Die Presse unterscheidet fein. Aktuelles Beispiel heute bei "spiegel-online".
Berichtet wird über die Festnahme eines angeblichen Serienbrandstifters, der in kurzer Zeit angeblich 50 bis 60 Autos in Berlin angezündet haben soll.
Weiter in dem Bericht wird dann darüber gesprochen, dass in den letzten Monaten einige angeklagte Personen, denen ebenfalls das Abfackeln von Fahrzeugen vorgeworfen wurde, von den Gerichten freigesprochen wurden - angeblich aus Mangel an Beweisen.
Zunächst wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, dass es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Freisprüchenn gibt, den wegen erwiesener Unschuld und den wegen Mangels an Beweisen, deutlich schlimmer und unmoralischer ist die Tendenz, damit eigentlich erreichen zu wollen, dass der Leser davon ausgeht, dass in diesen Fällen den tatsächlichen Tätern lediglich ihre an sich feststehende Schuld nicht nachgewiesen werden kann.
Um dem Nichtjuristen klar vor Augen zu führen: Es gibt keine Unterscheidung beim Freispruch zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen", Freispruch ist Freispruch.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung