09 September 2010

Warum geschieht so etwas so selten

Die Anklage war dünn, das wussten auch der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und die Richterin. In einem Vorgespräch wurde angedacht, das Verfahren im Hinblick auf eine andere Verurteilung einzustellen.

Der einzige Zeuge, der ermittelnde Kriminalbeamte, sollte mehr oder weniger pro forma kurz gehört werden, um dann die Einstellung zu beschließen, mit der auch der Angeklagte einverstanden gewesen wäre.

Doch dann war das so wenig, was von dem ermittelnden Beamten kam, dass die Richterin von sich aus sagte, aus ihrer Sicht sollte man das Verfahren nicht einstellen sondern freisprechen.

Der Sitzungsvertreter teilte mit, dass er das auch so sieht und drei Minuten später war der Angeklagte dann tatsächlich freigesprochen.

Viele andere Richter und Staatsanwältze wären nicht einmal auf die Idee gekommen, an einen Freispruch auch nur zu denken, wenn vorher eine Einstellung angesprochen worden war.

Respekt!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

kj hat gesagt…

Geht man streng nach Gesetz hätte die Richterin die Anklage erst gar nicht zulassen oder den Strafbefehl unterzeichnen dürfen. Wer da aber als Richter pingelig ist, der wird bei einigen Staatsanwaltschaften so gemobbt, das der Richter froh ist, ins Zivildezernat zu wechseln.
Freisprüche sind komischerweise eher ok, weil das statistisch die Erfolgsquote weniger belastet

Waldbaer hat gesagt…

Von mir als juristischem Laien mal wieder ganz blöd gefragt:
Was bedeutet der Unterschied zwischen der Einstellung eines Verfahrens und einem Freispruch?
Hat es einen Einfluss auf das tägliche Leben eines zuvor Beklagten?
Wird der im einen Fall in Ruhe gelassen, und im anderen Fall nicht?

kj hat gesagt…

Freispruch bedeutet das ein Vorwurf trotz ausgeschöpften Ermittlungen nicht nachgewiesen werden kann. Das Verfahren wird bei der Justiz auch datenmäßig gelöscht.
Einstellung bedeutet wir stellen die Ermittlungen ein, weil die Verfolgung nicht lohnt, der Täter ist zb. bereits wegen einer anderen Strafe verurteilt worden, die als Strafe reicht (wenn diese vor der Verurteilung zurückliegt) oder es
handelt sich um eine Geringfügigkeit. Die Staatsanwaltschaft löscht das datenmäßig erst nach einigen Jahren. Man gilt aber als nicht vorbestraft. Manchmal wird nur gegen eine Geldauflage eingestellt, Das kann die Staatsanwaltschaft wenn es keine schwere Straftat ist.
Die Beihilfe der Untreue eines Bankers mit zig Millionen kann dazu zählen.

Auf das tägliche Leben hat das keinen Einfluss, soweit keine neuen Straftaten dazukommen.

Bei einem Freispruch übernimmt die Staatskasse die notwendigen Kosten des Verteidigers, meist will der aber mehr. Bei einer Einstellung meist auch, aber nicht immer.

Werner Siebers hat gesagt…

@waldbaer

Eine Einstellung ist kein Freispruch, in den internen Listen von Polizei und Staatsanwaltschaft bleibt das Verfahren registriert und wird einem ggf. nach Jahren noch aufs Butterbrot geschmiert, wenn mal wieder etwas passieren sollte.

Kosten des Verteidigers trägt man bei einer Einstellung in der Regel selbst, wobei die Spekulationen über die Zuzahlung von kj ins Blaue hinein aufgestellt sind.

In der Regel wird bei Freisprüchen keine Zuzahlung verlangt.

kj hat gesagt…

Vor allem trägt man die kosten eines Anwaltes selbst, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, weil sich der Verdacht nicht erhärtet hat.

Daher ist es manchmal sinnvoll anzugeben, man sei nicht schuldig und erwarte eine Einstellung, wenn die werte Staatsanwaltschaft das für erforderlich hält, vielleicht auch mit Geld und Arbeitsauflagen.
Einen Anwalt möchte man aus finanzellen Gründen erst nach Anklage und Beiordnung eines Pflichtverteidigers eigener Wahl beauftragen, der dann Angaben zur Sache macht. Man rechnet aber fest damit das sich der Irrtum aufklären lässt und es nicht zur Anklage kommt.

Falsch ist es natürlich darüberhinaus Angaben zu machen.

Einen Pflichtverteidiger bezahlt die Staatskasse auch bei einer Einstellung, zumindest war das früher so. Daher sollte man den Anwalt in komplizierten Fällen auffordern, einen solchen Antrag zu stellen. Da die von der Staatskasse ersetzten Kosten sind etwas niedriger, daher machen das manche Anwälte bei solventen Mandanten nicht gerne.

 

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