11 September 2010

Unglaubliche Erkenntnisse

Manche Polizeibeamte verfügen über wissenschaftliche Erkenntnisse mit juristischem Einschlag, die nicht nur den Laien sondern auch den Fachmann verwundert zurücklassen. So schreibt ein ausgewachsener Polizeioberkommissar in eine Ermittlungsakte:

Bei Sexualstraftaten ist grundsätzlich von einer Wiederholungsgefahr auszugehen.

Vermutlich verbringt er seine Freizeit überwiegend mit "dem Mann von der Strasse" am Stammtisch, das passt mit seinen Erkenntnissen jedenfalls gut zusammen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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10 Kommentare:

Gast hat gesagt…

Vielleicht lesen Sie einfach mal VG Braunschweig (!) NVwZ-RR 2008, 30.

Auszug: "Beim Kl. besteht trotz erstmaliger Begehung eines Delikts nach § 184b IV StGB die hinreichende Gefahr der Begehung vergleichbarer Straftaten. Ein Sexualdelikt ist regelmäßig von einer besonderen Veranlagung oder Neigung des Täters – wie etwa auch bei Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten – geprägt und kann deshalb die Gefahr der Wiederholung auch bei erstmaliger Begehung mit sich bringen".

Anonym hat gesagt…

Die Rückfallrate müsste wenn sich in den letzten Jahren nix rapides geändert hat doch auch je nach Studie bei 50-70% sein... Jedenfalls massiv erhöht im Gegensatz zu den üblichen Delikten

Werner Siebers hat gesagt…

Wer lesen kann, ist im Vorteil: ... ist grundsätzlich ... und ... Gefahr der Wiederholung ...

könnte ja möglicherweise ein klitzekleiner Unterschied sein.

Aber wer nicht will, der sieht das natürlich nicht (Schlaumeiersyndrom).

Gast hat gesagt…

O.k., vergleichen wir genau.

Gericht schreibt: "ist regelmäßig ..." ... "Gefahr der Wiederholung" ...

Polizist schreibt: "ist grundsätzlich ..." ... "Wiederholungsgefahr".

Wer lesen kann, wird finden, dass der Polizeibeamte die Auffassung seines zuständigen VG ganz gut getroffen hat. Jedenfalls im Vergleich zu einem Strafverteidiger, für den juristisches Handwerkszeug etwas zu sein scheint, das man mit dem Examen zur Seite legen und durch nicht weiter erläuterte Missfallensbekundungen ersetzen kann.

Werner Siebers hat gesagt…

Immer wieder niedlich, wie versucht wird, angebliche Ähnlichkeiten als "fast" dasselbe darzustellen, wenn nur das in den Kram passt.

-Volksverdummung-!

Werner Siebers hat gesagt…

Ach, was mir noch einfäält, lieber Gast:

Verwaltungsgericht Braunschweig? Na und, dass die möglicherweise keine Ahnung haben und ausgedachte Pseudoweisheiten ins Blaue hinein verbreiten, zeigt sich doch schon in dem kurzen Zitat.

Aber wer ein Urteil sucht, das ihm in den Kram passt, muss immer nur lange genug suchen, stimmts? ;-)

Anonym hat gesagt…

Natürlich muß ein Strafverteidger das anders sehen...

ABER: Sexualität ist etwas, was nahezu alle Menschen, zumindest die Männlichen, nicht unterdrücken können. Dabei werden die gleichen Praktiken mit Vorliebe wiederholt.

Wenn erstmal einer Spaß an z.B. einer Vergewaltigung hatte, dann besteht durchaus Wiederholungsgefahr. Zwar nicht bei Kedem, aber zumindest bei einem rehct hohen Prozentsatz.

Das, was der Polizist da schreibt, mag für den Einzelnen nicht unbedingt stimmen. Im Allgemeinen ist es aber durchaus zutreffend.

Anonym hat gesagt…

"Das, was der Polizist da schreibt, mag für den Einzelnen nicht unbedingt stimmen. Im Allgemeinen ist es aber durchaus zutreffend."

"Im Allgemeinen" ist aber etwas anderes als "grundsätzlich" ...

Es würde aber nichts ändern, wenn der Polizist "im Allgemeinen" geschrieben hätte.

Im Allgemeinen sind alle Männer heterosexuell, alle Türken sind Moslems, oder auch: alle Amerikaner haben keinen Reisepass (nämlich nur ca. 30% haben einen). Im Allgemeinen vergewaltigen Männer auch keine Frauen, weswegen wird also überhaupt ermittelt? :-)

Anonym hat gesagt…

Ich sehe da ehrlich gesagt auch nicht das Problem, solange nicht von einer generellen sondern nur von einer grundsätzlichen wahrscheinlichkeit ausgegangen wird, halte ich das bei einer Quote von über 70% durchaus als zutreffende Aussage.

Anonym hat gesagt…

Vorsicht mit Statistiken!
Die Hand auf der Herdplatte ergibt mit dem Fuß in einem Eimer Eiswasser eine durchaus angenehme Durchschnittstemperatur.

Wenn man alle "Intensiv-Straftäter" mit den lernfähigen Bereuenden in einen Topf wirft, kommt da nur eine lauwarme Glaskugel bei raus, in der man die Zukunft vorauszusehen glaubt/hofft/vorgibt.
"Du hast es nicht nochmal gemacht, aber wir glauben, du könntest es tun, und deshalb verknacken wir dich härter für etwas, was du zwar nicht getan hast, aber genau dadurch verhindern wir ja, daß du es nicht nochmal tun wirst."

Alleine über den Gedanken, eine Prävention sei durch höhere Strafen zuverlässig möglich, ohne die Todesstrafe wieder einzuführen.. sag ich jetzt lieber nix weiter. Anderes Thema.

Viele Grüße vom
Internetorientierten Intensivschreibär
Der mit den 1,2 Kindern, laut Statistik. Oder so.

 

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