Die 59-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren, urteilten die Richter am Freitag. Damit liegt das Gericht leicht unter dem Strafmaß der Bundesanwaltschaft. Sie forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Wegen einer Verurteilung zu lebenslanger Haft aus dem Jahr 1977 wegen mehrfachen Polizisten-Mordes, gilt ein Teil der Strafe bereits als verbüßt. Becker hatte nach monatelangem Schweigen Mitte Mai die Vorwürfe, an dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag 1977 sowie der Vorbereitung beteiligt gewesen zu sein, von sich gewiesen.
Sie geriet unter Verdacht, weil Ermittler 1977 die Tatwaffe bei ihr fanden sowie Speichelspuren auf einem Bekennerschreiben. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben. Damit bleibt bis heute unklar, wer auf den Generalbundesanwalt geschossen hat.
Quelle: newsticker
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen