DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
Das ist eine Streckbank für unbelehrbare Anwälte!
Wird er auch verpflegt? Wie viele Mahlzeiten am Tag?
LG Koblenz:
Auch die Anklageerhebung u.a. wegen des Vorwurfes eines versuchten Mordes begründet dann keine Fluchtgefahr, wenn der Beschuldigte seit längerer Zeit über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe informiert war und ihn dies nicht dazu veranlasst hatte, sich dem Verfahren zu entziehen.
LG Aurich:
Der Umstand allein, dass jemand - sei es auch als Ausländer - seinen Wohnsitz im Ausland hat (hier: Polen) und demgemäß über keine tragfähigen sozialen Bindungen im Inland verfügt, vermag Fluchtgefahr nicht zu begründen. Daran ändert sich auch nichts bei einer möglichen Straferwartung von weit über einem Jahr.
In der Sendung "Kamingespräch" des Fernsehsenders Phoenix erklärte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU), man könne "nicht sagen, dass so was nicht Mittel sein darf". Die Alternative wäre nach Ansicht von Schröder ungezielte Tötungen, bei denen es zivile Opfer geben könne. Weiterhin erklärte Schröder, dass sie es "emotional ausgesprochen gut nachvollziehen" könne, wenn die Opfer des Terroristen Osama bin Laden sagen, dass sie froh darüber wären, dass ihm das Handwerk gelegt wurde.
Quelle: newsclick
Mit einer Nachbarschafts-Klage wegen zu lauter Sexgeräusche hat sich das Amtsgericht Wennigsen bei Hannover beschäftigt. In einem minutiösen Lärmprotokoll hatte die Klägerin aufgeführt, wann das Paar in der Etage unter ihr sich miteinander vergnügte. Schreie, Stöhnen, aber auch Türenknallen und Trampeln wurden protokolliert. Die Frau machte geltend, durch den Lärm krank geworden zu sein.Die Parteien einigten sich am Mittwoch auf einen Vergleich, weil das angeblich zu laute Paar ohnehin zum Monatsende aus der Wohnung ausziehen wird. „Meine Mandantin hat sich verpflichtet, bis dahin die Zimmerlautstärke zu wahren“, sagte der Anwalt der 29-Jährigen. Dies habe sie aber schon vorher gemacht. Die Klägerseite gab keinen Kommentar zum Prozessausgang ab.
Eine Nacht Warnschuß-Folter für mutmaßliche Terroristen
Einen Warnschuß-Kopfschuß für bestätigte Terroristen
Eine Warnschuß-Insolvenz für illegal spekulierende Banken
Ein gefälschter HIV-Test als Warnschuß-AIDS für Sextouristen
Ein Warnschuß-GAU für widerspenstige Energieunternehmen
Einen Monat Warnschuß-Hartz-IV für Leute, die mit ihren Arbeitsbedingungen nicht einverstanden sind.
Schrei hier nicht so rum, sonst bestellen wir den Rettungswagen ab, dann kannst Du ins Krankenhaus kriechen!
Was wollen Sie denn, ist doch alles in Ordnung, sind doch Polizisten vor Ort!
"In der emotionalisiert geführten Kontroverse zum jüngsten Berliner U-Bahn-Schläger-Fall kann ich dem an allen Ecken und von allen Seiten geführten Angriff auf die (Berliner) Justiz nicht beipflichten.
Der von nicht wenigen Politikern, Bürgern und auch Polizisten zu hörende Ruf nach einer sofortigen harten Bestrafung des Beschuldigten ist nachvollziehbar - er widerspricht aber der Entscheidung des Gesetzgebers und missachtet zudem die richterliche Unabhängigkeit, wenn gleichzeitig die Verschonung des Beschuldigten von der U-Haft kritisiert wird.
Denn die Untersuchungs(!)-Haft soll in erster Linie der Sicherung des Ermittlungsverfahrens dienen - davor, dass der Beschuldigte sich ihm entzieht (Flucht, Fluchtgefahr) oder er auf Beweismittel einwirkt (Verdunkelungsgefahr). Darüberhinaus erfüllt sie unter engen Voraussetzungen auch vorbeugende Zwecke (Wiederholungsgefahr, Schwere der Tat).
Die Untersuchungshaft ist jedoch KEINE STRAFHAFT, auch wenn sie von den meisten Beschuldigten so empfunden wird. Und sie darf selbst in auf den ersten Blick eindeutig scheinenden Fällen wie diesem keine vorwegvollstreckte Freiheitsstrafe sein, da eine solche ein rechtskräftiges Urteil voraussetzt.
Darüberhinaus kommt speziell im Jugendstrafrecht noch der Grundsatz der Haftvermeidung hinzu.
Wenn daher der Ermittlungsrichter hier sonstige Haftgründe verneint und ihm eine Meldeauflage als milderes Mittel zur Fluchtvermeidung ausreichend erscheint, entspricht er dem gesetzgeberischen Willen. Eine Kritik an seiner aus rechtsstaatlicher Sicht richtigen Entscheidung ist daher nicht angebracht."