11 Juni 2011

Kalter Wind bei angeblichen Abofallen - Trottelschutz für Leichtgläubige


Früher hieß es, der Betrugstatbestand sei kein "Trottelschutz", sollte bedeuten, wer sich dumm und dämlich anstellte und blind etwas unterschrieben hat, ohne sich alles wenigstens einmal durchzulesen, konnte nicht erwarten, dass ihm der Staatsanwalt beiseite trat.

Seit einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus Dezember 2010 springen diverse Staatsanwaltschaften plötzlich auf den Zug und ermitteln schon sehr früh wegen Betruges, auch wenn jeder Leser der jeweiligen Unterlagen leicht erkennen konnte, dass er sich auf ein kostenpflichtiges Angebot einlässt.

In der Entscheidung des OLG Frankfurt heißt es u.a.:

Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Dabei kann die Täuschung außer durch bewusst unwahre Behauptungen auch konkludent durch irreführendes Verhalten, das nach der Verkehrsanschauung als stillschweigende Erklärung zu verstehen ist, erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt.

Konsequenz für Betroffene solcher Ermittlungsverfahren sollte sein, sich bei Bekanntwerden solcher Ermittlungen sofort anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dabei ist auch zu beachten, dass einige Staatsanwaltschaften auf die Idee gekommen sind, Durchsuchungen auch bei vermeintlich unbeteiligten Dritten durchzuführen und denen gegenüber so zu tun, als seinen sie nur Zeugen, ohne zu offenbaren, dass das wahre Ziel ist, die Ermittlungen auch auf diese Personen auszudehnen.

Interessantes in diesen Tagen und nicht nur in dem Zusammenhang auch hier, hier, hier und hier.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

4 Kommentare:

kj hat gesagt…

Ich halte die Entscheidung des OLG Frankfurts für richtig.

Warum schreibt das Unternehmen nicht deutlich, das das Nutzen des Dienstes 59,90 Euro kostet und versteckt das irgendwo in den AGB?
Weil den Dienst ohne Verschleierung niemand nehmen würde.

Es war auch früher Betrug, etwas mündlich abzumachen und dann den ahnunglosen Kunden etwas anderes unterschreiben zu lassen. Nur konnte man selten beweisen, das was anderes ausgemacht war und die Unterschrift nur durch Täuschung erlangt wurde.

Bei ebay ein teures Handy einzustellen und dann irgendwo unten zu schreiben, es wird nur der Karton verkauft, ist eine ähnliche Masche.

eborn hat gesagt…

Ihre Mutter -hätte Sie die Möglichkeit gehabt im Internet zu surfen- wäre auch darauf reingefallen.

Werner Siebers hat gesagt…

Woher kennen Sie meine Mutter?

Werner Siebers hat gesagt…

Wenn auf einer Seite dick und fett "Gratis", "umsonst", "SIe haben kein Risiko" steht und dann irgendwo doch Kosten versteckt sind: ok, sehe ich auch als Betrug.

Aber so ein wenig scrollen darf man doch wohl verlangen können, oder? Das hätte sogar meine Mutter gemacht.

 

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