Da gab es ja nun vor einigen Tagen den Richter, der sich während laufenden Hauptverhandlungen selbst befriedigt hat, siehe hier.
Damit nicht genug. Nun noch das:
Ein Richter, der sich wiederholt Pornografie auf dem Computer in seinem Richterzimmer ansah, bekommt einen allgemeinen Verweis und muss sich am Ende seiner gegenwärtigen Amtsperiode am 1. Januar 2007 aus dem Richteramt zurückziehen.
Das höchste Gericht in Florida entschied am Freitag weiter, dass der 60-jährige Circuit Judge Brandt C. Downey III am 22. September vor Gericht zu erscheinen hat, um seinen Verweis abzuholen. Auch soll Downey ein Entschuldigungsschreiben abgeben.
Downey suchte zwischen 2002 und 2005 regelmäßig pornografische Internetseiten auf und ignorierte wiederholt E-Mail-Warnungen der technischen Abteilung des Gerichtes, er könne so Viren im Computernetz des Gerichtes verbreiten.
Quelle: www.wftv.com
Diese amerikanischen Richter sind offenbar ein lustiges Völkchen. Niemand käme auf die Idee, dass es in Deutschland auch so etwas geben könnte. Niemand! Na ja, bis auf wenige Ausnahmen vielleicht.
04 Juli 2006
Vergewaltigung a la italiana
Ein Mann alatmiert die Polizei, weil er glaubt, die Schreie seiner Frau deuten auf eine Vergewaltigung hin. Als die Polizei eintrifft, findet sie keine Spuren eines Gewaltverbrechens, sondern nur einen Gehörnten.
Dann mussten die herbeigeeilten Carabinieri jedoch feststellen, dass sich die Frau lediglich in den Armen eines anderen vergnügte.
Die kuriose Szene habe sich in der norditalienischen Stadt Piacenza abgespielt, berichteten italienische Medien. "Ich gehe kurz Zigaretten holen", habe der junge Marokkaner gesagt und seine Ehefrau in der Wohnung eines guten Freundes zurückgelassen.
Als er nach wenigen Minuten zurückkam, habe er laute Schreie aus dem Haus gehört. Nachdem er mehrmals vergeblich geklingelt hatte, rief der Mann besorgt die Polizei, die gleich gemeinsam mit der Feuerwehr anrückte.
Nachdem auch die Polizei die "seltsamen Schreie" hörte, brachen die Beamten die Tür zu der Wohnung auf - und fanden Ehefrau und Freund gemeinsam im Bett.
"«Was denn für eine Vergewaltigung?» Er gefiel mir und dann ist es halt passiert", sagte die Schöne überrascht. Der gehörnte Ehemann sei von der Polizei wegen des falschen Alarms angezeigt worden. Auch sein Freund habe ihn angezeigt: Er will die zertrümmerte Wohnungstür ersetzt haben.
Quelle: www.20min.ch
Die Anzeige der Polizei verstehe nun wer will. Vorsatzproblematik?!
Dann mussten die herbeigeeilten Carabinieri jedoch feststellen, dass sich die Frau lediglich in den Armen eines anderen vergnügte.
Die kuriose Szene habe sich in der norditalienischen Stadt Piacenza abgespielt, berichteten italienische Medien. "Ich gehe kurz Zigaretten holen", habe der junge Marokkaner gesagt und seine Ehefrau in der Wohnung eines guten Freundes zurückgelassen.
Als er nach wenigen Minuten zurückkam, habe er laute Schreie aus dem Haus gehört. Nachdem er mehrmals vergeblich geklingelt hatte, rief der Mann besorgt die Polizei, die gleich gemeinsam mit der Feuerwehr anrückte.
Nachdem auch die Polizei die "seltsamen Schreie" hörte, brachen die Beamten die Tür zu der Wohnung auf - und fanden Ehefrau und Freund gemeinsam im Bett.
"«Was denn für eine Vergewaltigung?» Er gefiel mir und dann ist es halt passiert", sagte die Schöne überrascht. Der gehörnte Ehemann sei von der Polizei wegen des falschen Alarms angezeigt worden. Auch sein Freund habe ihn angezeigt: Er will die zertrümmerte Wohnungstür ersetzt haben.
Quelle: www.20min.ch
Die Anzeige der Polizei verstehe nun wer will. Vorsatzproblematik?!
Bush in Stralsund - und das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit
Walfischbucht hat bereits darauf hingewiesen, dass Herr Bush nach Mecklenburg-Vorpommern kommen wird.
Was den McPommes aber wirklich droht, findet man hier:
Das Betreten der Sperrzone in der Stralsunder Altstadt ist am 13. Juli 2006 für die Dauer des Bush-Besuchs nur mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung möglich. Anwohner haben diese Berechtigung durch die Eintragung der Wohnanschrift im Personalausweis. Gewerbetreibende und Beschäftigte erhalten die Berechtigung nach einem Antrag bei der Stralsunder Polizei.
Der Antrag sollte bis zum 07. Juli 2006, 18:00 Uhr gestellt worden sein. Er muss folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Aufenthalt bei …
Oder, noch besser:
Darf ich auf meine Dachterrasse treten (mit Blick auf den alten Markt)?
Mit Blick auf den Alten Markt. Nein.
Können Bewohner am 13.07.2006 mit ihren Fahrrädern innerhalb der Roten Zone von ihrem Wohnort zur Kontrollstelle/Arbeitsplatz fahren?
Nein.
Gut, wenn Bush wieder weg ist.
Was den McPommes aber wirklich droht, findet man hier:
Das Betreten der Sperrzone in der Stralsunder Altstadt ist am 13. Juli 2006 für die Dauer des Bush-Besuchs nur mit einer entsprechenden Zugangsberechtigung möglich. Anwohner haben diese Berechtigung durch die Eintragung der Wohnanschrift im Personalausweis. Gewerbetreibende und Beschäftigte erhalten die Berechtigung nach einem Antrag bei der Stralsunder Polizei.
Der Antrag sollte bis zum 07. Juli 2006, 18:00 Uhr gestellt worden sein. Er muss folgende Daten enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Personalausweisnummer, Aufenthalt bei …
Oder, noch besser:
Darf ich auf meine Dachterrasse treten (mit Blick auf den alten Markt)?
Mit Blick auf den Alten Markt. Nein.
Können Bewohner am 13.07.2006 mit ihren Fahrrädern innerhalb der Roten Zone von ihrem Wohnort zur Kontrollstelle/Arbeitsplatz fahren?
Nein.
Gut, wenn Bush wieder weg ist.
03 Juli 2006
Betonfußbälle: Can u kick it?
Die Berliner Polizei hat seit dem 30.06.2006 zwei Verletzte nach Tritten gegen „Betonfußbälle“ registriert.
Im Berliner Stadtgebiet, mit dem Schwerpunkt Mitte und Pankow, wurden insgesamt sechs Fußbälle, die mit Beton gefüllt waren, entdeckt. Die Bälle waren mit einer Gliederkette an Laternen, Bäumen oder Geländern befestigt. In unmittelbarer Nähe des Balls stand jeweils mit rosafarbener Sprühfarbe die Aufschrift „Can u kick it“.
In zwei Fällen traten zwei 21- und 23-jährige Männer gegen die Bälle und verletzten sich leicht am Fuß.
Beim Auffinden solcher Bälle wird um Benachrichtigung der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder jeder anderen Polizeidienststelle gebeten.
Quelle: berlin.de
Harte Brocken, die man links liegen lassen sollte.
Im Berliner Stadtgebiet, mit dem Schwerpunkt Mitte und Pankow, wurden insgesamt sechs Fußbälle, die mit Beton gefüllt waren, entdeckt. Die Bälle waren mit einer Gliederkette an Laternen, Bäumen oder Geländern befestigt. In unmittelbarer Nähe des Balls stand jeweils mit rosafarbener Sprühfarbe die Aufschrift „Can u kick it“.
In zwei Fällen traten zwei 21- und 23-jährige Männer gegen die Bälle und verletzten sich leicht am Fuß.
Beim Auffinden solcher Bälle wird um Benachrichtigung der Polizei unter der Notrufnummer 110 oder jeder anderen Polizeidienststelle gebeten.
Quelle: berlin.de
Harte Brocken, die man links liegen lassen sollte.
Europäische Strafregistervernetzung
Die Justizministerinnen und -minister Deutschlands, Frankreichs, Spaniens, Belgiens, der Tschechischen Republik und Luxemburgs sowie der Vizepräsident der Europäischen Kommission haben der Öffentlichkeit in Bonn das 2003 durch Frankreich und Deutschland initiierte Projekt zur europäischen Strafregistervernetzung vorgestellt. Nach einer kurzen Pilotphase wurde jetzt der Echtbetrieb aufgenommen.
Ziel des Vernetzungsprojekts ist es, zwischen den nationalen Strafregistern eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen. Musste man früher für Auskünfte aus einem ausländischen Strafregister ein förmliches Rechtshilfeersuchen in Papierform und in der jeweiligen Landessprache übermitteln, so dauert die Auskunftserteilung auf neuem Wege nur noch wenige Stunden – außerdem gibt es Verständnishilfen in der eigenen Sprache, etwa über die Art der Straftat.
Quelle: Heise.de
Das Netz wird enger.
Ziel des Vernetzungsprojekts ist es, zwischen den nationalen Strafregistern eine sichere elektronische Kommunikation zu schaffen. Musste man früher für Auskünfte aus einem ausländischen Strafregister ein förmliches Rechtshilfeersuchen in Papierform und in der jeweiligen Landessprache übermitteln, so dauert die Auskunftserteilung auf neuem Wege nur noch wenige Stunden – außerdem gibt es Verständnishilfen in der eigenen Sprache, etwa über die Art der Straftat.
Quelle: Heise.de
Das Netz wird enger.
Gebühr für die Rüge der Verletzung materiellen Rechts
Das OLG Hamm (OLG Hamm, Beschl. v. 20. 01. 2006, 4 Ws 221/05) hat entschieden, dass der bereits in der ersten Instanz tätige Verteidiger für die Einlegung der Revision und die dieser Handlung vorausgegangenen Beratungen mit dem Angeklagten keine selbständige Gebühr nach Nr. 4130 RVG-VV erhält, dass ihm eine Gebühr aber dann zusteht, wenn er die Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts begründet hat, selbst wenn das zeitlich vor Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe war.
Pflichtverteidigerbeiordnung bei Widerruf der Bewährung
Das Kammergericht (KG, Beschl. v. 14.09.2005 - 5 Ws 399/05; AnwBl 2006, 503) hat im Beschlusswege die Entscheidung getroffen, dass im Vollstreckungsverfahren in entsprechender Anwendung des § 140 II 1 StPO dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen ist, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffenen nicht selbst verteidigen kann oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist.
02 Juli 2006
Bei roter Ampel wird nicht gequasselt
Die Benutzung eines Handys ist beim Führen eines PKWs nicht nur während der Fahrt verboten. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nimmt, verhält sich ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von 40 Euro belangt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Auf diese Regelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei ist es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.
Quelle: chip.de
Auch bei ROT wird nicht gequasselt.
Auf diese Regelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei ist es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.
Quelle: chip.de
Auch bei ROT wird nicht gequasselt.
Richter befriedigt sich während Verhandlungen selbst
"Sch-sch-sch", hallte es durch den Gerichtssaal von Oklahoma, irritierte Jury, Anwälte, Zeugen. Das seltsame saugende Geräusch tauchte immer bei Prozessen mit Richter Donald D. Thompson (58) auf. Ein Polizist deckte auf: "Euer Ehren" befummelte sich unter der Robe selbst – mit Penispumpe. Jetzt wurde er verurteilt.
"Ungebührliches Verhalten", fanden die Geschworenen, sprachen den Richter schuldig. In mindestens vier Verhandlungen 2002 und 2003 soll er die Vakuumpumpe benutzt haben. Seine Gerichtsschreiberin: "Ich sah 15 Mal, wie er das Gerät benutzte. Außerdem hörte ich deutlich Luftpumpengeräusche, als gerade ein Großvater emotional zum Mord eines Kleinkindes aussagte." Die Zeugin musste aber erst zur Aussage gezwungen werden – sie fürchtete um ihre Karriere. Thompson, seit 23 Jahren im Amt, versuchte sich herauszureden: "Der Apparat ist doch nur ein Scherzartikel, den ich geschenkt bekommen habe." Das Gericht muss jetzt noch das Strafmaß festlegen. Ihm drohen 4 Jahre Knast, 40 000 Dollar Strafe und Streichung seiner Pension (7489,91 Dollar).
Quelle: berlinonline.de
Alter Wichser!
"Ungebührliches Verhalten", fanden die Geschworenen, sprachen den Richter schuldig. In mindestens vier Verhandlungen 2002 und 2003 soll er die Vakuumpumpe benutzt haben. Seine Gerichtsschreiberin: "Ich sah 15 Mal, wie er das Gerät benutzte. Außerdem hörte ich deutlich Luftpumpengeräusche, als gerade ein Großvater emotional zum Mord eines Kleinkindes aussagte." Die Zeugin musste aber erst zur Aussage gezwungen werden – sie fürchtete um ihre Karriere. Thompson, seit 23 Jahren im Amt, versuchte sich herauszureden: "Der Apparat ist doch nur ein Scherzartikel, den ich geschenkt bekommen habe." Das Gericht muss jetzt noch das Strafmaß festlegen. Ihm drohen 4 Jahre Knast, 40 000 Dollar Strafe und Streichung seiner Pension (7489,91 Dollar).
Quelle: berlinonline.de
Alter Wichser!
Tötlicher Ehestreit in Magdeburg
Bei einem Familienstreit hat ein 39-jähriger Magdeburger seine 37 Jahre alte Ehefrau getötet. Laut Polizei starb sie vermutlich an Stichverletzungen. Die genaue Todesursache soll durch eine Obduktion geklärt werden. Der sechsjährige Sohn hatte Nachbarn über die Auseinandersetzung informiert. Diese verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Frau leblos im Haus. Das Kind wird psychologisch betreut.
Quelle: www.idowa.de
Heftige Erfahrung für ein sechsjähriges Kind.
Quelle: www.idowa.de
Heftige Erfahrung für ein sechsjähriges Kind.
Aussageerpressung durch befangene Richter?
Mit einem Paukenschlag ist der Prozeß gegen den "Präsidenten" Mahmut U. und neun Mitbeschuldigte vor der 17. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts geplatzt. Vier Monate nach Beginn des Drogenstrafverfahrens gegen den unter dem Alias-Namen "Mahmoud Al-Z." und als "Pate von Berlin" bekannten Mann ließen Befangenheitsanträge der Verteidiger von vier Angeklagten das Verfahren scheitern. Den Anträgen habe die 38. Große Strafkammer jetzt gemäß Paragraph 29 der Strafprozeßordnung stattgegeben, teilte Justizsprecher Arnd Bödeker gestern mit.
"Die Richter haben sich im strafrechtlichen Bereich der Aussageerpressung bewegt", sagte Verteidigerin Ulrike Zecher der dpa. Es sei glasklar gesagt worden, daß der mitangeklagte Verlobte der Frau nur aus der Untersuchungshaft entlassen werde, wenn sie selbst einen Tatbeitrag gestehe. Ihre Mandantin sei unter diesem Druck zusammengebrochen, denn es hätte sich um ein falsches Geständnis gehandelt, sagte Zecher.
Quelle: morgenpost
Endlich mal erwischt. Fein wäre es noch, wenn diese Richter die Mehrkosten tragen müssten, die dadurch entstehen, dass nun alles wieder neu verhandelt werden muss.
"Die Richter haben sich im strafrechtlichen Bereich der Aussageerpressung bewegt", sagte Verteidigerin Ulrike Zecher der dpa. Es sei glasklar gesagt worden, daß der mitangeklagte Verlobte der Frau nur aus der Untersuchungshaft entlassen werde, wenn sie selbst einen Tatbeitrag gestehe. Ihre Mandantin sei unter diesem Druck zusammengebrochen, denn es hätte sich um ein falsches Geständnis gehandelt, sagte Zecher.
Quelle: morgenpost
Endlich mal erwischt. Fein wäre es noch, wenn diese Richter die Mehrkosten tragen müssten, die dadurch entstehen, dass nun alles wieder neu verhandelt werden muss.
Fahrerlaubnis durch Klopapier finanziert
Klopapier statt Goldbarren hat ein Mann aus Kaufbeuren nach einer Online-Versteigerung erhalten. Er hatte bei der Auktion für 1645 Euro den Zuschlag erhalten und das Geld überwiesen. Als die Lieferung jedoch bei ihm eintraf, enthielt das Paket nur zusammengeknülltes Toilettenpapier und Küchentücher. Wie die Polizei mitteilte, wurde als Versteigerer ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Landshut ermittelt. Er legte ein Geständnis ab und erzählte den Beamten, dass er das Geld dringend für den Erwerb des Autoführerscheins gebraucht habe. Er habe es bereits restlos ausgegeben.
Quelle: www.e110.de
Nicht nur aus Scheiße kann man Geld machen.
Quelle: www.e110.de
Nicht nur aus Scheiße kann man Geld machen.
Da wundert sich der Staatsanwalt
An 14 und 16 Jahre alte Schüler hat er Haschisch und Marihuana verkauft. Das Alter seiner Kunden war dem 46-Jährigen egal. "Aber Sie haben doch selbst Kinder", wundert sich Staatsanwalt Joachim Geyer.
Und der Angeklagte weiß, wie es für die Jugendlichen enden kann: Er selbst hat mit 14 Jahren angefangen, Haschisch zu rauchen. Deshalb sitzt er heute vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.
Quelle: Newsklick.de
Diese Herumwunderei ist natürlich nichts weiter als Stimmungsmache gegen einen Angeklagten, die bei den Schöffen bewirken soll, dass sie den Angeklagten für ein Scheusal halten. Dass ein Angeklagter Kinder hat, hat weder etwas mit der Tat noch mit der Strafzumessung zu tun, also kann man diese Herumwunderei auch weglassen. Aber : Wunder gibt es immer wieder. Leider.
Und der Angeklagte weiß, wie es für die Jugendlichen enden kann: Er selbst hat mit 14 Jahren angefangen, Haschisch zu rauchen. Deshalb sitzt er heute vor Gericht. Nicht zum ersten Mal.
Quelle: Newsklick.de
Diese Herumwunderei ist natürlich nichts weiter als Stimmungsmache gegen einen Angeklagten, die bei den Schöffen bewirken soll, dass sie den Angeklagten für ein Scheusal halten. Dass ein Angeklagter Kinder hat, hat weder etwas mit der Tat noch mit der Strafzumessung zu tun, also kann man diese Herumwunderei auch weglassen. Aber : Wunder gibt es immer wieder. Leider.
01 Juli 2006
Spanner sind über uns
Der Betreiber eines Fitnessstudios in Gerolstein soll mit einer versteckten Kamera seit mindestens eineinhalb Jahren Frauen auf der Sonnenbank gefilmt haben. Einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Trierischer Volksfreund» bestätigte der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos auf ddp-Anfrage. Der 29-jährige Tatverdächtige habe in der Vernehmung 10 bis 15 Fälle eingeräumt. Ob es weitere Opfer gebe, stehe erst nach gezielter Auswertungen des beschlagnahmten Materials fest. Von «vermutlich Hunderten von Opfer», wie die Zeitung berichtet hatte, könne aber nicht geredet werden, sagte der Staatsanwalt.
Der 29-Jährige war in der vergangenen Woche durch den Hinweis einer Zeugin aufgefallen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung wurden Computer, Videokassetten und DVDs sichergestellt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Tatverdächtige zugegeben, eine Minikamera von der Größe eines Würfels in die Decke des Sonnenbank-Raumes eingebaut zu haben. Er bestreite jedoch, das Bildmaterial im Internet angeboten zu haben.
Dem Studiobetreiber droht den Angaben nach pro Einzelfall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Da es um die Verletzung der Privatsphäre durch Bildaufnahmen geht, ist jedoch eine Anzeige notwendig. Die Opfer werden nach Sichtung des Materials durch die Polizei informiert.
Quelle: www.e110.de
Der 29-Jährige war in der vergangenen Woche durch den Hinweis einer Zeugin aufgefallen. Bei einer polizeilichen Durchsuchung wurden Computer, Videokassetten und DVDs sichergestellt. Laut Staatsanwaltschaft hat der Tatverdächtige zugegeben, eine Minikamera von der Größe eines Würfels in die Decke des Sonnenbank-Raumes eingebaut zu haben. Er bestreite jedoch, das Bildmaterial im Internet angeboten zu haben.
Dem Studiobetreiber droht den Angaben nach pro Einzelfall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Da es um die Verletzung der Privatsphäre durch Bildaufnahmen geht, ist jedoch eine Anzeige notwendig. Die Opfer werden nach Sichtung des Materials durch die Polizei informiert.
Quelle: www.e110.de
Skandalentscheidung des Landgerichts Braunschweig
"Arrogant und zynisch", kommentierte eine Kollege, dem ich berichtet habe, dass die Vorsitzende einer Berufungskammer die Auswechselung einer Pflichtverteidigerin abgelehnt hat.Hintergrund: Der Angeklagte war in erster Instanz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt. Der erste Pflichtverteidiger wird mürbe gemacht, indem die Vorsitzende dessen Büro- und Privaträume durchsuchen lässt.
Die danach ausgewählte Pflichtverteidigerin teilt dem Angeklagten schriftlich mit, dass sie nach dem Aktenstudium für die Beantragung eines Freispruchs nicht zur Verfügung stehe.
Dies, so meint die Vorsitzende der Berufungskammer, sei kein hinrecichender Grund, um von einer genügenden Erschütterung des Vertrauensverhältnisses auszugehen.
Man fragt sich wirklich, auf welchen Wolken solche Richter durch die heile Welt schweben, die meinen, ein in erster Instanz freigesprochener Angeklagter müsse genügend Vertrauen zu einem Pflichtverteidiger haben, der einem schriftlich mitteilt, dass er für die Beantragung eines Freispruches in zweiter Instanz nicht zur Verfügung stehe.
Die danach ausgewählte Pflichtverteidigerin teilt dem Angeklagten schriftlich mit, dass sie nach dem Aktenstudium für die Beantragung eines Freispruchs nicht zur Verfügung stehe.
Dies, so meint die Vorsitzende der Berufungskammer, sei kein hinrecichender Grund, um von einer genügenden Erschütterung des Vertrauensverhältnisses auszugehen.
Man fragt sich wirklich, auf welchen Wolken solche Richter durch die heile Welt schweben, die meinen, ein in erster Instanz freigesprochener Angeklagter müsse genügend Vertrauen zu einem Pflichtverteidiger haben, der einem schriftlich mitteilt, dass er für die Beantragung eines Freispruches in zweiter Instanz nicht zur Verfügung stehe.
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