Verfassungsschutz, sollte wohl mal bedeuten, dass jemand die Verfassung schützt.
Ob das von dort aus, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, je geschehen ist, kann und will ich nicht beurteilen.
Jetzt aber entsteht der Eindruck, dass der Bürger von dort aus im negativen Sinn vor der Verfassung geschützt wird. Reicht es da, zu glauben, dass irgendein Referatsleiter nicht bei Sinnen war oder muss man befürchten, dass dort eine Ansammlung verfassungsfeindlicher Mächte eine Heimat gefunden haben, die in einer "Notsituation" Akten über Verfassungsfeinde und den Nachweis über eigenes Versagen einfach schreddern?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und sein Präsident Heinz Fromm stehen nach der NSU-Akten-Affäre massiv unter Druck: Innenexperte Stephan Mayer (CSU) hat diesbezüglich "Konsequenzen" gefordert.
"Die Affäre wirft die Frage auf, ob Fromm den Verfassungsschutz noch im Griff hat. Das muss Konsequenzen haben", sagte er der "Bild"-Zeitung (Samstagausgabe). Am vergangenen Mittwoch war bekannt geworden, dass die Behörde wichtige Informationen zur Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) vernichtet hat.
Gegen den betreffenden Referatsleiter wurden inzwischen disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Er hatte kurz nach Bekanntwerden der NSU-Mordserie (10 Tote) Anfang November 2011 sieben Ordner mit Details zur geheimen Operation "Rennsteig", dem Einsatz von V-Leuten im rechtsextremistischen "Thüringer Heimatschutz", schreddern lassen. Danach hatte er wiederholt behauptet, die Akten seien bereits im Januar 2011 vernichtet worden.
Nach "Bild"-Informationen droht ihm wegen eines Verstoßes gegen "beamtenrechtliche Vorgaben" unter Umständen sogar die Entlassung.
Quelle: newsticker
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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
"Verstoß gegen beamtenrechtliche Vorgaben"? "Hochverrat gegen den Bund" nennt man diese Tat wohl ...
Vielleicht kann man den Typen mit dem fiesen Mittel des § 46b StGB aus dem Kreuz leiern, wer wirklich hinter der Aktion steckt.
Journalisten und Öffentlichkeit übersehen, dass KEINE Behörde das Recht hat, alte Akten zu vernichten, OHNE sie vorher dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) anzubieten. Steht im Bundesarchivgesetz.
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