20 Juni 2011

Wie werde ich 500,00 € los?

Blöde Frage, habe ich sonst auch nicht so große Probleme, aber heute!

Das Opfer einer Straftat wurde in Handfesseln vorgeführt, um im Landgericht als Zeuge auszusagen. Dem Angeklagten war daran gelegen, den angerichteten Schaden wieder gutzumachen und hatte 500,00 € mitgebracht, um sie dem Zeugen zu geben.

Eine Übergabe von 500,00 € an einen Zeugen, der in Handfesseln aus der Strafhaft vorgeführt wird, ist verboten. Deshalb fragte ich dem Zeugen, ob ihm der Betrag auf sein Konto bei der JVA überwiesen werden könne.

Das meinte er, mache auch keinen Sinn, weil das Konto gepfändet sei und das Geld dann sofort "weg" wäre. Auch ihm fiel nichts ein, wie er an das Geld kommen könne.

Letztlich einigten wir uns, dass der Betrag gespendet wird für die Bibliothek in der JVA, in der er einsitzt, damit neue Bücher angeschafft werden können.

Sinnvoll, damit haben jedenfalls viele etwas davon.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

11 Kommentare:

kj hat gesagt…

Wie ist das mit den Büchern in der JVA? Nehmen die eigentlich gebrauchte Bücher und gibt es sowas wie eine Bücherspende? Gibt es eine Wunschliste, was die Gefangenen so gerne lesen würden? Links?

Thomas Seeling hat gesagt…

... eigentlich nicht besonders moralisch, dass der rechtmässige Schuldner nicht wenigstens mal eine Anfangszahlung bekommt.

Ein gepfändetes Konto bedeutet ja offensichtlich Schulden bei Leuten, die einen Titel haben.

Ich stelle mir gerade vor, dass die Schulden bei einer Tierärztin angefallen sind, die für Medikamente und eine Operation an einem Haustier in Vorleistung getreten ist und jetzt auch ganz gern den Lohn für ihre Arbeit hätte. Und nun dem Geld noch hinterherlaufen muss. Und dann auf diese Weise schon wieder ihr Geld nicht bekommt.

Leider werden dann von der Zahlung lieber Bücher in einer JVA angeschafft.

Naja, kann natürlich auch alles ganz anders sein. Wer weiß.

Anonym hat gesagt…

stimme ths zu.

Anonym hat gesagt…

Dann soll er doch mal mit der Schuldentilgung anfangen. So wären es schon einmal 500 € weniger Schulden. Aber manchen Leuten ist sowas ja egal.

Werner Siebers hat gesagt…

ich wusste gar nicht, wieviel Tierärzte hier mitlesen

Anonym hat gesagt…

@ ths

Wäre möglich. Naheliegender ist wohl, dass das Kontoguthaben wegen der Kosten eines gegen den Zeugen geführten Strafverfahrens gepfändet wurde...

kj hat gesagt…

Oft ist der Hauptschuldner die Bank mit einem Überziehungskredit von über 15 %, die ihr Risiko realisieren oder sich dies vom Steuerzahler bezahlen lassen.
Bei hohen Summen wird erst mal das Haus des Schuldners verscherbelt.

Tierärzte können Vorschuss nehmen und tun dies ja meist auch. Selber schuld, wenn sie es nicht tun.

Meist bei Schuldnern noch Handy Rechnungen offen. Die haben zwar entgangenen Gewinn aber keine Verluste.

So richtig bluten müssen oft nur Vermieter, die zwar Zinsen an die Bank zahlen müssen, aber keine Miete erhalten und dann noch auf hohen Räumungskosten sitzen bleiben.

Thomas Seeling hat gesagt…

ich bin kein Tierarzt, das war nur so ein Beispiel (meine Frau ist aber zufällig Tierärztin).

@kj:
natürlich kann man Vorschuss einfordern. Üblich ist das aber nicht. Und so ein selbstgerechtes "selbst dran schuld" find ich eher eine fiese Bemerkung. Hat Ihnen noch nie jemand Geld geschuldet?

Jemand, der mit einer gewissen Summe (Material und Arbeitsleistung) in Vorleistung getreten ist, hat da ganz schön gelitten. Entgangene Einnahmen, Mieten oder Handyrechnungen sind auch schmerzhaft, aber eine andere Qualität von Schulden -- imho.

Beispiel aus der Realität: ein Kunde, der mehrere Jahre brav alles bezahlt hat (auch hohe Rechnungen von Operationen), kommt mit einem Wurf Kätzchen zu den üblichen Untersuchungen, bis insgesamt ca. 1500 Euro angefallen sind. Jedes Kätzchen (seltene Sorte) wird nachverfolgbar für fast 1000 Euro verkauft, aber die Tierarzt-Rechnung wird nicht bezahlt. Mahnung, Titel, EV, Privatinsolvenz: Geld futsch, hauptsächlich für Material (Impfstoffe sind ziemlich teuer, da ist kaum Gewinn). Und natürlich auch noch die Kosten für die versuchte Beitreibung.

Egal, bei wem Schulden gemacht wurden: es gehört sich einfach, diese Schulden zu zahlen.

kj hat gesagt…

@ths
beim letzten Satz muss ich Ihnen zustimmen. Heute ist aber eine derartige Abzocke von Geschäftspraktiken üblich, das nicht ganz so schlaue, schnell so zahlungsunfähig werden, das sie selbst bei gutem Willen nie ihre Schulden zurück bezahlen können.

Ich habe mal früher neben der Arbeitslosenhilfe als Anwalt gearbeitet. Bei den wenigen Fällen, gab es einige, die nicht zahlten.
Ist zwar ärgerlich umsonst zu arbeiten, das konnte man aber verschmerzen. Nur in Vorlage für wenn auch geringe Gerichtskosten zu gehen, ist mir nur einmal passiert.

Als Selbstständiger muss man Zahlungsausfälle kalkulieren und diese möglichst gering halten.

Als Tierarzt sind sie noch gut dran. Für Medikamente stets Vorschuss verlangen. Sie können sich z.b. das Eigentum an den Tieren zur Sicherheit übertragen und zukünftige Kaufvertrags-ansprüche abtreten lassen. Kann unter Umständen eine Vorteil im Fall der Insolvenz schaffen.
Sicherlich gibt es fixe Kosten, aber Ärzte wie Anwälte haben es da etwas leichter als andere Unternehmungen.

Vermieter sind z.b. viel schlechter dran. Die können sich vom Mieter nicht kurzfristig trennen. Gerichte verurteilen Vermieter ja selbst für Nullzahler Strom und Wasser vorzuschießen. Kreditzinsen laufen weiter.

Auch Bauunternehmer z.b. haben es schwerer. Material und Lohn muss gezahlt werden, das Geld kassiert oft der übergeordnete Bauunternehmer, der dann in Insolvenz geht.

Anonym hat gesagt…

Es ist ja nun wohl völlig egal ob der Mann Schulden bei einem Tierarzt hat oder sonstwo. Wenn man Schulden hat sollte man versuchen die zu tilgen. Spekulationen darüber, dass die Schulden wahrscheinlich eh nur Wucherzinsen einer raffgierigen Bank sind verraten ein ziemlich schiefes Weltbild. Genauso kann ich spekulieren, dass der Mann Unterhaltsschulden bei seinen Kindern hat.

Ich habe beruflich viel mit Schuldnern zu tun, und da gibt es sicher auch traurige Schicksale, aber sehr oft sind das schlicht Leute mit parasitärer Lebensweise. Am Ende kommt dann eine Privatinsolvenz, und die Schulden zahlt letztlich über einkalkulierte Preiserhöhungen die Allgemeinheit.

Anonym hat gesagt…

Es handelt sich hier offenbar um die Schenkung eines verarmten Schenkers welche also bis zu 10 Jahre nach Schenkung zurückgefordert werden kann. Außerdem dürfte grundsätzlich strafbare Einkommensverschleierung vorliegen. Verstehe ich das richtig, dass dies alles vor den Augen eines Gerichts stattfand? In Gegenwart mehrerer Rechtskundiger?

 

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