10 Juli 2012

Du guter Mann, Du in Himmel komm

So schnell wollte ich das eigentlich nicht, aber die Ehefrau des Mandanten meinte das wohl auch nur im übertragenen Sinne.

Ich brachte Ihren Mann mit aus den Katakomben, in denen die Haftprüfung stattgefunden hatte. Die Richterin meinte, dass keine Haftgründe vorlagen. Und nun war die Ehefrau des freigekommenen Mandanten so glücklich und so freundlich zu mir, dass sie mich sogar in den Himmel wünschte.

Dafür bekam es der arme Ehemann aber sofort knüppeldick zwischen die Ohren. Ich verstand die Sprache zwar nicht, in der die gute Frau ihren Mann lautstark beschimpfte, aber offenbar fand sie es nicht so richtig prickelnd, dass er wohl ihrer Meinung irgendetwas getan hatte, das ihn jedenfalls für ein paar Tage in den Knast gebracht hatte. Soviel zur Unschuldsvermutung zwischen Eheleuten.

Als sie dann ansetzte, ihn vor dem Gericht zu verprügeln, konnte ich sie davon gerade noch abbringen. Ich möchte nicht wissen,was danach zuhause geschehen ist.

Aua!




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

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