04 Mai 2011

Verpasste Ohrenscheinseinnahme

Hin und wieder hat man den Eindruck, dass Gerichte die Partzeien versuchen zu Vergleichen zu bringen, weil das bequemer ist, als ein Urteil zu schreiben.

Bei Hannover nun ein Fall, bei dem möglicherweise das Gericht gern eine Beweisaufnahme durch Augenscheinseinnahme mit den Ohren durchgeführt hätte:

Mit einer Nachbarschafts-Klage wegen zu lauter Sexgeräusche hat sich das Amtsgericht Wennigsen bei Hannover beschäftigt. In einem minutiösen Lärmprotokoll hatte die Klägerin aufgeführt, wann das Paar in der Etage unter ihr sich miteinander vergnügte. Schreie, Stöhnen, aber auch Türenknallen und Trampeln wurden protokolliert. Die Frau machte geltend, durch den Lärm krank geworden zu sein.
Die Parteien einigten sich am Mittwoch auf einen Vergleich, weil das angeblich zu laute Paar ohnehin zum Monatsende aus der Wohnung ausziehen wird. „Meine Mandantin hat sich verpflichtet, bis dahin die Zimmerlautstärke zu wahren“, sagte der Anwalt der 29-Jährigen. Dies habe sie aber schon vorher gemacht. Die Klägerseite gab keinen Kommentar zum Prozessausgang ab.
Quelle: newsclick
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6 Kommentare:

thomaslauer hat gesagt…

"Die Frau machte geltend, durch den Lärm krank geworden zu sein." Der Lebenserfahrung entspricht es eher, dass solche Leute krank vor Neid geworden sind.

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

In dem Beitrag ist ein Fehler.
Du musst "Hin und wieder" durch "ständig" ersetzen.

kj hat gesagt…

Das mit dem Lärmprotokoll klingt zwar spiessig, ist aber unerläßlich, um der Vortrag nicht als unsubstantiiert abgewiesen zu bekommen.
Krach beim Ficken zu jeder Zeit, das wird belächelt, aber wehe die Kinder spielen mal sonntags auf dem Bolzplatz, da hört dann die Toleranz auf.
Die einen wollen in Ruhe ein Buch lesen, die anderen wollen sich vergnügen. Beides ist legitim und wie will man da ein vernünftiges Urteil schreiben, das gerecht ist.
Das schreit doch nach eine Einigung, anstatt die Superstars zu gucken, es zu liebe der Nachbarn es was früher zu treiben.

Anonym hat gesagt…

Müsste es nicht "Inaugenscheinnahme" heißen?

Anonym hat gesagt…

Wenn Sie nur "Hin und wieder" den Eindruck haben, dann kann das eigentlich nur daran liegen, dass Sie überwiegend im Strafrecht tätig sind.

Ich habe praktisch jedesmal den Eindruck. Eigentlich kann ich mich nur an eine Verhandlung erinnern, wo das nicht der Fall war: Verhandlung vor dem Amtsgericht, der Beklagtenvertreter hatte am Morgen des Verhandlungstags per Schriftsatz Widerklage mit Antrag auf Verweisung ans Landgericht nach § 506 ZPO gestellt. Kommentar des Amtsrichters: "Tja, damit ist die Sache für mich dann wohl erledigt."

Ansonsten kann man wohl praktisch immer mit Vergleichsquetsche rechnen. Da hilft nur standhaft bleiben und dem Richter schon schriftsätzlich klarmachen, dass eine schnelle Lösung nur beim Drängen der Gegenseite zu Anerkenntnis / Klagerücknahme drin ist.

kj hat gesagt…

Es steht nunmal im Gesetz das Richter vor der Entscheidung auf eine gütige Einigung hinzuwirken haben. Daher versuchen die auch ständig, dem Gesetz zu entsprechen.

Denke das die Richter bei kompromisslosen Anwälten gar nicht auf einen für diesen Anwalt annehmbaren Vergleich hinwirken.

Wenn der Gegner eine Versicherung ist, ist Kompromisslosigkeit kein Problem, aber wenn Insolvenz des Gegners droht, schon.

Die Prozesse werden bei solchen Anwälten, bei denen die Richter keine vernünftigen Vergleichs-vorschläge mehr machen
oft endlos und durch Gutachten teuer.

Von dem gewonnenen Prozess bleibt oft lediglich der Titel.

Kein Geld und Mandant bleibt noch auf den Kosten sitzen.







Dem Richter kann es egal sein, dem Anwalt eigentlich auch, dann bezahlt halt der Mandant.

 

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