Lese heute in einer Akte den Vermerk eines Staatsanwaltes:
Telefonat mit Rechtsanwalt B. aus OC. Er tielt mit, dass er den Beschuldigten nicht mehr vertritt und lässt durchblicken, dass er den Beschuldigten auch für unglaubwürdig hält.Kollege B.: Einfach kommentarlos die Zulassung zurückgeben, könnte viel Ärger ersparen. Selbst wenn Sie den Eindruck hatten, schon mal irgendwann auch nur ansatzweise etwas von der Verschwiegenheitspflicht gehört?
Aber vielleicht hat sich der Staatsanwalt das ja auch ausgedacht. Oder hat er Sie vielleicht sogar angestiftet, sich so zu äußern?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Da plauderten wohl Gleichgesinnte.
Solche vertraulich gegebene Einschätzungen, die keinen objektiven Beweiswert haben, gibt man auch nicht durch Aktenvermerk weiter.
Jedefalls schreibt man es auf keinen Fall in die Akte. Vielleicht in die Handakte.
Wenn die Vorschüsse nicht gezahlt werden, obwohl der Mandant einen auf dicke Hose macht, spricht das grundsätzlich für Unglaubwürdigkeit.
Man KÖNNTE doch durch geschickte Wahl der Aktenzeichen schon zu erkennen geben, dass man den Ablauf eines Verfahrens in einer gewissen Weise wünscht. Ich meine, das ist nur eine Vermutung von mir.
Früher, in den '70ern, hatte ich mal ein "
"Schwarzbuch d. Schlüsselausdrücke"
Dass es sowas geben könnte, bilde ich mir wahrscheinlich nur ein, weil ich meine AZ's so 'komisch' finde.........kann gegoogelt werden.
Waren das zufällig Vertretungen aus dem Ruhrgebiet?
Leider gibt es viele solcher komischen Rechtsanwälte, bei denen man sich doch fragt für was se überhaupt Geld erhalten. Ein Rechtsanwalt arbeitet gekonnt gegen seine Mandanten. Dieser RA bat sogar in einer laufenden Verhandlung das Gericht darum seinen Mandanten weg zu verurteilen und weg zu sperren.
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