15 Juni 2011

Wenn ich lüge, stecken Sie mich in den Knast

Der Vorsitzende hat die Zeugenblehrung mal wieder runtergerappelt wie ein Maschienengewehrfeuer. Der Zeuge auf die Frage, ob er alles verstanden hat:

Alles nicht, aber ist mir schon klar, wenn ich lüge, stecken Sie mich in den Knast.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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3 Kommentare:

Ein Staatsanwalt hat gesagt…

Erinnert mich an die eindringliche Zeugenbelehrung einer allgemein gefürchteten Vorsitzenden, die am Ende ihres Sermons immer sagte: "Das war jetzt sehr viel auf einmal, merken Sie sich am besten: Wer lügt, muss ins Gefängnis."

helmut karsten hat gesagt…

Stimmt doch gar nicht. Jedenfalls nicht in Bamberger LG. Auf meiner HP kann ich es beweisen. Erstens die Zeugenlüge: schwarz auf weiß, zweitens, die "vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen....." Entscheidung der StA-schaft. Das wurde mir in der Ursprungssache ja auch so gemacht.

Die Zeugin wurde eindeutig belehrt, dass sie nicht (für) ihren Ehemann aussagen muss. Sie hat dennoch....gelogen. UNZWEIDEUTIG ERWISCHT! Die StA-schaft weigert sich, der Ri weigert sich die Akte "rotzudeckeln". Mir bleibt nur es aufzuzeigen......
>> Gutachten der Uni-Erlangen
>> Prozessbetrug in Zivilklage

Anonym hat gesagt…

Ein Richter in meiner Heimatstadt belehrte gerne in der Kurzform: "Wenn Sie hier nicht die WAhrheit sagen, dann Gefnängnis, Alkoholismus, Gosse und dann früher Tod."

 

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