09 Juni 2011

Nicht genug übertrieben

Der Familienrichter glaubte ihr jedes Wort. Ihr Mann habe sie geschlagen, die Kinder geschlagen, immer nur beleidigt, getrietzt, genötigt und geblökt.

Obwohl allen anderen Beteiligten klar war, dass die Übertreibungen der Dame zum Himmel gestunken haben, reichte das dem Familienrichter aus, dem Ehemann das Sorgerecht zu entziehen und der Frau faktisch die Möglichkeit zu geben, dem Vater die Kinder völlig zu entziehen.

Die Frau aber wollte mehr erreichen und brachte ihren Mann mit einer behaupteten Vergewaltigung in den Knast. Dort saß er sechs Monate, bis er vom Landgericht Braunschweig freigesprochen wurde, weil die Kammer positiv festgestellt hat, dass die Ehefrau die Unwahrheit gesagt hat.

Wie Kerstin Rueber in einem ähnlichen Fall hier berichtet, natürlich völlig unspektakulär und ohne Pressebeteiligung, die sicher erheblich gewesen wäre, wenn eine Verurteilung erfolgt wäre. Freisprüche sind langweilig!

Der Familienrichter sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, ob er seine Einstellung zu seinem Job nicht einmal gründlich überdenken muss.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Herr Kollege,

als Familienrechtlerin weise ich daraufhin, dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht dem nunmehr unschuldigen Vater weggenommen wurde, sondern aufgrund der Differenzen zwischen den Eltern nicht mehr als gemeinsame Sorge fortgeführt wurde oder glauben Sie, dass sich Ihr Mandant mit der Anzeigenerstatterin noch über die Schule der Kinder unterhalten kann...

Wem die alleinige Sorge dann gegeben wird, hängt alleine vom Kindeswohl ab. Durch wen das mehr geschädigt wird, ist hier noch offen.

Werner Siebers hat gesagt…

Nein, liebe Kollegin,

das ist nicht offen. Eine Mutter, die versucht, den Vater mit Lügen für Jahre in den Knast zu bringen, ist eine von zweien, die das Kindeswohl nachhaltig schädigt.

Und der zweite Schädiger ist der Familienrichter, der auf ein wenig Hinternwackeln hereinfällt und völlig einseitig entscheidet.

kj hat gesagt…

Es gibt in der Justiz häufig das Bild vom schwachen Mütterchen, dem geholfen werden muss. Justiz war schon immer konservativ und in weiten Teilen rechtslastig.

Die gemeinsame Sorge macht auch Sinn, wenn die Eltern nicht kommunizieren können. Immerhin kann dann der Vater/Mutter mit den Lehrern reden, sich einmischen und muss bei wichtigen Dingen seine Unterschrift geben. Er könnte zb. von der Schule verlangen, über den Leistungsstand seines Kind unterrichtet zu werden.

 

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