15 Juli 2010

Das Tier in der Frau

Die Zeugin hat sich gewunden, sie hat geweint, sie hat beim Augenlicht ihrer Oma geschworen, sie war verzweifelt, sie war frech.

Sie wollte Hilfe vom Staatsanwalt - und bekam sie nicht. Sie wollte Hilfe vom Richter - und bekam sie nicht. Ein Widerspruch nach dem anderen, sie wusste nicht mehr, was sie bei der Polizei gesagt hatte, dann wusste sie nicht, was sie vor fünf Minuten gesagt hatte. Und dann platzte ihr der Kragen: Wenn Sie mich jetzt nicht in Ruhe lassen, werde ich zum Tier! schrie sie mich an!

Bevor mir nun Staatsanwalt oder Richter helfen konnten, fragte ich sie, ob das Tier in ihr auch so lügen würde oder ob das wenigstens ehrlich wäre. Nun - endlich - unterbrach der Richter und gab mir zu verstehen, dass er freisprechen wolle, weil auch er jetzt überzeugt davon war, dass die Zeugin gelogen hat.

Der Staatsanwalt war nur noch genervt und beantragte seinerseits Freispruch. In seinem Schlussvortrag stellte er fest, dass die - noch im Saal befindliche - Zeugin offenbar unbedingt selbst auch mal angeklagt sein wolle, das könne sie nun haben.

Das gab dann nochmal Geschrei und: Einen Freispruch.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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