26 Mai 2011

Weises Augenmaß

Es waren frühe sachliche und überaus konstruktive Gespräche, die mit der Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft geführt werden konnten. Trotz mehrfacher Messerstiche, die lebensgefährlich hätten sein können, ging die Staatsanwaltschaft nicht von versuchter Tötung sondern von gefährlicher Körperverletzung aus.

Ein rechtliche Wertung, die von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig geteilt wurde, so dass der nicht vorbestrafte Täter, der letztlich Angriffe gegen seinen Bruder abwehren konnte, vom Schöffengericht in Wolfsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, so, wie es die Oberstaatsanwältin auch angeklagt hatte.

Löbliches und weises Augenmaß.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

2 Kommentare:

kj hat gesagt…

Einmal Gratulation zu der erfolgreichen Verteidigung.

So ist das also, wenn das Opfer beim Schlichten ein Messer in den Bauch gerammt bekommt, dann reicht es für den Täter vielleicht fünf Jahre keine Straftaten zu begehen, um dem Knast zu entkommen. Kein Wunder das niemand mehr Zivilcourage zeigt.

Und der Täter der sich keine Vorstellungen von den Folgen seines Tuns macht, handelt noch nicht mal bedingt vorsätzlich?

Wenn beim gleichen Streit bei einer Demo ein Polizisten verletzt worden wäre, hätte die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich mit einer Mordanklage mit besonders schwerer Schuld reagiert.

Anonym hat gesagt…

Ähm, ohne die Details zu kennen und ohne darauf zu vertrauen, dass die Presse in der Lage ist, einen Sachverhalt richtig wiederzugeben:

Wie kommt man bei zwei Messerstichen in den Oberkörper "aus Wut" von einem Tötungsvorsatz weg (und von ggf. einem Mordmerkmal)?
Oder wurde - was mir naheliegender erscheinen würde - ein Rücktritt vom Versuch angenommen?

 

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