Frage des Gerichtes, an was er sich noch erinnert:
Der Fahrer berichtete mir, dass er verkehrsbedingt bremsen musste und dadurch ins Schleudern gekommen ist.Der Richter blättert in der Akte und hält vor:
Von dem Bremsen steht hier nichts. Wie kommt das?Der Polizist:
Na ja, so richtig kann ich mich nicht erinnern, es waren mehrere Unfälle an dem Tag. Wer da was gesagt hat, kann ich eigentlich nicht mehr sagen.Der Richter:
Warum sagen Sie dann so mit großer Bestimmtheit, dass er gesagt hat, dass er bremsen musste.Der Polizist:
Ach wissen Sie, wir schreiben das erst abends, manchmal erst am nachsten Tag, da vergisst man schon mal was. Vielleicht bringe ich was durcheinander.Der Richter:
An was können Sie sich denn nun erinnern.Der Polizist:
An gar nichts.
Ich wette, dass das in Wirklichkeit ganz oft so ist, dass das aber nie so offen zugegeben wird. Und dass Richter ganz selten von selbst überhaupt auf die Idee kommen, dass Polizeibeamte entgegen dem Eindruck, den sie erwecken, in Wirklichkeit als Zeugen gar nichts mehr erinnern, das aber nicht zugeben.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
2 Kommentare:
Sie geben es schon zu, die Polizisten, sagen dann aber immer: "Wenn ich es damals so geschrieben habe, war es auch so." Das reicht dem Gericht ja auch meistens.
Heute war es mal anders herum: Der Zeuge behauptete plötzlich etwas, was er nicht aufgeschrieben hatte.
Und bei den Behauptungen: wenn ich das damals so aufgeschrieben habe ... hilft hin und wieder: Wann aufgeschrieben, wo aufgeschrieben, mit wem aufgeschrieben, Selbsterlebtes oder Berichtetes aufgeschrieben ... ähh: das weiß ich doch heute nicht mehr. Klappt nicht selten.
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