04 November 2010

In die Seile gehauen

Der Kollege hat den Kampf verloren. Den Kampf, wach zu bleiben, wenn stundenlang Urkunden durch Verlesen in die Hauptverhandlung eingeführt werden.

Er sackte ein wenig in sich zusammen und entschlummerte wie ein Baby. Geschnarcht hat er nicht.

Bloß das Wecken war bestimmt blöd für ihn. Nicht die Angetraute, eine Fee oder eine andere angenehme Dame, die ihn wachstreichelte, nein, es war die deutliche Stimme des Vorsitzenden: Herr Rechtsanwalt X, HERR RECHTSANWALT X! Der daneben sitzende Kollege zupfte ihn auch noch am Ärmel und schwupps, schon war er wach.

Jetzt wird er es wohl bleiben.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Heinz hat gesagt…

Wenn ein Fall des § 140 StPO vorlag, doch auch ein Revisionsgrund... Kann der Schlafende nur nicht aus eigener Wahrnehmung rügen.

kj hat gesagt…

Der Anwalt hat Akteneinsicht und wird wohl auch Kopien in Rechnung stellen, denke ich. Als Anwalt dürfte man auch lesen können, zumal auch die allermeisten Angeklagten dazu in der Lage sind. Wozu muss dann stundenlang Urkunden verlesen werden?

Anonym hat gesagt…

Das Problem habe ich auch ständig. Am schlimmsten war es, als ich vor ein Paar Wochen für einen Mandanten einen Strafprozess beobachten musste. Der StV beantragte Verlesung eines OLG-Zivilurteils in dem Schadensersatzansprüche wegen der Handlungen des Angeklagten abgewiesen worden waren. Das Urteil war zwar nicht entscheidungserheblich, aber die VRiLG hat es dennoch verlesen und es hat über eine Stunde gedauert... Ich bin dreimal leicht eingenickt...

M.E. muss man das einfach großzügig handhaben. Was gegen das Einschlafen hilft ist auch, wenn man ab und zu was sagen kann. Das hält wach!

 

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