29 Juni 2008

Wahlgegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage

Manche (viele?) Polizeibeamte vergessen rasend schnell, was sie auf der Polizeischule lernen. So zum Beispiel, wie man mit einer Situation umzugehen hat, in der es auf eine Identifizierung durch Gegenüberstellung ankommt.

Wie man es richtig macht, steht hier.

Wie man es falsch macht, lese ich gerade in einer Ermittlungsakte, in der sich Polizeibeamte aus Salzgitter mit der Identifizierung eines Verdächtigen richtig Mühe gegeben haben. Dort heißt es sinngemäß u.a.:

Die Zeugin war bereit, die Identifizierung vorzunehmen. Deshalb fuhr ich mit dem zivilen Funkstreifenwagen, in dem außer Polizeibeamten nur der Verdächtige saß, in die Straße, in der sich die Zeugin zwecks Identifizierung aufhielt. Beim Vorbeifahren an der Zeugin gab diese an, dass es sich bei dem Verdächtigen zweifelsfrei um den 2ten Täter der Körperverletzung handelt.


Um dann noch besser zu dokumentieren, was man alles so verlernen kann, wurde dann an anderer Stelle in der Akte (bei mehreren Zeugen) aufgenommen:

Mir werden in diesem Zusammenhang Lichtbilder der beiden Beschuldigten vorgelegt. Ich erkenne zweifelsfrei auf den Fotos die Täter wieder.

Eigentlich ist es unfassbar, was so alles möglich ist. Wenn man in solch einem Fall nach einer Wahlgegenüberstellung oder einer Wahllichtbildvorlage verlangt, würde der Direktor eines kleineren Amtsgerichtes am Harzrand allerdings vermutlich sagen:

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Dabei wurde doch gerade das korrekte Verfahren in nahezu jedem inländischen und ausländischen Krimi - ob Film oder Serie - bis zur Vergasung wiederholt.

Unknown hat gesagt…

Man muß ja nicht jeden Volldeppen Recht sprechen lassen ...

 

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