27 Juni 2011

Die 500,00 € des juristischen Grauens

Hier hatte ich bereits berichtet, wie kompliziert es hin und wieder sein kann, 500,00 € unter das Volk zu bringen. Dass das aber noch einer Steigerung zugänglich sein könnte, hatte ich ganz sicher nicht erwartet.

Heute, am zweiten Verhandlungstag in der Berufungshauptverhandlung beim Landgericht Braunschweig, geschah es dann doch. Die Angeklagten hatte berichtet, dass sie einen Zeugen aufgefordert hatten, einen Schaden wieder gutzumachen. Der Zeuge soll dann gesagt haben, er müsse noch ein paar Drogen verkaufen, eine Woche später hätten die Angeklagten dann von dem Zeugen 500,00 € bekommen.

Das war bisher alles unter Erpressung und Nötigung abgehandelt worden, heute erteilte dann der Vorsitzende vor dem Schluss der Beweisaufnahme den rechtlichen Hinweis auf eine mögliche Bestrafung wegen Geldwäsche.

Und dann gings los! Mein Mandant hatte einen 500€-Schein bei sich. Ich stand auf und überbrachte diesen im Gerichtssaal im Hinblick auf § 261 Abs. 9 Nr. 2 StGB der Frau Staatsanwältin mit der Bitte um Sicherstellung. Die lehnte das ab und wollte den Schein zurückgeben.

Ich teilte dann mit, dass weder der Mandant noch ich den Schein zurücknehmen würden, darauf diente die Sitzungsvertreterin den Schein dem Gericht an: die wollten ihn auch nicht. Nun lag er da so für sich hin.


Es wurden dann rechtliche Recherchen vorgenommen, Abteilungsleitungen eingeschaltet, die Köpfe dampften.

Ich habe dann noch vorsorglich zu Protokoll eine Selbstanzeige meines Mandanten wegen des Verdachtes der Geldwäsche erklärt, um auch § 261 Abs. 9 Nr. 1 StGB auf unserer Seite zu haben.

Letztlich gingen alle Beteiligten inklusive Vorsitzendem und der fairen Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft recht souverän mit der Situation um.

Und als dann die Kammer nicht wegen Geldwäsche verurteilt hat, weil nicht auszuschließen ist, dass das Geld gar nicht aus einem Drogenverkauf stammte, habe ich den Anblick nicht mehr ertragen können und habe den


schnell wieder dem Zugriff der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes entzogen.


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26 Juni 2011

Spruch der Woche - Terroranschlag auf die Frauen-Fussball-WM

Der aufmerksame Kollege Carsten R. Hoenig aus Berlin schaut gern bei Eva Herrmann rein, und hat dort das Schmankerl eines Kollegen gefunden, der beantragt hat:

Dem Antragsgegner zu 2.) wird aufgegeben,
unverzüglich ein streng geheimdienstunabhängig operierendes Sondereinsatzkommando der Polizei Berlin zu bilden, welches zur Erkennung und Abwehr eines nuklearen oder konventionellen Terroranschlages auf deutschem Boden im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen in Berlin, insbesondere am 26.06.2011, bestimmt und geeignet ist.

Ich hoffe, dem Antrag wurde bereits stattgegeben und das streng geheimdienstunabhängige Sondereinsatzkommando gebildet.



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24 Juni 2011

Das Vorgespräch findet etwas anders statt

Der Polizeibeamte wird gefragt, ob die der Unfallflucht verdächtige angeklagte Halterin des möglichen Tatfahrzeuges auch belehrt worden sei.

Seine Antwort: Das Vorgespräch findet etwas anders statt. Da wird erstmal vorgehalten und wir warten mal die Antwort ab.

Gut, dass es Polizeibeamte gibt, die zugeben, dass sie keine Ahnung haben. Oder sollte das etwa ein Taschenspielertrick sein, um auf unzulassigem Weg an Informationen zu kommen? Kann ich mir gar nicht vorstellen!


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Geld allein macht nicht glücklich, aber es ist besser, in einem Taxi zu weinen als in der U-Bahn

Korruption in Deutschland - und es gibt immer noch ein wenig mehr, als man sich vorstellen kann. Bei newsclick nachzulesen:

"Geld allein macht nicht glücklich,

aber es ist besser, in einem Taxi

zu weinen als in der U-Bahn."

Dieses leicht abgewandelte Zitat von Marcel Reich-Ranicki steht auf der Facebook-Seite von Martin S. (Name geändert). Er, der Sohn des ehemaligen Leiters der Autobahnmeisterei Braunschweig, stand am vierten Verhandlungstag im Mittelpunkt des Schmiergeld-Prozesses. Das Zitat, das eigentlich zum Schmunzeln anregen soll, erhält vor dem Hintergrund der Zeugenaussagen einen äußerst schalen Beigeschmack.

Für die Ausbildung seines Sohnes hatte der angeklagte Behördenleiter seine "guten Beziehungen" spielen lassen. Bei einer Peiner Firma, die sich steigende Aufträge von der Autobahnmeisterei erhoffte, brachte er den gelernten Industriekaufmann zu ziemlich guten Bedingungen unter: Als Dienstfahrzeug gab es eine Limousine, er erhielt das gleiche Gehalt wie der Leiter der Technik – und sein Abschlusszeugnis mit der Note 1 durfte der Sohnemann sich auch selbst schreiben. Die Gebühren für das duale Studium an der Welfenakademie übernahm der Chef nach kurzem Zögern ebenfalls.

Und die Frage nach dem Dazulernen wird auch gleich beantwortet:

Im Internet schreibt Martin S. über seine derzeitige Tätigkeit: "…und nun im schönen Österreich auf Teilzeit-Mastersuche".


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Der pseudosachverständige Verkehrs-Schupo

Die Mandantin war möglicherweise beim Einparken etwas unvorsichtig, jedenfalls waren an dem neben ihrem Fahrzeug geparkten PKW im Seitenbereich Schleifspuren und leichte Eindellungen zu sehen und an ihrem eigenen Fahrzeug leichte Schäden, die auf den ersten Blick wohl korrespondierten. Sie selbst war, als das festgestellt wurde, nicht mehr vor Ort, auf dem Armaturenbrett ihres Autos lag aber - wie immer - gut sichtbar ein Schild mit ihrem Namen und ihrer Geschäftsanschrift gleich in der Nähe. Sie hatte von dem angeblichen Anstoß nichts bemerkt.

Das war jetzt der Auftritt von PHK B. vom Verkehrsunfalldienst. PHK B. warf einen erfahrenen Blick auf die Beschädigungen und wusste natürlich sofort und unumstößlich, dass der Fahrer des einparkenden Fahrzeugs den angeblichen Anstoß natürlich bemerkt haben musst und insbesondere, dass jeder Autofahrer immer auch kleinere Anstöße dieser Art zweifellos bemerkt! (Vielleicht kann er selbst nicht richtig einparken und merkt immer, wenn er die Nachbarautos anrumpelt)

So nach dem Motto: Schreib ich das schon mal so unumstößlich in die Akte, damit meine hochwichtigen Ermittlungen auch sicher zu einer Verurteilung führen.

Ich habe dann als Verteidiger die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht bereits darauf hingewiesen, dass sich der Zeuge gefälligst im Rahmen seiner beruflichen Aufgabe, den Ermittlungen, zu bewegen hat und es zu unterlassen hat, mit pseudosachverständigem Gelabere zu versuchen, unlauter Ermittlungsergebnisse zu beeinflussen.

Das fand der Dienstherr gar nicht gut und hat dann mitgeteilt, dass man natürlich aber auch nicht im Allergeringsten Grund habe, die fachkompetenten, sachlichen und fairen Feststellungen des eigenen Mitarbeiters zu rüffeln.

Blöd jetzt, dass meine Mandantin gestern vom Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort freigesprochen wurde, weil der beauftragte Sachverständige ausführlich erklärt hat, dass die festgestellten Beschädigungen und die Örtlichkeiten gerade nicht den zwingenden Schluss zulassen, dass die Freigesprochene den angeblichen Anstoß hätte bemerken müssen.

Witzig noch: Viele Polizeibeamte haben jedenfalls in der hiesigen Region die Angewohnheit, den Steuersäckel damit zu belasten, dass sie, wenn ihre Zeugenaussage abgeschlossen ist, noch im Zuschauerraum des Gerichtes verbleiben und ihre Dienstzeit verbrennen, selbst dann, wenn die Sache völlig klar ist und es erkennbar keinen Sinn macht, wenn sie dort verweilen und damit ihren tatsächlichen dienstlichen Aufgaben entzogen sind.

PHK B. verschwand sofort, vielleicht hat er ja geahnt oder sogar gewusst, dass sein pseudosachverständiges Gequatsche völlig haltlos ist und ahnte schon, dass man bei Gericht doch nicht so dumm ist, sich auf das zu verlassen, was er sich ausgedacht hat.



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23 Juni 2011

Flatrate fürs Parken in Fußgängerzonen

Wir alle träumen davon, irgendetwas zu haben, was verhindert, das wir Tickets bekommen, u.a., weil wir zu faul sind, das nächste Parkhaus zu suchen.

Ich vermute, dass auch der Fahrer dieses Wagens sich den Gedanken gemacht hat. Die Lösung ist umwerfend, der bekommt bestimmt kein Ticket.


War übrigens eine Fußgängerzone, von Einsatz weit und breit nichts zu sehen. Und Zeuge im Amtsgericht ist sicher kein Einsatz, oder?


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20 Juni 2011

Wie werde ich 500,00 € los?

Blöde Frage, habe ich sonst auch nicht so große Probleme, aber heute!

Das Opfer einer Straftat wurde in Handfesseln vorgeführt, um im Landgericht als Zeuge auszusagen. Dem Angeklagten war daran gelegen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen und hatte 500,00 € mitgebracht, um sie dem Zeugen zu geben.

Eine Übergabe von 500,00 € an einen Zeugen, der in Handfesseln aus der Strafhaft vorgeführt wird, ist verboten. Deshalb fragte ich dem Zeugen, ob ihm der Betrag auf sein Konto bei der JVA überwiesen werden könne.

Das meinte er, mache auch keinen Sinn, weil das Konto gepfändet sei und das Geld dann sofort "weg" wäre. Auch ihm fiel nichts ein, wie er an das Geld kommen könne.

Letztlich einigten wir uns, dass der Betrag gespendet wird für die Bibliothek in der JVA, in der er einsitzt, damit neue Bücher angeschafft werden können.

Sinnvoll, damit haben jedenfalls viele etwas davon.

Auch interessant.



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19 Juni 2011

Ficken - 1 Euro

Kreativ, höchst kreativ; nicht irgendwelche Damen oder rotbelichtete Herren, sondern Kneipenwirte, um die potentielle Kundschaft anzulocken.

Der hier zitierte, angeblich so besorgte Hotel- und Gaststättenverband:
Betreiber von Bars und Diskotheken wollen stärker gegen Gewalt von Jugendlichen vorgehen. Es gehe vor allem darum, den Alkoholkonsum einzudämmen, weil die Gewaltbereitschaft mit dem Alkoholpegel steige, sagte Renate Mitulla vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Hannover.

möge erklären, wie diese Reklame, die sich aus dem Kommentar bei Laertes ergibt, mit diesem hehren Ansatz vereinbar sein soll.

Und dann waren da noch Hoenig, Rueber und Melchior.


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Spruch der Woche

Zitat Kollege D.: "Ich habe gerade meine Unterlagen sortiert."



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Blaue Kuh

Früher hießen die Kisten mal Gummi-Kuh, jetzt sind es eher die Luxus-Liner für den Polizeipräsidenten als die sportlich sehnigen Verbrecherjäger:


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18 Juni 2011

Und wie ist das mit "Happy Hour" usw. vereinbar?

Ich mag es bisher kaum glauben, dass Gastwirte ernsthaft am Rückgang ihres Umsatzes arbeiten wollen. Aber vielleicht ...

Betreiber von Bars und Diskotheken in Niedersachsen wollen stärker gegen Gewalt von Jugendlichen vorgehen. Es gehe vor allem darum, den Alkoholkonsum einzudämmen, weil die Gewaltbereitschaft mit dem Alkoholpegel steige, sagte Renate Mitulla vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Hannover.
Derzeit laufe die Kampagne „Alkohol, nur wenn's Recht ist“, die Jugendlichen mit Plakaten und Schulungen zeigen solle, dass man auch ohne Alkohol Spaß haben könne, sagte die Dehoga-Geschäftsführerin. Zwar habe die Zahl der von Jugendlichen begangenen Gewalttaten nicht gravierend zugenommen, wohl aber das Ausmaß der Brutalität.
Quelle: newsclick


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Spruch des Tages

Der Mandant redet nicht wenig. Offenbar steigert das sein Wohlbefinden, weil er sich selbst so gern reden hört. Auch das, was er schriftlich hereinreicht, hält er für sagenhafte Sprachkunst, ein Referendar bezeichnet es als zähes Gesülze.

Und dann das unglaubliche, mein Selbstbewusstsein ins Unermessliche steigernde Lob aus des Mandantens Munde:

Ihr Schriftsatz gefällt mir, das hätte ich KAUM besser schreiben können.

Na DANKE!



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15 Juni 2011

Wenn ich lüge, stecken Sie mich in den Knast

Der Vorsitzende hat die Zeugenblehrung mal wieder runtergerappelt wie ein Maschienengewehrfeuer. Der Zeuge auf die Frage, ob er alles verstanden hat:

Alles nicht, aber ist mir schon klar, wenn ich lüge, stecken Sie mich in den Knast.



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13 Juni 2011

Eifersucht im Amtsgericht Braunschweig

Ich wusste gar nicht, dass DER so eifersüchtig war.


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11 Juni 2011

Es hat ihr nicht gereicht - und das war auch gut so


Eine Richterin des Amtsgerichts Braunschweig hat es getan, das, was leider viel zu selten geschieht.

Sie hat sich die Akte durchgelesen, die ihr mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls vorgelegt wurde, und, sie hat den Strafbefehl dann nicht erlassen.

Und nicht etwa deshalb, weil ihr bei dem unter Bewährung stehenden Angeklagten die beantragte Geldstrafe nicht ausgereicht hat, sondern, weil ihr die Beweislage zu dünn erschien.

Und diese Einschätzung wurde in der Hauptverhandlung mehr als bestätigt, so dass es zu einer Verurteilung nicht reichte. Das war insgesamt ausgesprochen fair, und mit einer Einstellung nach § 153 StPO konnte ich wenigstens sicher sein, dass kein Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft die Sache ins Rechtsmittel treibt.

Da ich dem Angeklagten auf seinen Antrag hin als Pflichtverteidiger beigeordnet war und darüber hinaus seine notwendigen Auslagen bei der Staatskasse verblieben sind, hatte er im Vergleich zum Freispruch nicht nur keinen Nachteil sondern den Vorteil, zu wissen, dass das Verfahren endgültig zu seinen Gunsten abgeschlossen ist.

Gut so!



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Kalter Wind bei angeblichen Abofallen - Trottelschutz für Leichtgläubige


Früher hieß es, der Betrugstatbestand sei kein "Trottelschutz", sollte bedeuten, wer sich dumm und dämlich anstellte und blind etwas unterschrieben hat, ohne sich alles wenigstens einmal durchzulesen, konnte nicht erwarten, dass ihm der Staatsanwalt beiseite trat.

Seit einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus Dezember 2010 springen diverse Staatsanwaltschaften plötzlich auf den Zug und ermitteln schon sehr früh wegen Betruges, auch wenn jeder Leser der jeweiligen Unterlagen leicht erkennen konnte, dass er sich auf ein kostenpflichtiges Angebot einlässt.

In der Entscheidung des OLG Frankfurt heißt es u.a.:

Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Dabei kann die Täuschung außer durch bewusst unwahre Behauptungen auch konkludent durch irreführendes Verhalten, das nach der Verkehrsanschauung als stillschweigende Erklärung zu verstehen ist, erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt.

Konsequenz für Betroffene solcher Ermittlungsverfahren sollte sein, sich bei Bekanntwerden solcher Ermittlungen sofort anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dabei ist auch zu beachten, dass einige Staatsanwaltschaften auf die Idee gekommen sind, Durchsuchungen auch bei vermeintlich unbeteiligten Dritten durchzuführen und denen gegenüber so zu tun, als seinen sie nur Zeugen, ohne zu offenbaren, dass das wahre Ziel ist, die Ermittlungen auch auf diese Personen auszudehnen.

Interessantes in diesen Tagen und nicht nur in dem Zusammenhang auch hier, hier, hier und hier.



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10 Juni 2011

Vermögenshaftung von Beamten

Das, was nun ansteht, hat Facetten, die mir sehr gut gefallen könnten.

So zum Beispiel und insbesondere:

Entsprechend den Vorschriften des genannten Gesetzes, kann dem Beamten, welcher eine rechtswidrige Entscheidung fällt, eine Geldstrafe in Höhe seines Jahreseinkommens auferlegt werden.

Und wenn das auch auf Richter ausgedehnt werden könnte, wäre das Gesetz doch wohl perfekt, oder?

Leider, leider, leider - nicht zu früh freuen! - gilt das aber nur, wie von der Kanzlei Dr. Hartwich berichtet, nur in Polen.


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Verlagerung

Wenn das Wetter so bleibt, dürfen sich die Mandanten heute mit mir über eine Verlagerung der Besprechungen freuen:


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09 Juni 2011

Nicht genug übertrieben

Der Familienrichter glaubte ihr jedes Wort. Ihr Mann habe sie geschlagen, die Kinder geschlagen, immer nur beleidigt, getrietzt, genötigt und geblökt.

Obwohl allen anderen Beteiligten klar war, dass die Übertreibungen der Dame zum Himmel gestunken haben, reichte das dem Familienrichter aus, dem Ehemann das Sorgerecht zu entziehen und der Frau faktisch die Möglichkeit zu geben, dem Vater die Kinder völlig zu entziehen.

Die Frau aber wollte mehr erreichen und brachte ihren Mann mit einer behaupteten Vergewaltigung in den Knast. Dort saß er sechs Monate, bis er vom Landgericht Braunschweig freigesprochen wurde, weil die Kammer positiv festgestellt hat, dass die Ehefrau die Unwahrheit gesagt hat.

Wie Kerstin Rueber in einem ähnlichen Fall hier berichtet, natürlich völlig unspektakulär und ohne Pressebeteiligung, die sicher erheblich gewesen wäre, wenn eine Verurteilung erfolgt wäre. Freisprüche sind langweilig!

Der Familienrichter sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, ob er seine Einstellung zu seinem Job nicht einmal gründlich überdenken muss.



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Freundliche Bitte um Mithilfe

Das war ein Schock für den Mandanten und seine Partner. Die Justiz zeigte Stärke. Sprüche wie:

"Wenn Sie nicht aufmachen, können Sie mal Zuschauer sein, wie schnell wir eine Tür auframmen."

"Los, das Passwort, oder der Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr ist schneller da, als Sie husten können."

"Den Anwalt rufen Sie mal besser nicht an, der reißt Sie noch tiefer in die Scheiße, außerdem können Sie den nicht bezahlten."

sind nur eine kleine Aufzählung, was vor und während einer 5stündigen Durchsuchung so abgesondert wurde, übrigens nicht von schnöden Polizeibeamten sondern von dem anwesenden Staatsanwalt.

Ach ja, gefragt wäre eigentlich eine freundliche Bitte um Mithilfe gewesen, denn, man glaubt es kaum, es handelte sich um eine Durchsuchung bei angeblich unverdächtigen Zeugen.

Ist mir jetzt in wenigen Tagen mehrfach untergekommen. Kommt man auf den Gedanken, einem schneidigen Staatsanwalt mal die Schneidezähne ziehen zu lassen, z.B. von seinem Vorgesetzten.

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08 Juni 2011

Gendefekt?

Nachdem wir in einer ostdeutschen Stadt mehrere Zeuginnen bei Gericht gehört haben, die ausnahmslos ein bestimmte Besonderheit mit ihrer Haarpracht herzeigten, fragte ein mitverteidigender Kollege:

Ob die hier alle schon mit zweifarbigen Frisuren geboren werden?

Böse, klar, aber irgendwie treffend.

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Ich war guter Hoffnung

Nein, das hat nichts mit meinem dicken Bauch zu tun. Vielmehr hatte ich in einem Umfangsverfahren vor mehr als einem Jahr den Vorsitzenden einer Strafkammer darauf hingewiesen, dass seine Zeugenbelehrungen nach § 55 StPO falsch sind.

Nach einiger Diskussion korrigierte er seine falsche Belehrung, hin und wieder ein kleiner Rückfall, aber: Na ja.

Ich war guter Hoffnung.

Und nun beantwortet endlich mal ein Zeuge die Frage, ob er die Belehrung nach § 55 StPO verstanden hat, mit: Nicht so richtig!

Und prompt erklärt der Vorsitzende wieder: Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Falsch, weil verkürzt, denn auch der, der sich nicht selbst belasten muss aber gleichwohl Gefahr läuft, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, darf schweigen.

Die anschließende Diskussion zeigt, dass der Vorsitzende offenbar ein abweichendes Verständnis von dieser Norm hat. Nun bin ich nicht mehr guter Hoffnung.
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07 Juni 2011

Angepisst

Oft ist ein zähes Ringen und Kämpfen mit offenem Visier mit einem Staatsanwalt das Salz in der Suppe des Alltages eines Strafverteidigers. Es kommt dabei nicht darauf an, dass sich eine Seite als Sieger fühlt sondern darauf, dass eine, wenn auch harte, weiterbringende Auseinandersetzung geführt wird.

Furchtbar dabei allerdings diese leider hin und wieder auftauchenden "Angepissten", die es sofort persönlich nehmen, wenn man ihnen nicht den unteren Ausgang mit Vaseline füllt, bevor man hineinkriecht.

In der letzten Woche leider wieder so ein Exemplar genossen, der einsehen musste, dass seine Anklage tatsächlich für selbigen Ausgang war und sich dadurch meinte, "rächen" zu können, dass er das Grußwort zum Abschied nach dem Freispruch nicht erwiderte, vielmehr demonstrativ verweigerte.

Sie haben mich schwer getroffen, Herr Staatsanwalt, ich habe vor Gram stundenlang weinen müssen und fühle mich heute noch ganz unnütz und schlecht.

Ein großer Kopf verhindert keinen kleinen Geist, leider!

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