16 September 2010

Unterirdisches Niveau

Das war keine Gerichtsverhandlung, das war eher eine Bewerbung um die Krone der Ahnungslosigkeit die Strafprozessordnung betreffend.

Nachdem ich mehrfach der grottenschlechten und höchst unfairen Art der Befragung durch die Strafrichterin widersprochen hatte, teilte die Richterin mit, es ginge noch schlimmer, wenn sie nur wolle.

Eine mitverteidigende Kollegin teilte mit, dass sie deshalb froh sei, aus Hannover zu kommen, wenn das in dieser Stadt noch schlimmer gehe. Ich teilte mit, dass ich mir dann überlegen werde, umzuziehen, wenn die Dame ihre Ankündigung, noch schlechter ihren Job zu erledigen, wahr machen werde (was kaum vorstellbar ist).

Sie ließ sich darauf zu der Bemerkung hinreißen, dass sich darüber in Braunschweig sicher einige Personen (aus der Justiz?) freuen würden.

Als ich das gehört habe, habe ich mich entschlossen, ihr und den von ihr gemeinten Kollegen den Gefallen doch nicht zu tun.

Winterliche Atmosphäre. Mir hat es gefallen, ich liebe hin und wieder niveaulosen Trash. Frau Salesch wäre richtig gut im Vergleich zu der Dame.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

13 Kommentare:

kj hat gesagt…

Wie sieht denn eine unfaire Befragung konkret aus? Etwa kritische Fragen an die Entlastungszeugen?

Auffallend an einige Fernsehjuristen (habe aber nur wenige angeschaut) ist, das sie oft von den Zeugen nur ihre Version vom Tatgeschehen bestätigt haben wollen, als erst mal zuzuhören, was der Zeuge sagt. Auch sind die immer bierernst, immer zeigend wie toll sie seien. Mag am TV liegen.

Wie es denn im wirklichen Leben?

Anonym hat gesagt…

Befangenheitsantrag?

Werner Siebers hat gesagt…

Wenn ein Richter immer dann, wenn ein Zeuge auch nur im Ansatz etwas Entlastendes sagt oder etwas Belastendes nicht bestätigt, sofort eingreift nach dem Motto: Das haben Sie nach der langen Zeit bestimmt falsch in Erinnerung ... Das könnte aber auch anders gewesen sein ... usw, selbst massive Suggestivfragen stellt, auf eine entsprechende Rüge kindergartentauglich angezickt reagiert, dann aber plötzlich ihrerseits angebliche Suggestivfragen, die gar keine sind, agressiv unterbindet und dann ankündigt, sie könne noch schlechter ihren Job erledigen und nicht nur sie werde sich freuen, wenn der Verteidiger die Stadt verlässt, dann hat das schon etwas von den Muppets.

Die Mühe eines Befangenheitsantrages war mir das nicht wert, denn nicht ernstzunehmende Personen muss man nicht mit ernstzunehmenden Anträgen belegen, jedenfalls in der Regel nicht.

immerlockerbleiben hat gesagt…

Immer diese Strafverteidiger, die der Ansicht sind, es gehe im Strafprozess hauptsächlich darum, dass ihr eigenes Ego keinen Schaden leidet. Als Mandant würde ich von meinem Verteidiger verlangen, dass er sich nicht zu meinem Nachteil in gegenseitige Beschimpfungen mit dem Gericht einlässt.

Anonym hat gesagt…

Die Justiz urteilt schon lange nach gutdünken und oftmals politisch.
http://www.campodecriptana.de/blog/2010/09/15/1740.html

Denny Crane hat gesagt…

Der Zahn ist mit ruhig Blut schnell gezogen. Die Frage der Richterin wird beanstandet und ein Gerichtsbeschluß nach § 238 Abs. 2 StPO beantragt. Beanstandet die Richterin eine Frage des Verteidigers, wird genauso verfahren. Das macht sie nur zwei, drei mal, dann tut ihr die Schreibhand weh. Nicht wehklagen, sondern die StPO anwenden!

Werner Siebers hat gesagt…

Das mit dem eigenen Ego muss ich natürlich jeden Tag, insbesondere vor dem Spiegel, ertragen.

Und das mit der Anwendung der StPO stimmt auch.

Wenn man aber mit jemandem verhandelt, der die StPO nicht richtig kennt und ankündigt, dass es noch schlechter geht, und der mit seinem eigenen Ego noch größere Probleme hat als ich mit meinem (Sie kennen mich doch über Jahre als immer faire Richterin! - Quatsch, die letzte Sprungrevision ging auch locker durch bei der Dame), muss ein wenig Gegenwiund aushalten. Und was meine Mandanten von mir erwarten, sollte man mir und meinen Mandanten überlassen.

kj hat gesagt…

Die Richterin war in ihrer Jugend wahrscheinlich Strafverteidiger und merkt gar nicht mehr, wenn sie Suggestivfragen stellt, um die Aussage nach ihrem Gusto hinzubiegen.

immerlockerbleiben hat gesagt…

Die gerade bei älteren Strafverteidigern verbreitete Neigung, sich in persönlich gefärbten Auseinandersetzungen mit dem Gericht zu verbeißen, wird in der Wissenschaft als sog. Bossi-Syndrom bezeichnet. Als Ursache vermutet man eine Mischung aus individuell übersteigertem Ego, beginnendem Altersstarrsinn und - vor allem - einer mit zunehmender Dauer der Berufsausübung unerträglich werdenden Frustration über die untergeordnete eigene Bedeutung für das Ergebnis eines Strafprozesses.

Dass das hoch unprofessionell ist, versteht sich eigentlich von selbst, denn natürlich drohen die hierdurch beim Gericht erzeugten Ressentiments am Ende zu Lasten des Mandanten zu gehen (ohne, wenn der Richter seine Zunge im Zaum hält, zu einer erfolgreichen Ablehnung Anlass geben zu können, und bei weitem auch nicht immer mit der Aussicht auf Korrektur in der Rechtsmittelinstanz).

Der Mandant wird natürlich trotzdem häufig beeindruckt sein, wie furchtlos sich der Anwalt für ihn mit dem Gericht anlegt. Dass das am Ende auf seine Kosten geschieht, wird er häufig nicht begreifen.

Anonym hat gesagt…

All the worlds a stage

kj hat gesagt…

Wenn der oder die Richter(in) Suggestivfragen stellt, soll ein Anwalt eingreifen, mancher Staatsanwalt ist froh, wenn er diesen Part nicht übernehmen muss.

Ein vernünftiger Richter wird sich der Kritik auch annehmen.

Maßgebend für die Strafe ist die Schuld des Angeklagten und nicht das Verhalten seines Anwaltes.
Wer das anders handhabt beugt das Recht.

ben hat gesagt…

@ "immerlockerbleiben":

Ach so, ja, untergeordnete Bedeutung des Verteidigers. Deshalb gibt es ja auch § 140 StPO.
Und: Schon mal was von der Widerspruchslösung gehört? Da ist de Ball komplett in der Hälfte der Verteidigung.

Heinz hat gesagt…

Ich kann mit meiner untergeordneten Bedeutung, die sich schon in mangelndem Samtbesatz an meiner Robe ausdrückt, gut leben. Gleichzeitig kann ich den Befund von "immerlockerbleiben" sehr gut nachvollziehen. Leider produzieren viele Kollegen 60% heiße Luft und 30% rechtlichen Quark. Das mag den Mandanten beeindrucken, einen erfahrenen Richter sicher nicht. Wichtig ist, ein Strafverfahren von vornherein bis zur Revision (und ggf. wieder zurück) zu Ende zu denken und auch die mögliche Strafvollstreckung bereits im Auge zu haben, sich ein realistisches Ziel zu setzen und nur dort einzuhaken, wo es im Sinne der StPO auch etwas zu verteidigen gibt. Alles andere ist schlecht für den Ruf, schlecht für's Herz und schlecht für den Mandanten.

 

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