Weil ich darum gebeten wurde, habe ich dann auch davon abgesehen, weiter darüber zu berichten, dass der Eindruck entstanden war, dass er nicht nur überfordert sondern auch noch feige war.
Nun traf er erstmals nach Monaten auf den Angeklagten, der durch die Fehler des Herrn Oberstaatsanwaltes in seiner Person unnötig und falsch herabgewürdigt wurde.
Statt sich von sich aus nun endlich für seine Fehler zu entschuldigen, begann er wieder, so zu tun, als seien die Fehler mehr oder weniger zwingend gewesen und er habe sie nicht verhindern können. Unter dem unglaublichen Arbeitsdruck hätte seiner Meinung nach jeder diese Fehler gemacht.
Erst auf mehrfachen Vorhalt quälte er sich eine erkennbar eigentlich nicht gewollte Entschuldigung ab, um sogleich schon wieder zu betonen, eigentlich wären die Fehler jedem passiert (völliger Quatsch).
Um dann aber sogleich zum Rückschlag auszuholen und meinem Mandanten aufzutischen, dass dieser sich von seinem Verteidiger, also von mir, habe instrumentalisieren lassen und dass der Verteidiger sich an "Angriffspunkten hochgezogen" habe - immerhin hatte es zu einer Urteilsaufhebung durch eine Sprungrevision gereicht.
Klar, dass ich mich nach diesem peinlichen, unterirdischen und bar jeglicher Souveränität vorgetragenen Auftritt und damit verbundenem Nachtreten nicht mehr veranlasst sehe, mich nun weiter, wie mit seinem Behördenleiter vereinbart und bisher eingehalten, zurückzuhalten.
Weiß der große aasfressende Vogel, was wen irgendwann veranlasst hat, solch einen selbstbemitleidenden Fehlerverdränger das werden zu lassen, was er jetzt meint, zu sein.
In der freien Wirtschaft hätte es diese Karriere nicht gegeben oder sie wäre spätestens jetzt vorbei, wenn jemand eigene Fehler damit negiert, dass eigentlich die daran schuld sind, die ihn mit zu viel Arbeit belastet haben, also seine Vorgesetzten. Dass zu einer Führungskraft auch das Erkennen der eigenen Überlastung und das frühzeitige Ansprechen eines solchen Problems gehört, versteht sich offenbar nicht bei jedem von selbst.
Dann aber noch zur Ablenkung von eigenen Unzulänglichkeiten mit unsachlichen Gegenangriffen zu reagieren, lässt nun auch noch den bitteren Eindruck der Charakterlosigkeit entstehen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Wenn das der Vogel ist, den ich vor Augen habe, dann kann nur bestätigt werden, dass er dafür bekannt ist, davon zu leben, zu verbreiten wie 1. wichtig und 2. ausgelastet er ist.
Vielleicht mal zu überprüfen: Während der Begriff Burn-out in aller Munde ist, weiß keiner was das Bore-out-Syndrom ist. Oft belächelt und mit Faulheit gleichgesetzt, kann langandauernde Unterforderung Mitarbeiter auch psychisch krank machen.
Nun ja, was sich so alles in der sogenannten "freien Wirtschaft" tummelt. Da mogeln sich auch Leute in Führungspositionen, deren Persönlichkeitsprofil nicht vermuten lässt, dass sie fachlich oder menschlich für ihre Aufgaben qulifiziert sind.
Nun ja, der Kritik am OStA ist nur schwer zu folgen, da sie sich leider nur in abschließenden Schlussfolgerungen erschöpft und keine Tatsachen nennt... Ich nehme an, das liegt daran, dass sie nicht zu sehr nachtreten wollen. Aber solche Ausführungen in den Gründen zur Strafzumessung würden wohl dazu führen, dass die Darstellungsrüge wohl auch der Sprungrevision zum Erfolg verhelfen würde...
Eine Tüte Weizenmehl, bitte.
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