18 Mai 2011

Jetzt will er es aber genau wissen

Der Herr Amtsrichter prüft die PKH-Voraussetzungen akribisch, soll er auch.

Der Hinweis, dass ein Prozessbeteiligter bei seinen Eltern lebt und Naturalunterhalt erhält, genügt ihm nicht, das will er schon etwas genauer wissen.

Er fragt:

Wird er auch verpflegt? Wie viele Mahlzeiten am Tag?

Ab der vierten Mahlzeit wird der Mandant dann wohl Raten zahlen müssen, so zwei Brötchen pro Woche, oder?

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

Stühler-Walter hat gesagt…

Bitte machen Sie dann aber mal Bilder davon, wenn Ihr Mandant monatlich die Brötchen in der Rechtsantragsstelle vorbeibringt und stellen Sie die dann hier ein :-)

kj hat gesagt…

Wenn Sohnemann ein gutes Lehrlings-gehalt bezieht zusätzlich freie Kost und Logis zuhause bekommt, dann fällt er vielleicht außerhalb der PKH. Vielleicht muss der Richter dann die Unterhaltsleistung finanziell bewerten.

Sie machen was für PKH? Vielen Anwälten ist doch schon das zuwenig was die Rechtsschutz zahlt. Oder gibt es vom Staat mehr?

Werner Siebers hat gesagt…

@kj:

Mir geht es so schlecht, ich muss alles mitnehmen.

kj hat gesagt…

Armer Anwalt, aber ihr Mandant hat doch die tägliche vierte Mahlzeit über. Wenigstens verhungern Sie da nicht. Vielleicht spendiert ja noch einer eine Kiste Bier!

 

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