27 August 2012

Überraschung

Das gefiel dem Angeklagten gut, dem Staatsanwalt weniger.

Bei einer zu erwartenden Strafe von weniger als drei Jahren und bisher verbüßter Untersuchungshaft von 4 1/2 Monaten und einer Anwendung von § 64 StGB oder 35 BtMG meinte das Gericht, die Staatsanwaltschaft darauf hinweisen zu können, dass von Fluchtgefahr wohl nicht mehr ausgegangen werden könne, zumal die familiären Verhältnisse gefestigt erscheinen.

Das gefiel dem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zwar nicht besonders gut, das änderte aber nichts daran, dass das Gericht während der laufenden Hauptverhandlung den Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben hat und dieser in der nächsten Pause nicht wieder in die Zelle musste sondern mit seiner Familie Kaffee trinken könnte - außerhalb des Gerichtes!

Ihm hat es gefallen.



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08 August 2012

Lateinisches Ärztedeutsch


Wir kennen das aus vielen Strafverfahren: Wenn Ärzte Gutachten erstatten, hat man Probleme zu folgen, es wird lateinisch. Vielen der ärztlichen Gutachter ist es erkennbar völlig egal, dass man sie als Nicht-Arzt gar nicht versteht.

Heute in einem Schwurgerichtsverfahren endlich mal ein ärztlicher Gutachter, der einerseits eine realistische Selbsteinschätzung hatte und dann das, was er berichten sollte, durchaus verständlich herübergebracht hat. Sinngemäß erklärte er:

Ich lasse mal das "lateinische Ärztedeutsch" weg und versuche das so zu erklären,mdass es alle verstehen.

Danke!


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Der Richter und mein Keks


Natürlich gibt es immer mal wieder Nachfragen, wenn ein Zeuge ausgesagt hat. Wenn aber ein Richter immer, aber auch wirklich immer, selbst wenn die Zeugenaussage noch so deutlich und vollständig war, noch "kurz eine Nachfrage" hat, um dann die gesamte Aussage Stückchen für Stückchen wiederholen zu lassen, dann nervt das.

Wenn er dann aber spätestens bei der zweiten Frage des Verteidigers die Augen verdreht und meint, dass sei doch alles schon beantwortet, dann geht das wirklich auf den Keks, zumal, wenn völlig andere Sachverhaltsdetails hinterfragt werden.

Aber er wird vielleicht wissen, was er tut - oder auch nicht.


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05 August 2012

Hey, mach mir den 64er


Eine junge Kollegin spricht mich an und beklagt sich darüber, dass ihr ihre ersten Knastbesuche ganz schön an die Nieren gegangen sind. So dieses Knallen der Türen, bei einem Alarm eingesperrt im Besucherraum, ohne zu wissen, was passiert, und dann noch der eine Gefangene, der habe irgendwas von ihr gewollt mit 64er oder so, sie wisse nicht einmal, was das ist (als sie das erzählt, senkt sie verschämt den Blick).

Ich weiß natürlich nicht, was sich die Kollegin, ihre Mutter und ihre Großmutter unter einem 64er vorstellen, gern gewusst hätte ich es schon (also, was sie sich vorstellen!).

Als ich ihr dann berichte, dass der Mandant nichts weiter wünscht als eine Begutachtung nach § 64 StGB, um dann ggf. nach einer Therapie zum Halbstrafenzeitpunkt entlassen zu werden, schaute sie zunächst völlig ungläubig (ich hatte offenbar ihr Kopfkino zerstört), musste dann aber laut lachen.

So schlimm ist der Knastbesuch nun wohl nicht mehr für sie.



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04 August 2012

Den Nachtrunk schminken Sie sich mal ab

Kein Wort glaubte man meinem Mandanten, auch das schriftliche Vorgutachten über die Begleitstoffanalyse war ergebnisoffen, die Gutachterin teilte mit, sie mache das endgültige Ergebnis von der Hauptverhandlung abhängig.

Komisch!??

In der Hauptverhandlung "quälte" die Gutachterin meinen Mandanten immer wieder mit Nachfragen zu der Marke des Whiskeys, den er angeblich getrunken hatte. Plötzlich fiel ihm ein, dass es doch nicht sein "Stammgetränk" war, sondern dass es ausnahmsweise eine ganz andere Marke war, die er nach dem Unfall in seiner Aufregung getrunken hatte.

In diesem Moment sprang die Gutachterin auf und sprudelte richtig los:
Ja, es war tatsächlich ein Nachtrunk, definitiv und sicher, bisher passten die Ergebnisse nur mit der Marke nicht überein!
Freispruch!

Merke aber: Die Begleitstoffanalysen sind so gut geworden, dass man bei Angaben zu seinem (angeblichen) Alkoholkonsum sehr vorsichtig sein sollte.


(Deutscher Spitzenwein, ein Genuss!)

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02 August 2012

Liebe Grüße von Ihrer Polizei

Das freut den Mandanten, dass man ihm einen ganz lieben Gruß hinterlassen hat.

Er war nicht zuhause, und als er wieder zurück kam, konnte er, oh Graus, seine Tür nicht aufschließen. Weil der Schlüssel nicht passte.

Keine Einbrecher, nein, die Polizei hatte ihn besucht, mit einem fast acht Monate alten Durchsuchungsbeschluss, sein Schloss zertrümmert, nichts gefunden, dann aber ganz nett und höflich, wie die Dorfbpolizisten so sind, ein neues eingebaut.

Und nun, wie sag ichs meinem Kinde. Irgendein Zettel hat sich angefunden, und schreiben kann man ja auch, also wird ein Wisch Zettel an die Tür gepinnt:



Und immer schön höflich geblieben.

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Die Eier in der Hose der Justiz

Immer wieder gibt es Phasen, in denen ein bestimmter Spruch permanent und dauernd an jeder Ecke zu hören ist, zur Zeit kaum noch aus dem alltäglichen Umgangssprachgebrauch wegzudenken die Frage danach, ob jemand "Eier in der Hose hat", etwas bestimmtes zu tun, das Cojones/Cochones-Syndrom.

Die Zeiten ändern sich halt, vom 3er-BMW zur C- und E-Klasse, von "Stärke zeigen" zu "Eiern haben".

In Italien führte das jetzt sogar zu einer höchstrichterlichen Entscheidung.
Jemandem Mut und Männlichkeit mit "Du hast keine Eier in der Hose" abzusprechen, ist in Italien eine strafbare Beleidigung - das ist jetzt höchstrichterlich entschieden worden. "Der Ausdruck ist nicht nur vulgär, sondern hat ganz eindeutig auch eine beleidigende Dimension", urteilte der Oberste Gerichtshof in Rom nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa.
Quelle: Spiegel



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01 August 2012

Der von Hand zu Hand gehende Tatort

Mal wieder Polizeisprache, für Aussenstehende eher lustig als sachlich oder sachdienlich.

Der Polizeibeamte berichtet, dass er am Tatort auf seine Kollegen gewartet hat, damit diese dann dort die Ermittlungen beginnen und er selbst sich wieder anderen Aufgaben widmen kann.

Seine Aussage als Zeuge zu diesem Vorgang:

Ich habe den Tatort an die Kollegen übergeben.


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31 Juli 2012

Die Musik in mir

Ich bin gänzlich unmusikalisch, was mir immer leidlich gelungen ist, war, die Beatles von den Rolling Stones zu unterscheiden.

Aber jetzt habe ich trotzdem einen Aufschneider auf dem falschen Ton erwischt, der wollte nämlich im entscheidenden Moment volltrunken gewesen sein.

Bis kurz zuvor hatte er an dem Abend Gitarre gespielt. Auf mein Nachfragen -beruhend auf rudimentärem Wissen von vor 40 Jahren- fragte ich dann nach der Anzahl der Saiten der Gitarre, ob klassisch, Konzertgitarre und ob er denn, als er an dem Abend gespielt habe, falsch gespielt habe oder die Töne noch getroffen habe.

Mit stolz geschwellter Brust verneinte er das brüsk, natürlich habe er noch gut gespielt, nach dem Motto: Wie können Sie mich so etwas fragen!?

Nun wird es ihm schwer fallen, noch zu begründen, dass er beim Angriff auf meinen Mandanten alkoholisch völlig benebelt war, wenn er denn noch bis kurz zuvor recht gut auf einer Konzertgitarre klimpern konnte.

Hat meinem Mandanten gefallen.



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27 Juli 2012

Parkplatzproblem mit Arbeitsbeschaffung

Die Kontrahenten:

Ole (von Oberlehrer), Mittvierziger, Fahrradhelm, Dreiviertelhose kariert, drahtig, Nichtraucher.

Bemo (von Belmondo), Mittfünfziger, Charles Schumann Mähne, Audemars Piguet Royal Oak in Weißgold, Porsche GT3 in Schwarz, leichter Bauchansatz, Zigarillo


Der Dialog:


Ole: Sie dürfen da nicht parken! Sie haben sicher das Schild übersehen.


Bemo: Sie dürfen mich das nicht fragen, oder haben Sie Ihren Ausweis dabei?


Ole: Welchen Ausweis?


Bemo: Den Parkplatzwächterausweis.


Ole: Also, ähh ...


Bemo: Und nun verpiss Dich, Du mickriger Schulrat.


Ole steigt wutentbrannt auf sein Fahrrad mit Shimano 8-Gang Nabenschaltung und kommt zufällig ganz blöd mit der einen Pedale an den brilliantschwarzen Perleffektlack des Seitenteils des GT3.


Das war das Parkplatzproblem.


Und jetzt kommt die Arbeitsbeschaffung: 2 Amtsanwälte für das Beleidigungs- und das Sachbeschädigungsverfahren, Lackierer für den Porsche und ich (Idiot) als Zeuge. Stundenvergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Zeugen und Sachverständigen, ich glaube, 13,00 € die Stunde.






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26 Juli 2012

Gedächtnislücken

Der Zeuge berichtet bruchstückhaft von dem Geschehen, das heute vor der Schwurgerichtskammer aufgearbeitet wird.

Er teilt mit, dass er betrunken gewesen sei und sich deshalb kaum erinnern könne. Dann wird er gefragt, was er denn zum Alkoholkonsum des Angeklagten berichten könne. Der Zeuge darauf:
"Ich weiss ja nicht einmal mehr, wieviel ich selbst getrunken habe, woher soll ich dann wissen, wieviel der Angeklagte getrunken hat.


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Faceverbockt


Ganz blöd gelaufen. Wenn die Polizei den Verbreitungsgrad von Facebook nutzt, um zu ermitteln, kann das schon mal heftig in die Uniformhose gehen.

Panne bei Facebook-Ermittlungen der niedersächsischen Polizei: Die Ermittler veröffentlichten zeitweise die Adresse einer Seite, die unter Kinderpornografie-Verdacht stand. So wurde sie erst recht bekanntgemacht. Eine Prüfung des Landeskriminalamtes (LKA) ergab inzwischen der Polizei zufolge, dass auf der Seite im weltgrößten Online-Netzwerk keine Kinderpornografie im strafrechtlichen Sinne zu sehen ist.
Die Nennung der Adresse auf der Facebook-Seite der Polizei am Sonntag zieht dennoch Kreise. „Natürlich ist das letzten Endes unglücklich gelaufen“, sagte ein Sprecher der Polizei Hannover am Mittwoch. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) will dennoch an der Facebook-Fahndung festhalten. „Wir müssen sicherstellen, und das wird die Polizei auch tun, dass so etwas in Zukunft nicht wieder vorkommen wird“, betonte Ministeriumssprecherin Vera Wucherpfennig.
Niedersachsen hatte als erstes Bundesland ein Pilotprojekt zur Facebook-Fahndung gestartet. Dies hatte heftige Kritik von Datenschützern ausgelöst.
Zu der Panne war es gekommen, nachdem bei den Ermittlern zahlreiche Hinweise auf die Seite eingegangen waren. Daraufhin posteten die Beamten, dass die Ermittlungen bereits angelaufen seien und erwähnten dabei auch die Adresse. Auf diese expliziten Angaben würde man im Nachhinein verzichten, um die Seite „nicht zusätzlich interessant zu machen“, hieß es.
Nach Angaben einer LKA-Sprecherin erhielten bundesweit mehrere Polizeidienststellen am Wochenende die Hinweise auf kinderpornografisches Material im Netz. Diese Inhalte seien jedoch relativ schnell gelöscht worden, so dass eine komplette Überprüfung nicht mehr möglich gewesen sei. Für Fahndungsaufrufe der niedersächsischen Polizei ist seit Juni das LKA zuständig. Seither seien zwölf Personenfahndungen online gestellt worden.
„Es war ja höchst wahrscheinlich ein individueller Fehler in der Pressestelle der Polizeidirektion Hannover“, betonte Wucherpfennig. „Das darf natürlich nicht passieren.“ Es müsse allen Beteiligten klar sein, „dass eine solche Seite nicht veröffentlicht wird“. Dazu brauche es kein Regelwerk. Das Innenministerium gehe davon aus, dass die „ohnehin vorhandene Sensibilität in den Polizeidirektionen“ nach dem Vorfall „noch einmal erhöht wurde“.
Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink forderte einen Stopp des Projekts. „Das was die da machen ist rechtlich prekär.“ Schon das Einstellen von Fahndungsdaten ins Internet sei bedenklich. 


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25 Juli 2012

Blitzerinitiative (A2 Essehof Landkreis Helmstedt)

Mal wieder eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, die den Verdacht aufkommen lässt, dass dort auch dann geblitzt wird, wenn gar keine Geschwindigkeitsbeschränkung geschaltet ist.
Auf der A2 bei Essehof im Landkreis Helmstedt steht eine solche Anlage, um die sich jetzt sogar schon das Ministerium kümmert.
Auch der ADAC will tätig werden, falls der Kreis Helmstedt nicht einlenken sollte. „Maßnahmen behalten wir uns vor“, droht Niedersachsens ADAC-Chef Reinhard Manlik.
Die Autofahrer lassen ebenso nicht locker. Dr. Panagiotis Bouklas, Chefarzt in der Klinik Helmstedt, hat eine Initiative von Blitzer-Betroffenen gegründet. Bouklas: „Einzeln haben wir keine Chance, ich bündele das.“ Betroffene sollen an blitzerA2@gmail.com mailen.
Quelle: Braunschweiger Zeitung

Endlich mal ein Versuch, nicht nur die Einzelkämpfer vor dem Gericht zappeln zu lassen sondern die Zweifel an der Korrektheit der Messungen zu bündeln.

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24 Juli 2012

Selbstbetrug eines Mörders?

Betroffen sind die Angehörigen natürlich, wenn ein Familienmitglied aus ihrer Mitte gerissen wird, weil es als Zufallsopfer eines Raubmordes mit einer Axt erschlagen wurde, dabei sogar noch Monate mit dem Tode gerungen hat. Wenn dann der Täter, wie in dem heute vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig beginnenden Verfahrens,versucht,sich mit Spielsucht und Alkoholisierung herauszureden, ist das für die Betroffenen natürlich fast nicht zu ertragen, andererseits darf man nicht vergessen, dass es möglicherweise auch so ist, dass ein Angeklagter nicht den Mut findet, vor sich selbst zuzugeben, tatsächlich mit einer Axt einen anderen Menschen für ein paar Euro erschlagen zu haben.
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Überzeugung trifft Wahrheit - passen sie zueinander?

Natürlich nicht. Jedenfalls nicht die objektive Wahrheit betreffend.

Was macht ein Strafrichter? Er überzeugt sich von dem, was angeblich vor Monaten oder Jahren geschehen ist aufgrund eines Akteneinhaltes und Aussagen von Zeugen, die schon zwei Minuten nach einem Vorfall nicht mehr ganz genau wissen, was tatsächlich geschehen ist.

Die Überzeugung des Richters hat also mit der objektiven Wahrheit, mit dem, was wirklich geschehen ist, nicht mehr viel zu tun. Und dann ist der Richter auch noch überzeugt, dass er für das, was er glaubt, dass es geschehen ist, die angemessene, also aus seiner Sicht gerechte Strafe gefunden hat.

Resümee: Das Urteil eines Strafgerichtes ist das Ergebnis zweier aufeinander aufbauender Überzeugungsprozesse auf der Grundlage der Vermutung, wie etwas vielleicht geschehen sein könnte.

Das muss sich jeder Richter jeden Tag durch den Kopf gehen lassen, wenn er meint, aufgrund der objektiven Wahrheit die objektiv richtige Strafe gefunden zu haben. Wer das nämlich meint, ist gefährlicher Scharlatan!


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