17 Juni 2008

Etwas im Urin gehabt

Wie sich das gehört, habe ich gestern vor dem heutigen Termin nochmals die Akte gelesen und hatte den Eindruck, dass die einzige Belastungszeugin möglicherweise meinen Mandanten nur deshalb belastet hat, weil sie wegen Diebstählen als Beschuldigte vernommen wurde und von ihren eigenen Unzulänglichkeiten ablenken wollte.

Auf dem Weg zum Gerichtssaal im Amtsgericht Seesen traf ich zufällig auf den zuständigen Richter, den Direktor des Amtsgerichts und fragte ihn in dunkler Ahnung, ob denn alle Beteiligten kommen würden. Nicht ganz überraschend teilte er mit, dass genau diese Belastungszeugin an einer Magen-Darm-Unpässlichkeit erkrankt sei.

Ein weiterer Beteiligter fragte mich, ob ich denn im Urin gehabt hätte, dass die Zeugin nicht kommt. Ich musste mitteilen, dass ich selbigen heute morgen auf diese Information nicht untersucht habe.

Gut aber, dass mein Eindruck über die Glaubhaftigkeit der Angaben dieser Zeugin spätestens jetzt auch bei anderen Prozessbeteiligten nicht mehr der beste ist.

In einem weiteren Verhandlungstermin muss sich nun zeigen, ob der Magen-Darm-Trakt wieder zuschlägt.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Zählt das dann schon als "untergürtelig"? :D

 

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