24 Juli 2012

Selbstbetrug eines Mörders?

Betroffen sind die Angehörigen natürlich, wenn ein Familienmitglied aus ihrer Mitte gerissen wird, weil es als Zufallsopfer eines Raubmordes mit einer Axt erschlagen wurde, dabei sogar noch Monate mit dem Tode gerungen hat. Wenn dann der Täter, wie in dem heute vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig beginnenden Verfahrens,versucht,sich mit Spielsucht und Alkoholisierung herauszureden, ist das für die Betroffenen natürlich fast nicht zu ertragen, andererseits darf man nicht vergessen, dass es möglicherweise auch so ist, dass ein Angeklagter nicht den Mut findet, vor sich selbst zuzugeben, tatsächlich mit einer Axt einen anderen Menschen für ein paar Euro erschlagen zu haben.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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