er demnächst vielleicht nüchtern ins Bett.
Nachdem die bayerischen Brauereien in zwei Verhandlungsrunden für die circa 10.000 Beschäftigten eine Entgelterhöhung im Gesamtvolumen von nur 1,7 Prozent unterbreitet haben, hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) zu Warnstreiks aufgerufen. Als erste legten am 27. Februar 2009 die Beschäftigten im Allgäuer Brauhaus in Marktoberdorf/Leuterschach für mehrere Stunden die Arbeit nieder, um der NGG-Forderung nach sechs Prozent mehr Einkommen und einer Übernahme der Auszubildenden für zwölf Monate Nachdruck zu verleihen.

Am zweiten März legten auch die Beschäftigten der Spaten-Franziskaner-Brauerei (ABInBev) und der Augustiner Brauerei in München sowie ihre Kolleginnen und Kollegen der Kulmbacher Brauerei (Brau-Holding-International) und im Schweinfurter Brauhaus für mehrere Stunden die Arbeit nieder.

Sollten sich beide Parteien nicht aufeinander zu bewegen, droht wohl ein unbefristeter Streik. Dann könnte, besonders in Bayern, das Bier knapp werden.
Quelle: bierspot

Verfahren Yasmin Stieler: Haftbefehl geplatzt

Es lagen von Beginn an genug Gründe vor, daran Zweifel haben zu dürfen, ob dieser Haftbefehl gerechtfertigt war. Schade, dass es so lange dauern musste, bis das auch die erkannt haben, die die Freiheitsentziehung zu verantworten hatten.
Der Mann, der Yasmin Stieler getötet haben sollte, ist seit gestern auf freiem Fuß. Aus Mangel an Beweisen will das Landgericht Braunschweig keinen Prozess gegen den 41-Jährigen eröffnen.

Genau vor einem halben Jahr waren die Peiner Ermittler in Feierlaune: Zwölf Jahre nach dem gewaltsamen Tod der 18-jährigen Schülerin Yasmin schien der aufsehenerregende Fall gelöst zu sein. Sie verhafteten einen Vechelder, den unter anderem Erdanhaftungen an einem Spaten belasteten. Ende November wurde Anklage erhoben.

Doch der Spaten hielt nicht, was er versprach. "Die Eröffnung des Hauptverfahrens ist abgelehnt und der Haftbefehl aufgehoben worden", bestätigte der Sprecher des Landgerichts, Michael Kalde, auf Anfrage. Nach Informationen unserer Zeitung kommt es nicht zu einem Prozess, weil nicht einmal hinreichender Tatverdacht besteht. Polizeidirektion und Staatsanwaltschaft Braunschweig hatten hingegen erklärt, es bestehe sogar dringender Tatverdacht.

Ein Hildesheimer Hobbyermittler hatte in unserer Zeitung Lücken in den polizeilichen Ermittlungen aufgedeckt. "Für die Bevölkerung wird dieser Fall nie abgeschlossen sein", sagte der 54-Jährige gestern: "Und der freigelassene Vechelder wird immer mit dem Makel des mutmaßlichen Totschlägers behaftet sein". Zeitungen hatten sogar ein Porträt und das Haus des Beschuldigten gezeigt.

Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft wollte gestern keine Ermittlungspleite einräumen. "Wir warten die schriftliche Begründung ab", sagte Staatsanwalt Joachim Geyer. Binnen einer Woche kann er noch Einspruch einlegen. Danach könnte der 41-Jährige nur wieder angeklagt werden, wenn es schwerwiegende neue Beweise gibt. Der Mordfall Stieler bleibt weiter ungeklärt.

Quelle: newsclick

02 März 2009

Populistisches Gequatsche

Unser aller niedersächsischer Ministerpräsident, Nichtkenner der Gewaltenteilungsprinzipien, meldet sich zu Wort in einem Zusammenhang, in dem kein Mensch seinen Kommentar braucht:

Wulff mahnt Staatsanwälte Bankmanager härter anzufassen

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff setzt bei der Aufarbeitung der jüngsten Bankenskandale auf die Justiz. Eine pflichtwidrige Vernichtung von Kapital sei eine Straftat, sagte Wulff der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung». Er erwarte von den Strafverfolgungsbehörden, dass die verantwortlichen Vorstände und Aufsichtsräte etwa der Hypo Real Estate und der Depfa jetzt vernommen werden.

Quelle: dpa

Bulgari mit Auflösungserscheinungen

Im Bulgari-Verfahren vor dem Landgericht Koblenz wegen des Vorwurfes des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Menschenhandels scheint es erste Tendenzen zu geben, dass der ein oder andere Angeklagte aus dem Verfahren mit einer einvernehmlichen Lösung aussteigen könnte. Heute ab 09.00 Uhr geht es weiter; es bleibt abzuwarten, ob sich der illustre Kreis der Prozeßbeteiligten in den nächsten Tagen drastisch reduzieren wird.

01 März 2009

Landgericht Göttingen und die Mähr von der Beachtung der Interessen des Angeklagten

Das Landgericht Göttingen schreibt einem Kollegen:

Außerdem müsste ich bei unüberwindbaren Terminschwierigkeiten Sie ggf. entpflichten und einen anderen bzw. weiteren Verteidiger beiordnen.

Erwartet hätte ich:

Ich entschuldige mich dafür, dass ich nicht frühzeitig übersehen habe, dass die Kammer überlastet ist und dass das Gericht bisher nicht in der Lage war, den Geschäftsverteilungsplan darauf einzurichten, selbstverständlich bleibt aber das Interesse eines jeden Angeklagten auf die Verteidigung durch den Verteidiger seines Vertrauens unangetastet.

Eine Einstellung zum Kotzen

Der Satz:

Mag sein, dass dieses Urteil im juristischen Sinne korrekt ist. Ein Urteil im Namen des Volkes jedoch wird es damit noch lange nicht.

Quelle: merkur-online

zeigt, dass es viele Journalisten darauf anlegen, die Bevölkerung dagegen aufzuhetzen, dass Richter Entscheidungen treffen, die der Rechtslage entsprechen, insbesondere, wenn es um die nachträgliche Sicherungsverwahrung geht.

Offenbar wär es gern gesehen, wenn Richter, um dem Volk aus der Seele zu sprechen, Rechtsbeugung begehen.
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de