12 Mai 2011

Kein Most für Bartel beim Amtsgericht Gießen

Der Vizepräsident des Amtsgerichts Gießen hat heute in einer von mir in fast dreißig Jahren Strafverteidigung nie erlebten Weise nach Anklageverlesung quasi ein opening statement abgegeben, in dem er deutlich gemacht hat, dass man an dem Sinn bestimmter Strafnormen aus rechtspolitischer Sicht ernste Zweifel haben darf.

Danach hat er den Angeklagten sehr fair erklärt, warum sie gleichwohl bestraft werden müssen. Insgesamt ein Paradebeispiel dafür, dass ein Strafrichter in der Lage sein kann, einem Angeklagten zu erklären, warum eine Strafe sein muss und angemessen ist, und nicht nur, dass der Angeklagte ein widerwärtiger Rechtsbrecher ist, dem zu zeigen ist, wo Bartel den Most holt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Zael hat gesagt…

Um welche Straftat ging es genau?

Werner Siebers hat gesagt…

266a StGB

Maschinist hat gesagt…

Oh. Dann war das wohl gerade mal kein Mitglied der Familie Bouffier. Die werden eher nicht bestraft...

hau26hau hat gesagt…

Der Barthel ist kein Preuße! Eher ein "Bartl, der Moscht holet".

Anonym hat gesagt…

Ein Richter sollte einem Straftäter besser nicht zeigen, wo Barthel den Most holt, da eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass es sich dabei um einen Begriff der Gaunersprache handelt, der bedeutet, mitzuteilen, wo man mithilfe eines Brecheisens an Geld kommt.
http://de.wiktionary.org/wiki/wissen,_wo_Barthel_den_Most_holt

 

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