24 September 2009

Staatsanwaltschaft hat kein Interesse an Aufklärung von Straftaten

Deutlicher konnte es eigentlich nicht sein für die Staatsanwaltschaft. Ich habe angefragt, welche Strafvorstellung die Staatsanwaltschaft hat bei

1.: Schweigen des Beschuldigten
2.: Geständnis des Beschuldigten
3.: Benennung der Lieferanten von BTM (es geht um BTM-Handel im Kilobereich)

wenn denn die Taten so geschehen wären, wie ermittelt.

Als Antwort erhilt ich die Mitteilung, dass man zur Zeit über die Strafvorstellung keine Auskunft geben werde. Ok, dann hat der Beschuldigte zur Zeit auch kein Interesse, seine Lieferanten zu bennen.

Jeder wie er es haben will.

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