10 Juni 2011

Vermögenshaftung von Beamten

Das, was nun ansteht, hat Facetten, die mir sehr gut gefallen könnten.

So zum Beispiel und insbesondere:

Entsprechend den Vorschriften des genannten Gesetzes, kann dem Beamten, welcher eine rechtswidrige Entscheidung fällt, eine Geldstrafe in Höhe seines Jahreseinkommens auferlegt werden.

Und wenn das auch auf Richter ausgedehnt werden könnte, wäre das Gesetz doch wohl perfekt, oder?

Leider, leider, leider - nicht zu früh freuen! - gilt das aber nur, wie von der Kanzlei Dr. Hartwich berichtet, nur in Polen.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

9 Kommentare:

Gerd hat gesagt…

Deutsche Beamte und Richter (letztere immerhin, soweit nicht "Urteile in einer Rechtssache" betroffen sind) haften ihrem Dienstherrn bei grobfahrlässig rechtswidrigen Entscheidungen sogar auf vollen Schadensersatz (§ 75 BBG und weitere gleichlautende Vorschriften).

kj hat gesagt…

Wenn der Richter von hundert die er frei lässt, einmal Schadenersatz an das Opfer zahlen muss, weil ihm ein Denk- oder Rechtsfehler unterlaufen ist, wird er lieber hundert eingesperrt lassen oder einsperren, als einen laufen zu lassen.

Wieso soll er den Streikenden oder Demonstrierenden ihre Rechte gewähren, wenn bei falscher Entscheidung dann den Firmen wegen ihre Ausfälle Schadenersatz zu gewähren ist.

Oder wird nicht dann der großen Firma, die tausend Anwälte bezahlen können, im Zweifel eher Recht geschenkt, als dem kleinen Mann, der eher nicht in der Lage ist, einen Prozess gegen den Richter zu führen.

Für falsche Entscheidungen sind Rechtsmittelinstanzen da. Das ist auch gut so, ich sehe da kein Änderungsbedarf.

Lionel Hutz hat gesagt…

Das sollte dann auch für fehlerhaften Rechtsrat von Anwälten gelten. Das kommt sicher nicht seltener vor. Dann lohnt sich die Geldstrafe wenigstens, wenn man die Jahresgehälter vergleicht.

Werner Siebers hat gesagt…

@Lionel Hutz

Sie dürfen sicher sein, dass es nur ganz wenige Anwälte gibt, die in ihrem Jahresgehalt an die Richtergehälter herankommen (spätestens, wenn Sie die Beihilfeleistungen/Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge und die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit mit ins Verhältnis stellen)

Werner Siebers hat gesagt…

@kj

Rechtsmittelinstanzen strotzen nicht immer vor Gerechtigkeit.

Aber der Gedanke an die Opfer bringt mich ins Denken, zugegeben!

kj hat gesagt…

Stimmt. Rechtsmittelinstanzen bauen oft einen Formalismus auf, deren Sinn der Normalbürger nicht versteht, nur um Dinge nicht entscheiden zu müssen.
Es würde schon viel helfen, wenn die Rechtsmittelinstanz den Akteninhalt verwenden müsste.

Dann müssten Fristen her, wie lange Sachen zu bearbeiten sind. Es würde vielleicht schon helfen, das bei einer bestimmten Überschreitung die Gerichtsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden.

Anonym hat gesagt…

Wo ist das Problem, schließt der Richter oder Beamte eben eine entsprechende Versicherung für den Haftungsfall ab. Machen Anwälte / Notare / Ärzte pp. doch auch.

Werner Siebers hat gesagt…

Versicherung gegen Geldstrafen, eher nicht bekannt.

Anonym hat gesagt…

"Versicherung gegen Geldstrafen, eher nicht bekannt."

in Polen schon

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de