09 Juli 2012

Aber irgend etwas musste ich doch schreiben!

Der Kollege musste sich von dem Richter vorhalten lassen, dass das, was er für seinen Mandanten vorgetragen hatte, zwar dem entsprach, was der Beklagte im dem vorangegangenen Strafverfahren ausgesagt hatte, dass die Geschichte aber wenig glaubhaft sei.

Der Kollege nickte wissend, so nach dem Motto: Ja, ich weiß, dass das Schwachsinn ist, sagte dann aber:

"Aber irgend etwas musste ich doch schreiben!"

Dass sein Mandant als Beschuldigter im Strafverfahren lügen durfte, hat der Kollege wohl verstanden, dass man aber mit derselben Lüge im Zivilprozess möglicherweise einen Prozessbetrug begehen könnte, sah er wohl nicht.

Und welche Rolle er selbst dabei spielen könnte, wenn er auch davon ausgeht, dass es eine Lüge ist, hat er offenbar auch nicht vertieft.

Vielleicht gut für alle, dass wir uns verglichen haben. Jetzt sollte sein Mandant den Vergleich aber schnell erfüllen, sonst muss die Geschichte vielleicht doch noch vertieft werden.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

1 Kommentar:

RA JM hat gesagt…

"Aber irgend etwas musste ich doch schreiben!" - scheint das treibende Motiv so manches Kollegen zu sein. ;-)

 

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