17 September 2009

Glaubhaftigkeitsbegutachtung wegen Suggestivbeeinflussung wird völlig die Grundlage entzogen, soweit es sich um staatsanwaltliche Befragungen handelt

Glaubhaftigkeitsbegutachtungen bezüglich der lange diskutierten Frage der möglichen Beeinflussung durch Suggestivfragen werden zukünftig völlig überflüssig, soweit es sich um Vernehmungen durch Staatsanwälte handelt, denn, so eine Stellungnahme einer Staatsanwaltschaft:

Die Staatsanwaltschaft ist der Ermittlung der objektiven Wahrheit verpflichtet und hat kein Interesse daran, in Zeugen etwas "hineinzufragen".

Na PROST!

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

das sind drei, mindestens aber zwei wünsche auf einmal:

- dass er der wahrheit verpflichtet sei
- dass er kein interesse daran habe, in zeugen etwas hineinzufragen
- und ich sehe in der verbindung beider aussagen, wie sie sie zitieren, eine andeutung, dass das eine aus dem anderen folge.

gibt es eigentlich einen juristischen fachausdruck für argumentation qua sitzfleisch?

.~.

Anonym hat gesagt…

Bei welcher Staatsanwaltschaft laufen denn solche zickigen Dummschwätzer herum?

Anonym hat gesagt…

So lange Staatsanwälte weisungsgebunden sind, hege ich ZWeifel an der getätigten Aussage...

Werner Siebers hat gesagt…

Zu Teil 1 der Aussage kann ich diverse Nachweise führen, dass dieser Verpflichtung, wenn es sie denn geben sollte, nicht immer nachgekommen wird.

Zu Teil 2 der Aussage ist anzumerken, dass ich diverse Nachweise führen kann, dass, wenn es das Interesse tatsächlich nicht gibt, dann letztlich ohne Interesse so gehandelt wird.

Anonym hat gesagt…

Dies erinnert mich an eine Hauptverhandlung in dieser Woche:
Die Belastungszeugen wurden von der StA in aller Ruhe befragt. 3 Zeugen hatten 4 Sachverhaltsvarianten zu bieten. Den Entlastungszeugen, die den belastenden Aussagen widersprachen, wurden aber sofort Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage angedroht. Soweit zur Objektivität.

Kand.in.Sky hat gesagt…

Na prima, dann bestehen auch keine Gründe mehr nach den Gefühlszuständen der Staatsangestelten zu fragen.
http://strafprozess.blogspot.com/2009/09/neues-aus-augsburg.html

Wenn jetzt der BGH feststellt, Kriminalität ist illegal können wir endlich frohen Mutes in die Zukunft schauen.


#k.

 

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